Pestizide
Pestizide sind Stoffe, die als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden enthalten sind. Sie sind giftig insbesondere für Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder Pilze (Fungizide)
Pestizide sind Stoffe, die als Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln und Bioziden enthalten sind. Sie sind giftig insbesondere für Pflanzen (Herbizide), Insekten (Insektizide) oder Pilze (Fungizide)
Pflanzenschutzmittel und Biozide werden vorrangig über diffuse Quellen (z.B. Auswaschung von landwirtschaftlichen Flächen, Auswaschung aus Hausanstrichen) in die Gewässer eingetragen.
Von den 61 Wirkstoffen, die in der Oberflächengewässerverordnung geregelt sind und in Pflanzenschutzmitteln und/oder Bioziden eingesetzt werden oder wurden, halten 29 die Umweltqualitätsnormen im Zeitraum 2016-2018 an den LAWA-Messstellen ein.
Bei weiteren 11 Wirkstoffen kann die Umweltqualitätsnorm nicht immer auf Einhaltung geprüft werden, da die Bestimmungsgrenze oberhalb der Umweltqualitätsnorm liegt. Überschreitungen treten bei den Wirkstoffen Imidacloprid, Nicosulfuron, Cypermethrin, Flufenacet, Bifenox, Mecoprop, Diflufenican, Dichlorvos, Metolachlor, Bentazon, Terbutryn, Triclosan, 2,4-D, Chlortoluron, Cybutryn, Dichlorprop, Dimethoat, Diuron, Fenpropimorph, Omethoat und Pyrazon (Chloridazon) auf (in absteigender Reihenfolge der Anzahl Messstellen mit Überschreitung).
Die EU Mitgliedstaaten haben ab 2016 ein EU-weites Messprogramm für die Stoffe der europäischen Beobachtungsliste (EU-Watch-List) durchgeführt. In Deutschland haben die Bundesländer ab 2016 entsprechend der Oberflächengewässerverordnung diese Pestizide an 24 Messstellen analysiert. Die Pestizide wurden von den Bundesländern den Gruppen „Einsatz vorwiegend in der Landwirtschaft“ und „Einsatz vorwiegend in Bioziden“ zugeteilt. Entsprechend wurden auch die Messstellen „Eintrag vorwiegend aus der Landwirtschaft“ und „Eintrag vorwiegend über Kläranlagen“ zugeordnet (s. Tabelle).
Die EU Kommission hat 2018 den Bericht „Review of the 1st Watch List under the Water Framework Directive and recommendations for the 2nd Watch List“ veröffentlicht, in dem die europaweiten Messergebnisse u.a. mit PNEC verglichen werden. Nachfolgend werden die Messergebnisse der deutschen Messstellen mit den PNEC verglichen.
Methiocarb, Oxadiazon und Triallat
Oxadiazon und Triallat sind in Deutschland weder als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln noch in Bioziden zugelassen. Sie wurden - wie Methiocarb - an den 24 Messstellen mit „Eintrag vorwiegend aus der Landwirtschaft“ gemessen. Alle Messwerte lagen unter der Bestimmungsgrenze. Die PNEC wurden nicht überschritten.
Methiocarb ist in Deutschland hauptsächlich als Insektizid zugelassen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat von den Herstellern und Vertreibern von Methiocarb einen Inlandsabsatz von 100 bis 250 t für 2016 gemeldet bekommen. Die EU Kommission hat die PNEC in ihrem Bericht 2018 von 0,01 µg/l auf 0,002 µg/l gesenkt. Die Messungen 2016 lagen alle unter der Bestimmungsgrenze von 0,01 bis 0,05 µg/l. Um eine Einschätzung geben zu können, ob die PNEC von 0,002 µg/l überschritten wird, ist also eine sensiblere Analytik erforderlich. Daher werden die Bundesländer 2019 erneut Messungen durchführen.
Neonicotinoide
Die Neonicotinoide sind hochwirksame Insektizide. Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam waren 2016 in Deutschland als Insektizid sowohl in Pflanzenschutzmittel als auch in Bioziden zugelassen bzw. registriert. Für diese Wirkstoffe wurde dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit von den Herstellern und Vertreibern ein Inlandsabsatz von jeweils 25 bis 100 t für 2016 gemeldet. Clothianidin, Thiacloprid und Thiamethoxam sind auch als Wirkstoff in Holzschutzmitteln genehmigt.
Acetamiprid, Thiacloprid und Thiamethoxam wurden von den Bundesländern an den 24 Messstellen mit „Eintrag vorwiegend aus der Landwirtschaft“, Clothianidin und Imidacloprid an den 24 Messstellen mit „Eintrag vorwiegend über Kläranlagen“ gemessen. Für Imidacloprid ist in Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung eine Umweltqualitätsnorm von 0,002 µg/l festgelegt. Für die anderen Neonicotinoide werden im Bericht der EU Kommission PNEC von 0,01 µg/l (Thiacloprid), 0,042 µg/l (Thiamethoxam), 0,13 µg/l (Clothianidin) und 0,5 µg/l (Acetamiprid) zitiert. Die PNEC werden 2016 an allen Messstellen unterschritten. Überschreitungen der Umweltqualitätsnorm treten für Imidacloprid an sieben Messstellen auf. Für weitere 15 Messstellen ist die Analytik nicht ausreichend sensibel um die Umweltqualitätsnorm auf Einhaltung zu prüfen. Hier werden die Bundesländer versuchen die Bestimmungsgrenze zu senken.
In den nachfolgenden Diagrammen sind die Jahresmittelwerte der Messungen 2016 dargestellt.