Das Regionenkonzept
Das Umweltbundesamt hat die Zuordnungstabellen für das Regionenkonzept erstellt. Die Daten für 2026 hierzu stehen unter nachfolgendem Link bereit:
Download Zuordnungstabelle Regionenkonzept 2026 als CSV-Datei (ZIP-komprimiert)
Diese Zuordnungstabellen sind immer für das im Dateinamen benannte Kalenderjahr gültig. Bitte entpacken Sie den zip-Ordner nach dem Download und öffnen Sie die darin enthaltene csv-Datei ausschließlich mit einem Datenbankprogramm. Die üblichen Tabellenprogramme können die große Datenmenge (über 2,5 Mio. Datensätze) nicht anzeigen. Alle Zuordnungstabellen, auch für die vergangenen Jahre, finden Sie am Ende der Seite.
Die für 2026 gültige csv-Datei umfasst 2.580.402 Datensätze mit 1:1-Zuordnungen zwischen allen Postleitzahlen (PLZ) einer Basis eines Verwendungsgebietes („PLZentwertung“) und allen PLZ des jeweils zugehörigen Verwendungsregion („PLZproduktion“).
- Mit Basis Postleitzahlgebiet (PLZ): 1.509.575 Datensätze
- Mit Basis Gemeindegebiet (GEM): 1.070.827 Datensätze
Im Jahr 2025 umfasste die vom 01. Januar bis 31. Dezember 2025 gültige csv-Datei 2.582.076 Datensätze unter den gleichen Bedingungen wie in diesem Jahr. Diese Zahl setzte sich zusammen aus 1.507.741 Datensätzen mit Basis Postleitzahlgebiet (PLZ) und 1.074.335 Datensätzen mit Basis Gemeindegebiet (GEM).
In der Spalte „IDv50“ stehen die Verwendungsgebiete. Sie listet die Postleitzahlengebiete und Gemeinden des Stromverbrauchs auf. Die Spalte „Basis“ gibt darüber Auskunft, ob bei der Regionenbildung von der Grenze des Postleitzahlengebiets oder der Gemeinde ausgegangen wird. Danach folgen die beiden wichtigsten Spalten: Die Spalte „PLZentwertung“ gibt die Postleitzahl des Verwendungsgebietes an. In der Spalte „PLZproduktion“ erscheinen die zugeordneten Postleitzahlengebiete der Verwendungsregion. Ein Beispiel aus der ersten Datenbankzeile: Ein Haushalt im PLZ-Gebiet 12529 kann mit Regionalstrom aus einer Anlage im PLZ-Gebiet 10115 beliefert werden. Oder andersherum: der Elektrizitätsversorger kann mit dem Strom aus einer Anlage im PLZ-Gebiet 10115 die Stromverbrauchenden im PLZ-Gebiet 12529 beliefern. Hinweis: Da es jeweils mehrere 1:1-Beziehungen zwischen „PLZentwertung“ und „PLZproduktion“ gibt, erscheint jede Postleitzahl in beiden Spalten mehrfach. Achtung: Führende Nullen in den Postleitzahlen werden in der Datenbank nicht angezeigt, wenn man sie beim Laden in eine Datenbank als Zahl formatiert; bei der Formatierung als Text bleibt die führende Null erhalten.
Alle weiteren Spalten dienen nur der Information. Wichtig ist noch die Spalte „Jahr“. Hieraus ergibt sich die Gültigkeit der Zuordnungstabelle. Die Tabelle mit dem Eintrag „2026“ ist beispielsweise vom 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2026 gültig.
In der Spalte „PLZanzahl“ steht, wie viele Postleitzahlengebiete zur jeweiligen Verwendungsregion gehören. In „PLZinGEM“ ist abzulesen, aus wie vielen Postleitzahlgebieten sich die Gemeinde zusammensetzt. Eine Gemeinde kann eine oder mehrere Postleitzahlen haben. Die Spalte „GEMinPLZ“ gibt darüber Auskunft, wie viele Gemeinden sich in dem jeweiligen Postleitzahlgebiet befinden. Außerdem können sie in der Spalte „Erstellt“ ablesen, wann der Datensatz erstellt wurde.
Die Verwendungsregion wird gebildet, indem von der Außengrenze des Verwendungsgebietes ein Radius vom 50 km abgetragen wird. Alle PLZ-Gebiete, die ganz oder teilweise enthalten sind, gehören zur Verwendungsregion. Das heißt, alle Anlagen, die sich innerhalb der Verwendungsregion befinden, können das Verwendungsgebiet mit Regionalstrom beliefern. Anlagen außerhalb der Verwendungsregion können nicht in das Verwendungsgebiet liefern.
Diese Tabelle wird im Kartenclient grafisch umgesetzt und ist für alle Interessierten nutzbar. Wir empfehlen die Browser Google Chrome oder Mozilla Firefox zur einwandfreien Darstellung des Kartenclients.
Der Ausgangspunkt der Regionenbestimmung ist immer der Verbrauchsort. Ein Verbrauchsort kann die Gemeinde oder das Postleitzahlengebiet sein. Um diesen Verbrauchsort herum wird eine Region aufgespannt, die sich in jede Richtung 50 Kilometer ausdehnt. Alle in dieser Region liegenden Anlagen können Regionalstrom liefern, weiter entfernte Anlagen nicht. Jede Anlage kann den Regionalstrom an verschiedene Verbrauchsorte liefern. Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen, das den Regionalstrom liefert, verwendet die Regionalnachweise und weist damit für Verbraucher*innen den Regionalstrom in der Stromkennzeichnung aus.
Die Details zur Regionenbestimmung veröffentlicht das Umweltbundesamt jährlich im Regionenkonzept.