Die Landwirtschaft hat zahlreiche Möglichkeiten, auf den Klimawandel zu reagieren. Entscheidend sind die Wahl der Kulturarten und Sorten (siehe Indikatoren LW-R-2 + LW-R-3 und LW-R-4) und die Form der Bewirtschaftung (siehe Indikatoren LW-R-1 und LW-R-5). Schwieriger ist eine kurzfristige Anpassung bei Dauerkulturen, da hier länger vorausschauende betriebliche Entscheidungen getroffen werden müssen. Vergleichbares gilt auch für einjährige Kulturarten, wenn diese spezifische Bewirtschaftungstechniken und damit verbundene Investitionen voraussetzen oder an bestimmte Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen gebunden sind. Auch der Aufbau einer Bewässerungsinfrastruktur (siehe Indikator LW-R-6) setzt wohlüberlegte Investitionen sowie die Verfügbarkeit von und den Zugang zu Wasserressourcen voraus.
Auf Bundesebene zielen Anpassungsaktivitäten darauf ab, die Wissensgrundlagen für die landwirtschaftlichen Betriebe zu verbessern. Mit dem Aufbau von Bundesbodeninformationssystemen und der Verbesserung der agrarmeteorologischen Beratung (unter anderem mit der Agrarmeteorologischen Beratungssoftware AMBER) sollen Landwirtschaftsbetriebe differenzierte Informationen erhalten, um ihre Bewirtschaftung gezielter an die sich verändernden Bedingungen anpassen zu können. Die Anfang 2023 von der Bundesregierung verabschiedete „Zukunftsstrategie Forschung und Innovation“ legt in Mission 2 „Klimaschutz, Klimaanpassung, Ernährungssicherheit und Bewahrung der Biodiversität voranbringen“ einen besonderen Fokus auf die Förderung der Pflanzenforschung. Resistente und auch unter Trockenstress ertragssichere Sorten sind erforderlich, um die globale Ernährung zu sichern106. Mit der Förderinitiative „Agrarsysteme der Zukunft“ unterstützt das BMBF die Entwicklung neuer Wege für eine nachhaltige Gestaltung der Agrarproduktion unter Bedingungen des Klimawandels107.
Ein wichtiger Hebel auf Bundes- und auch Länderebene ist die Agrarförderung. Die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) startete nach zwei Übergangsjahren 2021 und 2022 im Januar 2023. Gemäß der GAP-Strategieplan-Verordnung musste erstmals jeder EU-Mitgliedstaat unter Berücksichtigung des auf EU-Ebene gesetzten Rahmens einen Nationalen GAP-Strategieplan erstellen, der festlegt, wofür die Geldmittel verwendet werden. Das BMEL hat diesen in enger Abstimmung mit den Bundesressorts, den Ländern sowie Verbänden und Interessengruppen ausgearbeitet. Für die aktuelle GAP-Förderperiode wurde eine neue Konditionalität eingeführt. Bei der Konditionalität handelt es sich um allgemeine Grundanforderungen, die alle landwirtschaftlichen Betriebe erfüllen müssen, um Agrarförderung zu erhalten. Zu diesen Grundanforderungen gehört die Einhaltung der Standards für einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ-Standards). Diese sollen verstärkt zum Klimaschutz, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Bewältigung zahlreicher Probleme im Bereich Wasser, zum Schutz des Bodens sowie der Bodenqualität und zur Stärkung der Biodiversität beitragen.
Auch die Förderung des ökologischen Landbaus kann die Anpassung unterstützen, da die im Ökolandbau praktizierten Bewirtschaftungsformen wie diversifizierte Pflanzenbausysteme, vielfältige Fruchtfolgen und kontinuierliche Bodenbedeckung die Widerstandsfähigkeit und Resilienz der Agrarökosysteme stärken können. Zum Umgang mit Klimarisiken in der Landwirtschaft bedarf es aber auch weitreichender Veränderungen der Märkte und der Veränderungsbereitschaft auf der Nachfrageseite hinsichtlich Produktwahl und Preisen, nicht zuletzt da Betrieben höhere Kosten entstehen können.
Ein Ansatz zur Minderung des wirtschaftlichen Risikos in der Landwirtschaft sind die Entwicklung und das Angebot angemessener Versicherungslösungen. Mit der Gewährung eines stark ermäßigten Steuersatzes von nur noch 0,3 Promille der Versicherungssumme wurden 2013 bereits attraktivere Bedingungen für landwirtschaftliche Mehrgefahrenversicherungen geschaffen, indem zusätzlich zum Hagel auch die Risiken Sturm, Starkfrost, Starkregen und Überschwemmungen in die Begünstigung einbezogen wurden. Anfang 2020 wurde die Regelung um die Elementargefahr Dürre erweitert. Da die Prämien für Mehrgefahrenversicherungen aber überwiegend sehr hoch sind, werden in mehreren EU-Staaten an Landwirtschaftsbetriebe inzwischen Zuschüsse für die Versicherung gezahlt. Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Thüringen fördern aktuell aus Landes- und / oder EU-Mitteln Mehrgefahrenversicherungen vornehmlich bei Sonderkulturen, indem ein Teil der Versicherungsprämien durch öffentliche Zahlungen übernommen wird. Niedersachsen plant zusammen mit Bremen und Hamburg die Einführung einer Förderung ab 2024.
106 - BMBF – Bundesministerium für Bildung und Forschung 2023: Zukunftsstrategie Forschung und Innovation. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/zukunftsstrategie-forschung-innovation-2163454.
107 - Informationen des BMBF zum Vorhaben „Agrarsysteme der Zukunft – gemeinsam gestalten“: https://agrarsysteme-der-zukunft.de.