Landesbehörden und weitere Kontakte

Ein dickes rotes Gesetzbuch, dass umgeblättert wird.zum Vergrößern anklicken
Alle Umweltgesetze sollen in einem Buch gesammelt werden.
Quelle: Haramis Kalfar / Fotolia.com

Die Bundesländer haben laut Wasch-und Reinigungsmittelgesetz die Aufgabe, die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen.

Überwachung der Anforderungen des WRMG in den Bundesländern

In Paragraf 13 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) ist die Durchführung der Überwachung geregelt. Es heißt dort: "(1) Die zuständige oberste Landesbehörde oder die nach Landesrecht bestimmten Behörden haben die Einhaltung dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gestützten Rechtsverordnungen zu überwachen, soweit dieses Gesetz keine andere Regelung trifft. Satz 1 gilt auch für die Verordnung (EG) Nr. 648/2004, soweit die Überwachung ihrer Durchführung den Mitgliedstaaten obliegt."

Die mit dem Vollzug des WRMG beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den einzelnen Bundesländern bei unterschiedlichen Behörden tätig:

In den meisten Ländern sind dies Landesämter für Umwelt/ Umweltschutz/ Naturschutz oder Wasserwirtschaft oder Untersuchungsämter, die Bedarfsgegenstände nach dem LFGB untersuchen bzw. Ministerien, in denen der Umweltschutz angesiedelt ist. Das macht deutlich, dass die Schwerpunkte, die bei der Überwachungstätigkeit gesetzt werden, in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind.

Zum einen erfolgt die Produktüberwachung vor Ort durch Betriebsbegehungen (Produktion, Lager, Labor), Unterlageneinsicht und -prüfung, Probeentnahme für weitere Untersuchungen, zum anderen durch Produktüberwachung in den jeweiligen Dienststellen/Laboratorien (Kennzeichnung gemäß § 8 Abs.1 WRMG, Überprüfung der biologischen Abbaubarkeit der Tenside, der Phosphathöchstmenge, Überprüfung der Angaben im Internet gemäß § 8 Abs.2 WRMG).

Einen Schwerpunkt der Überwachungstätigkeit stellt die Überprüfung der Zusammensetzung der bei den Betriebsbegehungen entnommenen oder von den Behörden vor Ort entnommenen Proben dar, sowie die Überprüfung der Kennzeichnung und Verpackung gemäß § 8 WRMG.

Die zuständigen Landesbehörden, die Landesbeauftragten der einzelnen Bundesländer sowie einzelne wichtige Bundesstellen finden Sie im Dokument "Länderkontakte".

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