Mit unserer Forschung entwickeln die etablierten Methoden und Instrumenten der REACH-Verordnung zum Schutz von Mensch und Umwelt weiter. Forschung ist ein wichtiger Baustein um unsere fachliche Kompetenz zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten zu stärken. Sie ist die wissenschaftliche Grundlage für unsere Aufgaben und Ziele und umfasst fünf Schwerpunkte:
- Stoffe identifizieren, die reguliert werden müssen,
- Bewertungskonzepte für Chemikalien fortschreiben,
- Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen,
- Erfolgskontrolle,
- Unterstützung von Akteuren.
Unsere Forschung ist anwendungsbezogen und zielt auf die Lösung praktischer Probleme und grundsätzlicher Fragestellungen. Die Ergebnisse fließen direkt in unsere behördlichen Aufgaben nach dem Chemikaliengesetz, die Weiterentwicklung der REACH-Verordnung, ihrer praktischen Umsetzung und die Politikberatung ein. Dabei gliedert sich unsere Forschung in die Ressortforschung und das Forschungsprogramm des Umweltbundesamtes 2011-2014 ein.
Ziel unserer Forschung ist es, solche Stoffe und Verwendungen zu identifizieren, die wegen ihrer Auswirkungen auf Mensch und Umwelt oder ihres inhärenten Gefährdungspotenzials reguliert werden müssen. Wir bewerten die Umweltrisiken von Stoffen und Stoffgruppen und entwickeln im Dialog mit anderen Wissenschaftlern die zugehörigen Bewertungskriterien weiter. Gleichzeitig setzt der Fachbereich Chemikaliensicherheit auch eigene Laboratorien und eigene Chemikalienforschung ein. Oft werden Probleme anhand repräsentativer Stoffe identifiziert und dann neue Kriterien und neue Bewertungsmethoden entwickelt, fortgeschrieben und validiert. Es folgen geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement.
Weitere Forschungsfragen
Weitere Forschungsfragen beschäftigen sich mit den Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen, wie dem Gewässerschutz oder dem Produktrecht. Hier klären unsere Studien grundlegende Unterschiede, systematisieren rechtliche Schnittstellen und erarbeiten Vorschläge zu deren Optimierung. Langfristig wollen wir überprüfen, wie stark die REACH-Verordnung zum Erfolg der deutschen und europäischen Chemikalienpolitik und zum Schutz von Mensch und Umwelt vor Schadstoffen beiträgt. Dazu arbeiten wir an Konzepten zur Fortschritts- und Erfolgskontrolle.
REACH etablierte erstmalig einen Paradigmenwechsel und ändert die Rollenverteilung im Chemikalienrecht. Hersteller und Importeure von Chemikalien sind für die Risiken durch Stoffe über deren gesamten Lebensweg verantwortlich. Wir forschen auch, um die herstellenden und verarbeitenden Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Länderbehörden bei Ihren Pflichten und Rechten zu unterstützen. Dafür entwickeln wir Leitlinien, Veranstaltungen und IT-Anwendungen. Gleichzeitig bauen wir unsere Kommunikation weiter aus. Das Umweltbundesamt möchte so die verantwortlichen Unternehmen in ihrer Eigenverantwortung zum Schutz von Mensch und Umwelt unterstützen.
Forschungsaufträge
Neben eigener Forschung vergeben wir Forschungsaufträge in Form von Sachverständigengutachten und wissenschaftlichen Studien. Zusätzlich beteiligen wir uns an Verbundprojekten, z.B. EU-Studien. Unsere Forschungsplanung wird jährlich fortgeschrieben und aktualisiert.
Übersicht aktueller, durch das UBA finanzierter Forschungsprojekte zum Thema REACH