Düngemittel

Großaufnahme eines Traktors, der auf einem Feld Gülle ausfährtzum Vergrößern anklicken
Mit der Gülle gelangen zu viele Nährstoffe in den Boden und belasten so auch das Grundwasser.
Quelle: Hans von der Beele / Thinkstock

Der Einsatz von Düngemitteln in der Landwirtschaft ist eine Grundvoraussetzung für die Bodenfruchtbarkeit und Versorgung der Pflanzen mit Nährstoffen. Es kommt jedoch auf das richtige Maß an. Ein sparsamer Umgang und eine an den Pflanzenbedarf angepasste Dosierung sind besonders wichtig. Nur so können negative Auswirkungen auf Böden, Gewässer, Klima und die Biodiversität verhindert werden.

Inhaltsverzeichnis

 

Düngemittel – Was ist das?

Neben ausreichend Wasser benötigen Pflanzen Nährstoffe (zum Beispiel Stickstoff, Phosphat, Kalium) und Spurenelemente (zum Beispiel Kupfer und Zink), um sich entwickeln und wachsen zu können. Nur so erzielen sie hohe Erträge bei guter Qualität. Pflanzen nehmen Nährstoffe und Spurenelemente über ihr Wurzelgeflecht aus dem Boden auf. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Humusgehalt des Bodens. Humus ist reich an Pflanzennährstoffen und weist eine hohe Wasserspeicherkapazität auf. Nur wenn der Boden die Nährstoffe, die ihm mit der Ernte der Pflanzen entzogen werden, zurückerhält, können seine Fruchtbarkeit und das landwirtschaftliche Ertragspotenzial langfristig gesichert werden. Eine ausreichende, an den Nährstoffbedarf der Pflanzen angepasste Versorgung des Bodens – und damit der auf ihm wachsenden Pflanzen – mit Düngemitteln ist daher unverzichtbar. Bei Düngemitteln wird zwischen organischen und mineralischen Düngemitteln unterschieden. Zu den organischen Düngemitteln gehören tierische Ausscheidungen wie Gülle, Stallmist, Jauche (Wirtschaftsdünger). Auch Gründünger, Mulch sowie organische Reststoffdünger und Kultursubstrate wie kompostierter Bioabfall, Klärschlämme, Kultursubstrate (Torf) und Gärreste sind organische Dünger. Synthetische Düngemittel werden hingegen durch eine technische Aufbereitung natürlicher Rohstoffe hergestellt und als Einzel- oder Mehrfachnährstoffdünger angeboten.

 

Gefahren für die Umwelt

Bei unsachgemäßer Handhabung können mit der Lagerung und Ausbringung von Düngemitteln eine ganze Reihe schwerwiegender Beeinträchtigungen der Umwelt verbunden sein. Die Herstellung von synthetischen Düngemitteln ist zudem sehr energieaufwendig, was mit einem hohen Ressourcenverbrauch und der ⁠Emission⁠ von Treibhausgasen verbunden ist. Vor allem Stickstoff und Phosphor können sich negativ auf die Bodenfruchtbarkeit und die Qualität der Gewässer auswirken. Die Qualität der Luft kann durch Ammoniakemissionen beeinträchtigt werden, die beim Wirtschaftsdüngermanagement (Lagerung und Ausbringung von Wirtschaftsdüngern) und bei der Ausbringung von v.a. Harnstoffdüngern entstehen, sowie durch Lachgasemissionen, die aus gedüngten Böden freigesetzt werden, beeinträchtigt werden.

 

Schwermetalle in Düngemitteln

Düngemittel enthalten neben den erwünschten Spurennährstoffen (wie Kupfer, Zink, Eisen) auch von den Pflanzen nicht benötigte Schwermetalle. Zu diesen gehören zum Beispiel Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber, Arsen und Uran in unterschiedlicher Höhe. Bei intensiver Düngung können sich diese im Boden anreichern und über die Pflanzen in die Nahrungskette sowie das Grundwasser gelangen. Eine wesentliche Rolle spielen dabei die mineralischen Phosphor-Dünger aus sedimentären Rohphosphaten, die bereits von Natur aus hohe Schwermetallgehalte aufweisen (vor allem Cadmium und Uran).

In Klärschlämme gelangen Schwermetalle unter anderem über Korrosion von Wasserleitungen, aus der metallver- und bearbeitenden Industrie sowie über Medikamente. Für die Anreicherung in Wirtschaftsdüngern (vor allem Zink und Kupfer, bei Schweinegülle auch Arsen) können zum Beispiel eingesetzte Zusatzmittel in Futtermitteln für die Tierhaltung Ursache sein. In hoher Konzentration sind alle Schwermetalle giftig, einige sind jedoch gleichzeitig essenzielle Spurenelemente und für wichtige Stoffwechselvorgänge von Pflanzen, Tieren und Menschen notwendig (zum Beispiel Kupfer, Eisen und Mangan).

Für die menschliche Gesundheit relevant sind solche Schwermetalle, die von Pflanzen und Tieren aufgenommen werden und auf diese Weise in die Nahrungskette gelangen. Die Arbeitsgruppe „Schwermetalltransfer Boden/Pflanze“ der Länderarbeitsgemeinschaft Boden (LABO) identifizierte die Elemente Arsen, Blei, Cadmium, Quecksilber und Thallium als „vorrangig relevant“ für die Nahrungspflanzenqualität. Bei Futterpflanzen sind es vor allem Nickel und Kupfer, die sich in tierischen Lebensmitteln anreichern können.

Zink und Kupfer sind nicht nur für den Menschen gefährlich, sondern auch toxisch für einige Bodenmikroorganismen. Dies kann langfristig die Bodenfruchtbarkeit beeinträchtigen.

 

Rechtliche Regelungen

Gesetzliche Grundlage für das Herstellen, Inverkehrbringen und die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Pflanzenhilfsmitteln und Kultursubstraten ist das Düngegesetz (DüG) und die dazugehörigen Verordnungen. Die Düngemittelverordnung (DüMV) definiert die Anforderungen an das Inverkehrbringen von Düngemitteln, dessen Einhaltung von der amtlichen Düngemittelverkehrskontrolle (DVK) kontrolliert wird. Düngemittel dürfen laut Düngegesetz nur nach Guter fachlicher Praxis angewendet werden und müssen nach Art, Menge und Zeit an den Nährstoffbedarf der Pflanze und des Bodens ausgerichtet sein. Bei der Düngung müssen weiterhin die im Boden verfügbaren Nährstoffe und die organische Substanz sowie die Standort- und Anbaubedingungen mitberücksichtigt werden. Die entsprechenden Anwendungskriterien werden in der Verordnung über die gute fachliche Praxis beim Düngen (Düngeverordnung, DüV) definiert und konkretisiert. Diese betreffen zum Beispiel Regelungen für die Bestimmung des Düngebedarfs, Ausbringungszeitpunkte, Abstandsregelungen zu Oberflächengewässern, Ausbringungsbegrenzungen und Vorgaben zur Verminderung der atmosphärischen Ammoniakverluste. Die Düngeverordnung ist das zentrale Element des deutschen Aktionsprogramms zur Umsetzung der europäischen Nitratrichtlinie (EG 91/676/EWG). Sie wurde in einem langjährigen Prozess umfangreich überarbeitet und ist in der novellierten Fassung seit dem 2. Juni 2017 in Kraft. Die Überarbeitung war längst überfällig, da die bisherigen Vorgaben zum großen Teil nicht ausreichend waren und die Nitratbelastung des oberflächennahen Grundwassers nahezu unverändert hoch ist (Nitratbericht 2020). Wegen der mutmaßlich unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie hat zudem die EU-Kommission im Oktober 2016 Klage beim Europäischen Gerichtshof (EU-GH) eingereicht. Im Juni 2018 hat der Europäische Gerichtshofs (EuGH) Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie verurteilt. In dem Urteil folgte der EuGH in allen gerügten Punkten der Auffassung der Kommission. Demnach hat Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstoßen, indem keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen wurden, um das unzureichende deutsche Aktionsprogramm (in Form der Düngeverordnung) zu überarbeiten.
Das Urteil des EuGH ist in allen Punkten nachvollziehbar und gut begründet. Die erheblichen Mängel des alten Aktionsprogramms wurden mit der in 2017 überarbeiteten Düngegesetzgebung zum Teil behoben. Die Forderungen der Kommission sind aber nicht komplett umgesetzt und bei fünf von sechs Teilen der Rüge 2 gibt es nach wie vor Defizite. Am deutlichsten wird dies beim Nährstoffvergleich, der auch in der novellierten Düngeverordnung das zentrale Element zur Bewertung der Düngung darstellt. Ende März 2020 wurde die daraufhin erneut überarbeitete Düngeverordnung im Bundesrat verabschiedet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Die Verbringungsverordnung regelt das Inverkehrbringen, Befördern und die Übernahme von Wirtschaftsdüngern und erfasst die beim Handel auftretenden Nährstoffströme.

Für die Vermeidung von Schwermetallkontaminationen des Bodens und einer Gefährdung für Mensch und Umwelt ist eine wirksame Kontrolle der landwirtschaftlichen Düngung erforderlich. Die Beschränkung von Schwermetalleinträgen erfolgt in Deutschland über düngemittelrechtliche (DüMV) und abfallrechtliche (BioAbfV, AbfKlärV) Reglementierungen. Darüber hinaus enthält die Bodenschutzgesetzgebung (BBodSchV) und das Lebensmittel- und Futtermittelrecht (LFGB) Vorgaben zu Grenzwerten von Schwermetallen und Schadstoffen. Zwischen diesen Rechtsbereichen bestehen jedoch zum Teil erhebliche Regelungsunterschiede. Diese betreffen zum Beispiel die geregelten Schadstoffe selbst, die Gehalte und ⁠Frachten⁠ sowie die einzuhaltenden Grenzwerte und die Gewichtung der Schutzziele (Gesundheit von Mensch und Tier, Naturhaushalt, Umweltmedien). Darüber hinaus bestehen zum Teil Diskrepanzen zu geltendem EU-Recht.

Daher hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (⁠BMEL⁠) den Wissenschaftlichen Beirat für Düngungsfragen beim BMEL damit beauftragt einen Vorschlag zu erarbeiten, wie eine wirksame einfach vollziehbare und gegebenenfalls in das zukünftige EU-Recht übertragbare Regelung für Schadstoffe im Düngemittelrecht erreicht werden kann. Der erarbeitete Konzeptvorschlag bietet einen umfassenden Ansatz zur einheitlichen Bewertung von Schadstoffen in Düngemitteln und zur Begrenzung der mit der Düngung aufgebrachten Schadstoffmengen. Dieser liegt seit Februar 2011 vor und kann auf der Homepage des BMEL heruntergeladen werden.

Eine Grenzwertforderung für das Schwermetall Uran ist in diesem Konzeptvorschlag nicht enthalten. Dieses Schwermetall findet derzeit eine unzureichende Berücksichtigung in der Umweltgesetzgebung. Forschungsprojekte geben Hinweise auf Uraneinträge in Böden, Sicker- und Grundwasser durch Phosphatdünger. Im Durchschnitt der letzten zehn Jahre sind mit Phosphat-Düngern jährlich etwa 167 Tonnen Uran auf die Ackerflächen ausgebracht worden, eine Verlagerung ins Grundwasser könnte somit langfristig hohe Trinkwasseraufbereitungskosten verursachen.

Daher empfiehlt die Kommission Bodenschutz am Umweltbundesamt, den Uran-Gehalt in Phosphat-Düngern (wie bei Cadmium) wie folgt zu regeln: Kennzeichnung ab 20 Milligramm Uran je Kilogramm Phosphat, Grenzwert 50 Milligramm Uran je Kilogramm Phosphat.

 

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