Im Gegensatz zur Antarktis – deren Status durch das Antarktisvertragssystem bestimmt wird – gibt es kein einheitliches internationales Vertragswerk, das arktische Angelegenheiten regelt. Aus Sicht der fünf direkten Anrainer des Nordpolarmeeres (Dänemark/Grönland, Norwegen, Kanada, USA und Russland) in der Ilulissat-Erklärung von 2008 besteht auch keine Notwendigkeit, ein umfassendes, internationales Regelungsregime für den Arktischen Ozean zu schaffen.
Der rechtliche und institutionelle Rahmen für die Arktis ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl relevanter Regelungen und Institutionen. Einerseits gehören Teile des Arktischen Ozeans zum Hoheitsgebiet der angrenzenden Staaten oder unterliegen zumindest teilweise der Ausübung von Hoheitsrechten – wobei diese Gebiete noch nicht abschließend definiert sind. Andererseits gilt ein Großteil des Meeresgebietes um den Nordpol herum gemäß dem 1982 verabschiedeten Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen als internationales Gewässer.
Sowohl zu Wasser als auch an Land gibt es eine Vielzahl an Regelungen, die in der Arktis Anwendung finden, allerdings oftmals nicht arktisspezifisch sind. So regeln einige Rechtsinstrumente bestimmte Tätigkeiten (wie die Fischerei oder den Bergbau) sowie den Schutz der verschiedenen Medien (Boden, Wasser, Luft) oder von Tier- und Pflanzenarten (z. B. Eisbären, Wale).
Das einzige Gremium, das sich ausschließlich mit der Arktis befasst, ist der Arktische Rat, der 1996 von den „Arktischen Staaten“ (den fünf direkten Arktisanrainern sowie den Nichtanrainern Island, Schweden und Finnland) gegründet wurde. Hinzu kommen Vertreter indigener Völker als „Ständige Teilnehmer“ und zwölf Beobachterstaaten, darunter Deutschland. Als Beobachter kann Deutschland an den Treffen des Arktischen Rates teilnehmen, dort sprechen und Dokumente einbringen. Auch an den Arbeits- und Expertengruppen des Arktischen Rates kann sich Deutschland inhaltlich beteiligen.