Am Ende ihrer Lebensdauer gehören Altbatterien und Altakkus keinesfalls in den Hausmüll, die gelbe Tonne/ den gelben Sack – oder gar achtlos in die Umwelt. Sie enthalten Wertstoffe, aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Altbatterien und Altakkus können kostenfrei im Handel zurückgegeben werden. weiterlesen
Die Energie-Bilanz insbesondere von Batterien ist verhältnismäßig schlecht: Batterien verbrauchen bei ihrer Herstellung zwischen 40- und 500-mal mehr Energie, als sie bei der Nutzung dann später zur Verfügung stellen. weiterlesen
Achtung Brandgefahr bei falschem Umgang und falscher Entsorgung! Setzen Sie lithiumhaltige Batterien und Akkus keiner großen Hitze oder Wasser aus. Öffnen Sie sie nicht. weiterlesen
Beinahe jeder hat schon einmal erlebt, dass eine Gerätebatterie ausgelaufen ist. Durch einen umsichtigen Umgang können Sie mögliche Gesundheitsgefahren verhindern. Außerdem gibt es einfache Maßnahmen, die Ihre Elektrogeräte vor dem frühzeitigen Lebensdauerende durch auslaufende Batterien schützen. weiterlesen
Batterien und Akkus begleiten unseren Alltag. Sie ermöglichen es, viele Geräte mobil und unabhängig vom Stromnetz zu nutzen. Die Bedeutung für den Umwelt- und Ressourcenschutz liegt in ihrem Inhalt: Batterien und Akkus enthalten Wertstoffe, können aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe beinhalten. Daher gehören sie keinesfalls in den Hausmüll.
Am 17. August 2023 ist die neue europäische Batterieverordnung (EU) 2023/1542 („EU-BattVO“) in Kraft getreten. Die abfallrechtlichen Regelungen über die Bewirtschaftung von Altbatterien sind auf Grund einer Übergangsvorschrift erst nachfolgend am 18. August 2025 in Kraft getreten und seither unmittelbar geltendes Recht. Ergänzend ist am 7. Oktober 2025 auch das nationale Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) in Kraft getreten. Das bisherige Batteriegesetz ist damit weitgehend außer Kraft getreten - Ausnahmen gelten noch im Bereich der Berichtspflichten. Somit bilden nunmehr die EU-BattVO und das neue BattDG die Basis des deutschen Batterierechts.
Wie bereits zuvor hat das Umweltbundesamt von seiner Beleihungsbefugnis Gebrauch gemacht und mit Beleihungsbescheid vom 07. Oktober 2025 die Aufgaben der zuständigen Behörde auf stiftung elektro-altgeräte-register (stiftung ear) übertragen. Hierzu gehören die Registrierung von Herstellern und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung. Zudem werden auch die Aufgaben, die sich im Bereich der neu zu errichtenden Altbatteriekommission ergeben, von der stiftung ear übernommen. Das Umweltbundesamt bleibt weiterhin Widerspruchs- und Aufsichtsbehörde und zudem zuständig im Bereich Berichtspflichten.
Gegenstand der gesetzlichen Regelungen
Das Batterierecht verpflichtet die Hersteller (Produzenten, Importeure, etc.) zur Rücknahme gesammelter bzw. bei Behandlern angefallener Altbatterien. Im Bereich der Gerätebatterien werden die Rücknahme und das Recycling durch die Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH, ehemals „Rücknahmesysteme“) gesichert. So werden beispielsweise gesammelte Geräte-Altbatteriegemische im Auftrag der Hersteller zunächst zur Sortierung transportiert. Im Anschluss werden die einzelnen chemischen Batteriesysteme (Li-Ion, NiMH, AlMn, etc.) dem entsprechenden Recyclingbetrieb für Altbatterien zugeführt und das Recycling mit möglichst hoher Prozesseffizienz angestrebt.
Die Regelungen zur Wahrnehmung der Hersteller-Produktverantwortung sind mit der EU-BattVO erweitert worden. So sollen die Rückgabemöglichkeiten insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verbesserung des Umweltschutzes und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft erweitert und vereinfacht werden. Beispielsweise können Endnutzer neben alten Gerätebatterien ab dem 01.01.2026 auch Altbatterien aus E-Bikes und E-Scootern (Batterien für leichte Verkehrsmittel) kostenfrei bei den kommunalen Wertstoffhöfen abgeben.
Die EU-BattVO erfasst nunmehr aber auch – anders als bisher – die gesamte Wertschöpfungskette, von der Rohstoffgewinnung bis zur Abfallphase. Hierzu sind zusätzliche Vorschriften zur (weiteren) Beschränkung von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen sowie Vorschriften zur Einhaltung besonderer Sorgfaltspflichten in der Lieferkette erlassen worden. Ebenso finden sich Neuregelungen zum Produktdesign (z. B. Austauschbarkeit und Entfernbarkeit von Batterien, CO2-Fußabdruck, Einsatz von Sekundärmetallen in neuen Batterien) und zur Kennzeichnung (z. B. Batteriepass und QR-Code mit dahinterliegenden Produktinformationen).
Mit der neuen EU-Batterieverordnung ist ein einheitlicher Rechtsrahmen geschaffen worden, der in allen EU-Mitgliedstaaten die gleichen Wettbewerbsbedingungen und ein gleiches umweltpolitisches Schutzniveau gewährleistet.
Spezifische Pflichten und Zuständigkeiten
Batteriehersteller müssen sich, bevor sie Batterien in Verkehr bringen, mit der Marke und der jeweiligen Batteriekategorie registrieren lassen. Damit soll die ordnungsgemäße Wahrnehmung der abfallrechtlichen Pflichten sichergestellt werden. Zuständig für die Registrierung der Hersteller ist die vom Umweltbundesamt zu diesem Zweck beliehene stiftung ear.Die stiftung ear ist zudem auch zuständig für die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH).
Aufgaben, die die (Verordnungs-)Konformität von Batterien betreffen (bspw. Stoffverbote, Sicherheit), fallen in die Hoheit und Zuständigkeit der Bundesländer.
Die Kontrolle zur Einhaltung der Lieferketten-Sorgfaltspflichten obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Batterieaufkommen in Deutschland, Sammelquoten und Recyclingeffizienzen
Aktuelle Daten zum Batterie- und Altbatterieaufkommen Deutschlands, insbesondere zu den in Verkehr gebrachten und zurückgenommen Massen, Sammelquoten, Verwertungsquoten und Recyclingeffizienzen, veröffentlichen wir jährlich neu in der Rubrik „Daten“. Verschiedene Grafiken veranschaulichen dort Jahresergebnisse und Entwicklungen, die sich im Bereich der Batterien aufgezeigt haben. Zu den Daten gelangen Sie hier: Artikel „Altbatterien“
Entsorgung: Rücknahme- und Sammelstellen von Altbatterien
Keinesfalls gehören Altbatterien und Altakkus – beispielsweise auch beschädigte Altbatterien und Knopfzellen – in den Hausmüll (z.B. Restmüll, Verpackungsmüll) oder gar achtlos in die Umwelt. Darauf weist auch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf den Batterien beziehungsweise auf der Verpackung hin (siehe Abbildung 1). Sie sind einer separaten Sammlung zuzuführen, damit eine Schadstoffverteilung in die Umwelt und mögliche Brände vermieden werden und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden können.
Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der kommunalen Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben. Es gibt etwa 200.000 Sammelstellen, bei denen Verbraucherinnen und Verbraucher Altbatterien entsorgen können. Die Sammelstellen im Handel befinden sich überall dort, wo neue Batterien verkauft werden: Beispielsweise in Supermärkten, Drogeriemärkten, Warenhäusern, Elektro-Fachgeschäften, Baumärkten und Tankstellen. Außerdem nehmen auch die Kommunen Altbatterien und Altakkus zurück, zum Beispiel auf Wertstoffhöfen. Dazu gibt es Unternehmen, Behörden, Vereine und oftmals auch Hochschulen, die freiwillige Sammelstellen eingerichtet haben. Die Sammelstellen von Altbatterien im Handel (Supermärkte, Elektro-Fachgeschäfte, …) befinden sich oftmals im Eingangs- oder Ausgangsbereich, beispielsweise im Bereich der Einpacktische, dort wo auch anderer Abfall wie Papier, Pappkartons und Verpackungsabfälle getrennt gesammelt werden.
Um die Sammelstellen leicht zu finden, wurde ein einheitliches Sammelstellenlogo geschaffen (siehe Abbildung 2). Wo immer Sie das Logo „Batterie Rücknahme“ sehen, z. B. im Handel oder am Wertstoff- oder Recyclinghof, können Sie sich sicher sein, dass man Geräte-Altbatterien zurückgeben kann.
Batterien gehören nicht in die Restmülltonne Quelle: Igor Tarasov / Fotolia.com
einheitliches Sammelstellenlogo für Batterien Quelle: Batterie-zurück
Starter- und Industriealtbatterien (bspw. E-Bike-Akkus, Akkus zur Speicherung von Erneuerbaren Energien) können von Endnutzern bei den Vertreibern dieser Batteriearten kostenfrei zurückgeben werden. Teilweise beteiligen sich auch kommunale Sammelstellen freiwillig an der Sammlung von Starter- und Industriealtbatterien.
Sammelquoten für Gerätebatterien
Seit dem Jahr 2021 gilt eine Mindestsammelquote in Höhe von 50 Prozent. Zur Erreichung dieses Umweltziels sowie zur möglichen Steigerung der Sammelquote kommt es neben den Anstrengungen der Rücknahmesysteme maßgeblich auf das Engagement und die Mitwirkung der Verbraucherinnen und Verbraucher an.
Recycling und Verwertung
Batterien bestehen – je nach Batterietyp – zu großen Teilen aus Wertstoffen wie Zink, Nickel, Eisen/ Stahl, Mangan oder Aluminium. Auch Lithium, Kobalt, Silber und Seltene Erden sind oftmals in geringen Mengen enthalten. Darüber hinaus können Altbatterien aber auch Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium oder Blei beinhalten. Um die Wertstoffe in großen Anteilen zurückgewinnen zu können und die mögliche Verteilung von Schwermetallen in der Umwelt zu vermeiden, ist es wichtig, Altbatterien getrennt von anderen Abfallströmen zu erfassen. Die etablierten Recyclingprozesse für Altbatterien und -Akkus konzentrieren sich vor allem auf die Rückgewinnung von Quecksilber, Cadmium, Blei, Zink, Eisen, Aluminium, Nickel, Kupfer, Silber, Mangan und Kobalt. Mit der Wiedergewinnung dieser Stoffe kann unter anderem die umweltbelastende Primärgewinnung vieler Rohstoffe reduziert werden. Wertvolle Beiträge zum Umwelt- und Ressourcenschutz werden dadurch geleistet.
Die oft als Batteriegemische gesammelten Altbatterien werden nach der Sammlung unter speziellen Transportvorschriften (hier gelten die Regelungen des ADR: Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) zu Anlagen zur Batteriesortierung bzw. direkt zu Recyclinganlagen transportiert. Dort werden die Batterien/Akkus in der Regel vor der Behandlung und Verwertung nach elektrochemischen Batteriesystemen sortiert. Dies geschieht zum Beispiel händisch, mittels elektromagnetischer Verfahren, Röntgensensoren, UV-Sensoren oder einer Kombination aus verschiedenen Techniken.
Auf Grund der abfall- und batterierechtlichen Vorschriften dürfen Altbatterien und Altakkus grundsätzlich nicht deponiert werden. Alle gesammelten und identifizierbaren Geräte-Altbatterien müssen behandelt und stofflich verwertet werden. Demnach können lediglich solche Geräte-Altbatterien einem minderwertigeren Verwertungsweg zugeführt werden, die im Sortierprozess nicht mehr nach dem chemischen Batteriesystem identifiziert (bspw. nach ZnC- oder NiMH-, Li-, Li-Ion-Altbatterien) werden können und dadurch keinem geeigneten Recyclingbetrieb zugeordnet werden können. Nicht identifizierbare Altbatterien sowie Rückstände von zuvor ordnungsgemäß behandelten und stofflich verwerteten Altbatterien sind nach dem Stand der Technik gemeinwohlverträglich zu beseitigen (bspw. durch Deponierung oder Verbrennung). Industrie- und Fahrzeug-Altbatterien sind ausnahmslos dem Recycling (stoffliche Verwertung) zuzuführen: Die energetische Verwertung oder sogar die Beseitigung (z.B. Deponierung) ist EU-weit nicht gestattet. Dies gilt nicht für Rückstände von zuvor ordnungsgemäß behandelten und stofflich verwerteten Altbatterien.
Die Verwertung von lithiumhaltigen Altbatterien beinhaltet unter anderen die Verfahrensschritte der Entladung und Demontage, der Zellzerlegung und gegebenenfalls einer thermischen Vorbehandlung, bevor die Rückgewinnung von Rohstoffen in pyro- und oder hydrometallurgischen Verfahren erfolgt. Mittlerweile werden auch mechanische Verfahren(sstufen), d.h. „schreddern/zerkleinern“ zum Recycling dieser Batterien eingesetzt. Zum Teil werden auch die verschiedenen Verfahren(sstufen) miteinander kombiniert, um noch mehr Rohstoffe zurückzugewinnen.
Verwertung von Altbatterien aus Elektrofahrzeugen
Elektrofahrzeuge werden neben der in aller Regel immer noch üblichen Starterbatterie mit einer separaten Antriebsbatterie (Elektrofahrzeugbatterie) ausgestattet. Diese Antriebsbatterien wiegen häufig einige hundert Kilogramm. Zum Einsatz kommen vorwiegend Lithium-Ionen-Batterien, teilweise werden auch noch Nickel-Metall-Hydrid-Batterien eingesetzt. Vor allem die Demontage und stoffliche Verwertung dieser Hochenergiebatterien stellen, insbesondere wegen der hohen Spannungen, den vielen diversen Baustoffen in Kleinstmengen und des hochreaktiven Lithiums, eine Herausforderung dar.
Die Bundesregierung und die EU förderten und fördern schon seit dem Jahr 2009 Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen der Elektromobilitätsforschung, um Behandlungs- und Recyclingprozesse zu verbessern. Beispiele für Projekte zur Entwicklung von Verfahren zur Wiederverwendung und Verwertung von Lithium-Ionen-Batterien aus Elektrofahrzeugen, teilweise mit Prozessstufen zur Lithium-Rückgewinnung, sind:
Die Projekte berücksichtigten auch diverse Prozesse, die über das Recyclingverfahren hinausgehen, von der Demontage und Entladung der Batterie, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, der Zerlegung und dem Recycling bis hin zu Fragen des Ökodesigns für Batterien.
Aus den zahlreichen Förderaktivitäten der letzten Jahre ist das Interesse der Bundesregierung zu erkennen, nicht nur die Batterietechnik für die Elektromobilität, sondern auch die zugehörigen Recyclingtechniken zu fördern. Weitere Informationen zu Forschungsprojekten finden Sie in der Projektdatenbank des Batterieforums Deutschland – herausgegeben vom Kompetenznetzwerk Lithium-Ionen-Batterien e. V. (KLiB).
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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