Abschnitt 7: Rückgewinnung

Dieser Abschnitt beantwortet Fragen zur Rückgewinnung von fluorierten Treibhausgasen aus Erzeugnissen und Einrichtungen. 

Frage 7.1: Müssen alle fluorierten Treibhausgase aus allen Einrichtungen zurückgewonnen werden?

Gemäß Artikel 8 Absatz 1 haben Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, die nicht Bestandteil von Schäumen sind, sicherzustellen, dass diese Stoffe rückgewonnen und nach der Außerbetriebnahme der Einrichtungen recycelt, aufgearbeitet oder zerstört werden. Die Anforderung ist unabhängig von der Füllmenge.

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Schlagworte:
 Klimaschutz  Teilfluorierte Kohlenwasserstoffe  Kältemittel  Klimaanlage  Zertifizierung  EU-F-Gas-Verordnung