Prüflabor Gesundheitsschädlinge

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Ratten zählen zu den Gesundheitsschädlingen.
Quelle: Heiko Kiera / Fotolia.com

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Zu diesen so genannten Vektoren zählen manche Insekten, Milben und Zecken, aber auch Wirbeltiere wie Ratten oder Mäuse.

Inhaltsverzeichnis

Das Prüflabor Gesundheitsschädlinge des Umweltbundesamtes (⁠UBA⁠) ist im Fachgebiet IV 1.4 „Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung“ angesiedelt. Die hier durchgeführten Wirksamkeitsprüfungen sind für die Anerkennung von Mitteln und Verfahren zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen, Krätzmilben und Kopfläusen gemäß Paragraph 18 Absatz 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG) relevant. Das UBA ist die für diese Anerkennung zuständige Bundesoberbehörde und veröffentlicht auf seiner Homepage Informationen zur Antragstellung auf Prüfung und Listung von Mitteln und Verfahren gemäß Paragraph18 IfSG sowie eine Liste aller anerkannten Mittel und Verfahren gemäß Paragraph 18 IfSG.

Das Fachgebiet IV 1.4 beschäftigt sich weiterhin im Rahmen seiner Zuständigkeit für „Gesundheitsschädlinge und ihre Bekämpfung“ mit den Auswirkungen von Klimaveränderungen auf die Verbreitung und die Populationsdynamik von verschiedenen Gesundheitsschädlingen.

 

Was wird getestet?

Im Prüflabor Gesundheitsschädlinge werden Wirksamkeitsprüfungen von Fallen, Kontakt- und Ködermitteln sowie von Verfahren gegen verschiedene Schädlinge (u. a. Läuse, Stechmücken, Schaben, Bettwanzen, Pharaoameisen, Flöhe, Fliegen, Nagetiere) durchgeführt.

Im Bereich der Gliedertierprüfung werden Köderprodukte, Einreibemittel (Arzneimittel und Medizinprodukte gegen Kopfläuse, Kleiderläuse), Sprüh- und Spritzmittel, Verneblungsmittel und Verfahren auf ihre Wirksamkeit getestet und bewertet. Im Bereich der Nagetierprüfung werden Fallensysteme und Köderschutzstationen getestet und bewertet sowie Köderprodukte bewertet.

Im Prüflabor Gesundheitsschädlinge werden neue Prüfverfahren erarbeitet und vorhandene Prüfverfahren weiterentwickelt. Diese Erfahrungen werden auch bei der Mitarbeit in internationalen Gremien wie der ECHA (Europäische Chemikalien Agentur), der ⁠WHO⁠ (Weltgesundheitsorganisation) und der ⁠OECD⁠ (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) genutzt, um Richt- und Leitlinien für die Prüfung und Bewertung von Produkten und Verfahren gegen Gesundheitsschädlinge zu erarbeiten. So konnten beispielsweise im Prüflabor Gesundheitsschädlinge etablierte Prüfverfahren in die OECD eingebracht werden und als OECD-Richtlinien zur Wirksamkeitsprüfung von Ködermitteln gegen Schaben sowie gegen Ameisen veröffentlicht werden (siehe Links).

 

Schädlingsbekämpfung ohne Chemie

Auch für nicht-chemische Alternativen zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen werden im Prüflabor Gesundheitsschädlinge Prüfungen zum Nachweis der Wirksamkeit durchgeführt sowie neue Prüfverfahren entwickelt. Bei der Bekämpfung von Gliedertieren sind beispielsweise physikalische Verfahren wie Thermofallen oder Klebefallen alternative Bekämpfungsmethoden. Im Bereich der Nagetierbekämpfung werden im Prüflabor Gesundheitsschädlinge Prüfungen zur Wirksamkeit und tierschutzgerechten Tötungswirkung von Nagetierfallen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit Experten europäischer wissenschaftlicher Institute, Behörden und Firmen ist so unter Federführung des Fachgebiets IV 1.4 ein Leitfaden zur Testung und Bewertung von Nagetierfallen entstanden (NoCheRo-Leitfaden, siehe Publikationen).