Der freie Verkehr von Bauprodukten im Binnenmarkt ist schon seit 25 Jahren ein Ziel der Europäischen Union. Seit über 15 Jahren gibt es Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung, die in allen Mitgliedstaaten frei handelbar sind. Leider war es bisher nicht möglich, Informationen zum Umwelt- und Gesundheitsschutz mit der CE-Kennzeichnung abzudecken, denn die benötigten europäischen Prüfverfahren fehlten. Inzwischen sind mehrere Prüfverfahren für Emissionen aus Bauprodukten als Europäische Technische Spezifikation (CEN/TS) und ein erstes als Europäische Norm (EN) erschienen und können in harmonisierten Europäischen Normen für Bauprodukte oder in Europäischen Technischen Bewertungen für Bauprodukte Anwendung finden.
VOC-Emissionen in die Innenraumluft
Emissionen aus Bauprodukten für den Innenausbau dürfen nicht dazu führen, dass die Innenraumluft in Gebäuden die Bewohner krank macht. Um eine den Mindestanforderungen entsprechende Innenraumluftqualität anstreben zu können, benötigen Planer zuverlässige Angaben zu den Emissionen aus allen verwendeten Bauprodukten. Damit Angaben zwischen verschiedenen Produkten vergleichbar sind, sollten sie auf demselben Prüfverfahren basieren. Für die Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) aus Bauprodukten in die Innenraumluft gibt es seit Ende 2013 eine europäisch harmonisierte Prüfmethode DIN CEN/TS 16516, die inzwischen in eine Europäische Norm DIN EN 16516 überführt wurde. Für dieses Verfahren hat die Europäische Kommission im Jahr 2016 einige Prüflabore anerkannt, die nach EU-Kriterien den Status einer notifizierten Stelle für Prüfungen nach CEN/TS 16516/ EN 16516 bekommen haben. Diese Prüflabore können alle Bauprodukthersteller beauftragen, die europäisch anerkannte Prüfergebnisse für ihr Produkt benötigen.
Es fehlt noch die Festlegung eines einheitlichen Deklarationsformats für die Angaben zu VOC-Emissionen in der CE-Kennzeichnung der Bauprodukte und in der dazugehörigen Leistungserklärung (Angabe von Einzelwerten und/oder Zuordnung der Ergebnisse zu Klassen). Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob sie Klassen zur Deklaration der VOC-Emissionen festlegen wird (siehe hierzu Briefing: Konsensfindung zur Bewertung von Bauproduktemissionen). Falls die Europäische Kommission keine Klassen festlegt, können Bauprodukthersteller Angaben zu den gemessenen Einzelstoffen als deklarierte Werte machen.
Die Prüfmethode DIN EN 16516 dient erstrangig dazu, verbindliche VOC-Prüfungen in den Mitgliedstaaten der EU zu vereinheitlichen und Angaben zu VOC-Emissionen im Kontext der CE-Kennzeichnung zu ermöglichen. Sie eignet sich zusätzlich genauso gut zum Nachweis von freiwilligen Kriterien beispielsweise in Umweltzeichen oder zu neutralen Angaben zum Emissionsverhalten bei Umweltdeklarationen (EPDs).
Für die VOC-Angaben bei EPDs hat das UBA eine Empfehlung zur Darstellung der Prüfergebnisse erarbeitet. Die beigefügte Excel-Maske zeigt den UBA-Vorschlag zur Deklaration von VOC-Emissionen in Umweltdeklarationen nach DIN EN 15804 (produkt- und werkspezifische Deklaration). Ab Mitte 2019 übernimmt das Institut für Bauen und Umwelt (IBU) entsprechende VOC-Angaben als verpflichtendes Element in seine EPDs für emissionsrelevante Bauprodukte für Innenräume.