Wissenswertes über Pflanzenschutzmittel

Das Bild zeigt eine Pflanzenschutzspritze, die übers Feld fährt.zum Vergrößern anklicken
Pflanzenschutzmittel werden in Land- und Forstwirtschaft sowie im Garten eingesetzt
Quelle: Adobe Stock / Kara

Täglich gelangen unzählige Chemikalien in die Umwelt. Doch kaum eine Stoffgruppe wird so gezielt und in so großen Mengen ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Und das auf einer landwirtschaftlichen Fläche, die ungefähr die Hälfte der Gesamtfläche Deutschlands umfasst. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist daher streng reguliert. Umweltprobleme bestehen dennoch.

Inhaltsverzeichnis

 

Pestizide oder Pflanzenschutzmittel?

Pestizide (lateinisch: pestis = Seuche, caedo = töten) sind eine Sammelbezeichnung für chemische oder biologische Stoffe, die Organismen (Tiere, Pilze, Pflanzen, Mikroorganismen) abtöten oder in ihrer Schadwirkung hemmen sollen. Das Wort „Pestizide“ ist keine abwertende Bezeichnung, sondern der offizielle Begriff im EU-Chemikalienrecht. Pestizide umfassen die Stoffgruppen ⁠Pflanzenschutzmittel⁠, Biozide und auch manche Arzneimittelgruppen:

  • Pflanzenschutzmittel sind Produkte, die Kulturpflanzen vor Krankheiten, Schädlingsbefall oder unerwünschten Beikräutern schützen sollen. Sie werden hauptsächlich in der Landwirtschaft eingesetzt, aber auch in der Forstwirtschaft, in Privatgärten, auf Gleisanlagen und auf kommunalen Flächen.
  • Auch Biozide sollen schädliche oder lästige Organismen bekämpfen, aber sie sind nicht für die Anwendung an Pflanzen bestimmt. Biozide sind zum Beispiel Schädlingsbekämpfungsmittel, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Bootsanstriche und antibakterielle Haushaltswaren.
  • Arzneimittel werden bei Menschen und Tieren eingesetzt. Arzneimittel, die eine pestizidartige Wirkung haben, sind zum Beispiel Mittel gegen Endo- oder Ektoparasiten (Würmer, Läuse, Krätzmilben, Zecken).

Es gibt Wirkstoffe, die sowohl als Pflanzenschutzmittel, als Biozid und auch als Arzneimittel eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist der Wirkstoff Deltamethrin. Dieser wird als Pflanzenschutzmittel (z.B. gegen Blattläuse), als Arzneimittel (z.B. gegen Kopfläuse), als Tierarzneimittel (z.B. Flohhalsbänder) und als Biozid (z.B. Imprägnierung von Moskitonetzen) verwendet.

 

Was sind Pflanzenschutzmittel?

Pflanzenschutzmittel⁠ können chemisch-synthetisch hergestellte Wirkstoffe oder natürliche bzw. naturidentische Wirkstoffe enthalten. Natürliche Wirkstoffe werden aus Pflanzen, Tieren, Mineralien oder Mikroorganismen gewonnen. Es gibt Stoffe, die natürlich vorkommen und seit Jahrhunderten gegen Schädlinge eingesetzt werden. Einige von ihnen wurden später von der Industrie chemisch-synthetisch nachgebaut. Beide Varianten des Wirkstoffes, die natürliche und die chemisch-synthetische, sind für bestimmte Organismen giftig. Trotzdem sind chemisch-synthetische Stoffe oftmals gefährlicher für die Umwelt, da sie beispielsweise nur schwer abbaubar sind, sich in der Umwelt anreichern oder schon in geringsten Mengen hochtoxisch sind. Ein Beispiel hierfür ist der Wirkstoff Nikotin, der natürlich in Tabakpflanzen vorkommt. 1985 wurde daran angelehnt die Wirkstoff-Gruppe der Neonicotinoide (Griechisch: neo = neu; die Silbe -oid- ist ein Hinweis auf die synthetische Herkunft) synthetisiert und als hochgiftiges ⁠Insektizid⁠ auf den Markt gebracht. Ein weiteres Beispiel ist der insektizide Wirkstoff Pyrethrin, der natürlich in den Blüten der Wucherblume vorkommt. Seit 1949 wurden etwa 1.000 verschiedene Pyrethroide im Labor synthetisiert. Einige davon haben eine 50-fach stärkere Wirkung als der natürliche ⁠Stoff⁠ und verbleiben viel länger in der Umwelt. Eine Studie (2022) hat bestätigt, dass die Gesundheits- und Umweltgefahren bei chemisch-synthetischen Wirkstoffen oft höher sind als bei natürlichen Wirkstoffen.

Pflanzenschutzmittel werden gegen verschiedenste Schaderreger eingesetzt und in folgende Klassen unterteilt:

  • Herbizide⁠ (gegen Pflanzen)
  • Fungizide (gegen Pilze)
  • Insektizide (gegen Insekten)
  • Akarizide (gegen Milben / Spinnentiere)
  • Rodentizide (gegen Nagetiere)
  • Molluskizide (gegen Schnecken)
  • Nematizide (gegen Nematoden)
  • Wachstumsregler (Mittel zur Steuerung biologischer Prozesse)
  • Vorratsschutzmittel / inerte Gase (gegen Vorratsschädlinge)

Pflanzenschutzmittel werden in unterschiedlicher Form eingesetzt, zum Beispiel als Spritzmittel, als Beizmittel oder als Granulat. Je nach Ausbringungsform können bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Spritznebel, Abriebstäube, Abschwemmungen oder Auswaschungen entstehen. Auf diesen Wegen gelangen Pflanzenschutzmittel von den Anwendungsflächen in die Umwelt und haben zahlreiche negative Effekte auf Biodiversität, Boden, Luft, Oberflächengewässer und Grundwasser. Problematisch sind auch die Nebenwirkungen der Pflanzenschutzmittel auf den eigentlichen Anwendungsflächen. Denn die Kulturpflanzen teilen sich diesen Lebensraum mit zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, die gar nicht bekämpft werden sollen, aber trotzdem von den eingesetzten Mitteln geschädigt oder getötet werden.

Pflanzenschutzmittel enthalten einen oder mehrere Wirkstoffe sowie Beistoffe. Letztere sollen Herstellung, Lagerung oder Anwendung positiv beeinflussen. Jeder Wirkstoff durchläuft ein europäisches Genehmigungsverfahren, und jedes Pflanzenschutzmittel durchläuft ein nationales Zulassungsverfahren. Es dürfen nur zugelassene Pflanzenschutzmittel mit genehmigten Wirkstoffen auf den Markt gebracht werden. Die rechtliche Grundlage für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist in Deutschland die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 sowie das Pflanzenschutzgesetz. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bietet eine öffentlich zugängliche Datenbank an, in der alle in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel aufgeführt werden. Auf der Seite der Europäischen Kommission findet man zudem eine Datenbank mit allen in der EU zugelassenen Wirkstoffen.

Pflanzenschutzmittel werden unterschieden von Pflanzenstärkungsmitteln. Letztere dienen ausschließlich der Gesunderhaltung der Pflanzen und sollen vor bestimmten Beeinträchtigungen schützen. Beispiele für ⁠Pflanzenstärkungsmittel⁠ sind Extrakte aus Brennnesseln, Ackerschachtelhalm oder Knoblauch, Baumwachs und Schnittblumen-Frisch. Das BVL stellt regelmäßig eine Liste aller zugelassenen Pflanzenstärkungsmittel zusammen.

 

Absatz von Pflanzenschutzmitteln

2023 waren in Deutschland 1.047 ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ mit 278 verschiedenen Wirkstoffen zugelassen. Der Absatz an Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen lag bei 25.295 Tonnen (ohne die ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Zuvor hatten erhebliche Preisanstiege (im Durchschnitt plus 20 Prozent) sowie global eingeschränkte Verfügbarkeiten für Agrochemikalien zunächst zu einer stark erhöhten Nachfrage in den Jahren 2021/2022 geführt. Bei einem weiterhin sehr hohen Preiseniveau für Pflanzenschutzmittel war der Inlandsabsatz 2023 dann im Vergleich zum Drei-Jahres-Mittelwert (2020-2022) um 15 Prozent gesunken. Ob die anhaltend hohen Preise, verbunden mit strategischen Bemühungen zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes, einen langfristig sinkenden Absatz bewirken werden, lässt sich noch nicht absehen. Detaillierte Informationen zum Absatz von Pflanzenschutzmitteln bietet die jährlich herausgegebene Broschüre des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). ⁠Herbizide⁠ sind die am meisten verkauften Pflanzenschutzmittel. 2023 betrug ihr Anteil an der verkauften Wirkstoffmenge (ohne inerte Gase) 52 Prozent⁠, der Anteil an Fungiziden betrug 37 Prozent. Die Menge der verkauften Insektizide ist relativ dazu eher gering, dafür sind diese Stoffe oftmals sehr giftig. 

Im europäischen Vergleich haben Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien (in dieser Reihenfolge) den höchsten Absatz an Pflanzenschutzmitteln. Diese vier Länder sind innerhalb der EU die größten Agrarproduzenten und bewirtschaften etwa die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche der EU. Zusammengenommen beträgt der Absatz an Pflanzenschutzmitteln in diesen vier Ländern zwei Drittel des gesamten Absatzes in der EU. Verrechnet man die Menge der abgesetzten Pflanzenschutzmittel mit der Größe der landwirtschaftlich genutzten Fläche, dann stellt sich der Ländervergleich etwas anders dar. Den höchsten Absatz pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche hat dann Malta, gefolgt von Zypern, Niederlande, Belgien und Italien (in dieser Reihenfolge). Deutschland nimmt den sechsten Platz ein und gehört damit zu den Ländern mit einem überdurchschnittlich hohen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. (Daten von Eurostat, 2022)

 

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

Am intensivsten werden ⁠Pflanzenschutzmittel⁠ in Dauerkulturen wie zum Beispiel Obst, Wein und Hopfen eingesetzt. Aber auch im Ackerbau kommen viele Pflanzenschutzmittel zur Anwendung. Im Grünland werden sie dagegen selten eingesetzt.

Daten zum Absatz von Pflanzenschutzmitteln stellen nur die Summe der verkauften Menge dar. Aber welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Kulturen und Regionen tatsächlich eingesetzt werden, das wird bisher weder in Deutschland noch in der EU flächendeckend erfasst. Landwirte in Deutschland müssen den Einsatz zwar nach Maßgabe des Pflanzenschutzgesetzes dokumentieren und bei Vor-Ort-Kontrollen vorlegen. Die Daten verbleiben aber in den Betrieben und sind bisher nicht für Behörden und Wissenschaftler*innen zugänglich. Um diesen Missstand zu beheben, wurde 2022 die europäische Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (SAIO) überarbeitet. Demnach müssen die Anwendungsdaten ab 2028 jährlich in digitaler Form systematisch erfasst werden und bestimmten Behörden in anonymisierter Form zugänglich gemacht werden. Dabei geht es nicht um eine Kontrolle der einzelnen Betriebe, sondern um die Gesamtschau.

Das Julius-Kühn-Institut (JKI) ist seit 2011 dafür zuständig, in Deutschland Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu erheben. Dies erfolgt in wenigen beispielhaft ausgewählten Betrieben für die neun wichtigsten Kulturarten (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein). Zusammenfassungen dieser Auswertungen werden über das „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (PAPA) veröffentlicht. Die PAPA-Daten liefern einen ersten Anhaltspunkt über die Häufigkeit und Intensität der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in verschiedenen Regionen und Kulturen. Detaillierte Aussagen über die realen Ausbringungsmengen und -kombinationen lassen sich anhand der veröffentlichten Daten jedoch nicht treffen. Die tatsächlichen Anwendungsmengen können stark abweichen und bleiben den Behörden weiterhin unbekannt. Um die Risiken der angewendeten Pflanzenschutzmittel in ihrer Gesamtheit bewerten zu können, ist es jedoch notwendig zu wissen, was und wieviel eingesetzt wird. Deshalb ist die Überarbeitung der SAIO-Verordnung ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz.

In Baden-Württemberg ist es dem Naturschutzbund (NABU) und dem Zweckverband Landeswasserversorgung (LW) nach mehreren Gerichtsverfahren (2021) gelungen, über das Umweltinformationsrecht Einsicht in Datensätze zum tatsächlichen Pflanzenschutzmitteleinsatz in Naturschutzgebieten und Wasserschutzgebieten zu bekommen. Auch das Umweltinstitut München gewann einen Gerichtsprozess (2022), in dessen Folge Daten (von 2017) zum Pflanzenschutzmitteleinsatz im Südtiroler Apfelanbau der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden. Die Auswertung dieser realen Daten zeigt, dass zwischen März und September jeden Tag Pflanzenschutzmittel ausgebracht wurden. Durchschnittlich 38 Behandlungen mit Pflanzenschutzmitteln wurden pro Apfelplantage durchgeführt. Oftmals wurden mehrere Wirkstoffe gleichzeitig ausgebracht. Die Risiken solcher Kombinationswirkungen sind bisher weitgehend unreguliert, denn in den Zulassungsverfahren werden die Pflanzenschutzmittel nur einzeln bewertet. Eine Studie (2021) zeigt, dass das Gesamtrisiko von Tankmischungen und Spritzfolgen weitaus höher ist als die Risiken der einzelnen Stoffe.

 

Kontrolle von Pflanzenschutzmitteln

Rechtsgrundlagen für Pflanzenschutzkontrollen sind die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, die Verordnung (EU) 2017/625 über amtliche Kontrollen und das deutsche Pflanzenschutzgesetz (PflSchG). Die Pflanzenschutzdienste der Landesbehörden überwachen die Einfuhr, die Herstellung, die Lagerung, den Verkauf und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Besteht der Verdacht auf Regelverstöße, dann kann das dort gemeldet werden. Verstöße werden verfolgt und nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht geahndet. Auch der Online-Handel mit Pflanzenschutzmitteln wird überwacht. Diese Aufgabe übernimmt die Zentralstelle Online-Überwachung Pflanzenschutz (ZOPf).

Die Ergebnisse der Pflanzenschutzkontrollen werden jährlich vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengetragen und in einer jährlichen Broschüre veröffentlicht. So zeigt beispielsweise der Bericht aus dem Jahr 2021, dass auf 3.939 Betrieben der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln überprüft wurde. Bei insgesamt 262.776 Betrieben in Deutschland (Stand: 2021) ergibt das eine Kontrollquote von 1,5 Prozent. Bei 20 Prozent der kontrollierten Landwirtschaftsbetriebe wurden Verstöße bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgestellt. Weiterhin wurden 548 Dienstleistungsunternehmen kontrolliert, die Pflanzenschutzmittel anwenden. Solche Unternehmen können in der Landwirtschaft tätig sein, aber auch im Garten- und Landschaftsbau oder im Hausmeistergewerbe. Hier wurden bei 21 Prozent der kontrollierten Unternehmen Beanstandungen festgestellt. Zudem wurden 321 Privatpersonen kontrolliert. Hier wurden bei 53 Prozent Verstöße festgestellt. Häufig sind das verbotene Anwendungen von Herbiziden auf befestigten Flächen, wie zum Beispiel auf Hofflächen und Fußwegen. Der hohe Anteil dieser Verstöße ist problematisch, weil die Stoffe von solchen befestigten Flächen bei Regen besonders leicht abgeschwemmt werden und so in Gewässer gelangen. 

Bei Verstößen gegen das Pflanzenschutzrecht können Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro auferlegt werden. In besonders schweren Fällen können sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Außerdem können die Agrarfördergelder gekürzt werden. Die Kürzung beträgt 3 bis 5 Prozent bei Fahrlässigkeit, 15 Prozent bei wiederholten Verstößen und mindestens 20 Prozent bei vorsätzlichen Verstößen. Tatsächlich werden die Strafen jedoch nur selten verhängt.

 

Beratung zum Pflanzenschutz

Die Beratung zum Pflanzenschutz ist als Aufgabe der Bundesländer im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert. Sie wird von den Pflanzenschutzdiensten der Landesbehörden durchgeführt und ist, je nach Bundesland, unterschiedlich organisiert. Diese sogenannte Offizialberatung ist unabhängig und staatlich gefördert. Die Offizialberatung hat jedoch nur sehr begrenzte personelle und finanzielle Kapazitäten. Deswegen werden große Anteile der Beratung durch Anbauverbände, Handelsunternehmen und Pflanzenschutz-Industrie abgedeckt. Beispielsweise sind große Pflanzenschutzmittel-Hersteller, im Gegensatz zu Behörden, in der Lage, Feldversuche und Forschungsprojekte zu finanzieren. Die Ergebnisse werden auf Feldtagen vorgestellt, welche von Landwirten wie auch von amtlichen Beratern gern genutzt werden. Inwieweit die unabhängige Offizialberatung im Vergleich zu den Beratungsangeboten der chemischen Industrie stark genug ist, muss dementsprechend hinterfragt werden.

Beratungen zum Pflanzenschutz können von Betrieben aus allen Bereichen des Pflanzenbaus (Ackerbau, Weinbau, Gemüsebau, Zierpflanzenbau, Baumschulen usw.) genutzt werden, ebenso wie von Privatpersonen und Hobbygärtner*innen. Die Beratungen erfolgen in unterschiedlicher Form, zum Beispiel mit Hilfe von Broschüren und digitalen Medien, auf Feldtagen oder in persönlichen Gesprächen. Die Landesbehörden berechnen anhand der erfolgten Beratungen einen sogenannten Beratungs-Index. Dieser stellt die Beratungsangebote bezogen auf die Anzahl der Betriebe dar, unabhängig von deren Flächenausstattung. Die Auswertung der Offizialberatung über den Beratungs-Index soll dabei helfen, die Ziele des Nationalen Aktionsplanes zum Pflanzenschutz (NAP) umzusetzen. Die Berechnung der Beratungsindices wurde erstmals 2013 durchgeführt und erfolgt seitdem regelmäßig aller drei Jahre. Die letzte bundesweite Auswertung aus dem Jahr 2019 zeigt, dass Pflanzenschutzberatungen im Bereich Weinbau am intensivsten genutzt wurden, gefolgt von Hopfenbau und Obstbau. Beratungen zum Pflanzenschutz im Ackerbau wurden dagegen nur relativ selten genutzt.

 

Gute fachliche Praxis im Pflanzenschutz

Das Pflanzenschutzgesetz schreibt verbindlich vor, dass Pflanzenschutzmaßnahmen nur nach „Guter fachlicher Praxis“ durchgeführt werden dürfen. Die Grundsätze der „Guten fachlichen Praxis“ sind nicht bußgeldbewehrt, sie können also nicht ohne Weiteres mit Bußgeldern durchgesetzt werden.

Hier werden einige Grundsätze der „Guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz vorgestellt:

  • Allgemeine Grundsätze: Diese beinhalten zum Beispiel, dass alle Pflanzenschutzmaßnahmen standort-, kultur- und situationsbezogen durchzuführen sind und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf das „notwendige Maß“ zu beschränken ist.
  • Grundsätze für vorbeugende Maßnahmen: Durch die Auswahl widerstandsfähiger Sorten, vielfältiger Fruchtfolgen und bestimmter Bodenbearbeitungs- und Pflegemaßnahmen soll Krankheiten und Schädlingsbefall vorgebeugt werden.
  • Grundsätze für das ⁠Monitoring⁠: Pflanzen sollen bei ihrer Entwicklung beobachtet werden. Ein Krankheits- oder Schädlingsbefall soll somit rechtzeitig erkannt werden. Hilfsmittel für die Befallsprognose sind zum Beispiel Farbtafeln oder Gelbschalen. Maßnahmen erfolgen erst ab einer bestimmten Bekämpfungsschwelle.
  • Grundsätze für die Auswahl von Maßnahmen: Nicht-chemische Pflanzenschutzmaßnahmen sind zu bevorzugen.
  • Grundsätze für nicht-chemische Maßnahmen: Nicht-chemische Maßnahmen können zum Beispiel eine mechanische Beikrautbekämpfung sein, der Einsatz von Nützlingen oder die Verwendung von Schutznetzen und Mulchfolien. Unerwünschte Nebenwirkungen müssen dabei abgewogen werden.
  • Grundsätze für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln: Die Mittel müssen zugelassen sein, die Anwender müssen einen Sachkundenachweis haben und die Ausbringungsgeräte müssen regelmäßig von einer Kontrollstelle überprüft werden.
  • Grundsätze für die Dokumentation: Folgende Daten müssen bei jedem Pflanzenschutzmitteleinsatz aufgezeichnet werden: Name des Anwendenden, Anwendungsfläche, Anwendungsdatum, ⁠Pflanzenschutzmittel⁠, Aufwandmenge, Anwendungsgebiet.
  • Grundsätze für den Geräteeinsatz: Beispielsweise müssen Vorgaben zur Auswahl von Düsen, zum Spritzdruck, zur Fahrgeschwindigkeit und zur Überprüfung der Dosiergenauigkeit eingehalten werden. Auch müssen Windgeschwindigkeiten, Temperatur und Luftfeuchte beachtet werden. Zudem gibt es Vorgaben zur Reinigung der Geräte und zur Entsorgung von Restmengen.
  • Grundsätze zum Schutz angrenzender Flächen:Abdrift⁠ ist grundsätzlich zu vermeiden. Zu Wohngebieten, Biotopen, Gewässern, Garten-, Freizeit- und Sportflächen sowie beweideten Flächen sind ausreichende Abstände erforderlich.
  • Grundsätze für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln: Zum Beispiel dürfen Restmengen und Reinigungsflüssigkeiten nicht in Hofabläufe oder in die Kanalisation eingeleitet werden.
  • Grundsätze für die Erfolgskontrolle: Der Erfolg von Pflanzenschutzmaßnahmen muss überprüft werden, zum Beispiel durch die Anlage einer unbehandelten Teilfläche.

Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gibt es also viele Regelungen, die das Ziel haben, die Risiken für die Umwelt zu minimieren. Warum Pflanzenschutzmittel trotzdem ein Problem für die Umwelt sind, lesen Sie hier.

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