Schadstoffe im urbanen Abwassersystem
Das Abwasser aus Haushalten und Gewerbe wird in der Kanalisation gesammelt, in der Regel einer kommunalen Kläranlage zugeführt und dort behandelt. In kombinierten Kanalisationen, den sogenannten Mischkanalisationen, wird zusätzlich das von versiegelten Flächen und der Bebauung ablaufende Regenwasser abgeleitet (Abbildung 1). Die Nutzung von Produkten unseres täglichen Lebens, wie Arzneimittel, Haushaltschemikalien, Kosmetika und Biozid-Produkte, ist mit dem Eintrag einer Vielzahl von Stoffen in das Abwasser verbunden. Auch das ablaufende Niederschlagswasser führt Stoffe mit sich, die zum Beispiel von Straßenflächen (Reifenabrieb, Zigarettenreste) oder aus Häuserfassaden (Fassadenanstriche) und Dächern ab- und ausgewaschen werden. Starkregenereignisse können dazu führen, dass die Speicherkapazität der Mischkanalisation wie Regenüberlaufbecken nicht ausreicht. In solchen Fällen gelangt ein Teil des Gemisches aus häuslichem beziehungsweise gewerblichem Schmutzwasser und Niederschlagswasser aus dem Regenüberlaufbecken ohne vorherige Behandlung in die Gewässer (Mischwasserentlastung) (Abbildung 1). Um dies zu vermeiden wird in vielen Siedlungsgebieten, bevorzugt in Neubaugebieten, das Schmutzwasser aus Haushalten und Niederschlagswasser separat in eigenen Kanalisationen, in der sogenannten Trennkanalisation, gesammelt und abgeleitet. Das Schmutzwasser gelangt in die Kläranlage, während das Niederschlagswasser entweder direkt einem Gewässer zugeführt oder vorab in einem Regenklärbecken behandelt wird (Abbildung 2). Ob das Niederschlagswasser behandelt wird, ist unter anderem von der Verschmutzung abhängig. Bundeseinheitliche rechtliche Regelungen dazu gibt es bislang in Deutschland nicht. Ein Anhang zur Abwasserverordnung, der die Behandlung von Niederschlagswasser regeln soll, ist durch eine Expertengruppe in Arbeit. Die Abwasserbehandlung in Kläranlagen hat sich in den letzten Jahrzehnten technisch weiterentwickelt. Stoffe im Abwasser werden durch Rückhalt im Klärschlamm oder durch optimierte Abbauprozesse effektiver zurückgehalten. Mit dieser Entwicklung steigt der Beitrag der Mischwasserüberläufe und Regenwassereinleitungen als Eintragspfade für Stoffe aus dem urbanen Raum in die Gewässer. Für einen umfassenden Gewässerschutz sind auch die Einträge aus diesen Eintragspfaden zu begrenzen. Die Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, 2000/60/EG) hat unter anderem das Ziel, den Eintrag für ausgewiesene (prioritäre) Schadstoffe in die Gewässer zu verringern beziehungsweise ganz zu vermeiden. Als Grundlage für die Umsetzung effizienter Maßnahmen ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste gefordert (Richtlinie über Umweltqualitätsnormen (UQN-RL, 2013/39/EU)).