HUE-5: Internationale Klimafinanzierung zur Anpassung (aus HHmitteln)
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Die Bemühungen zur Unterstützung von Anpassung im internationalen Kontext haben in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Anteil der anpassungsrelevanten Finanzierung an der gesamten internationalen Klimafinanzierung ist von knapp 25 % im Jahr 2010 auf 49 % im Jahr 2021 gestiegen. Der Bedarf an Anpassungsfinanzierung wird in Zukunft weiter wachsen.
Angesichts der globalen Dimension des Klimawandels und seiner Folgen setzt sich Deutschland seit vielen Jahren für eine weitreichende internationale Zusammenarbeit zur Anpassung ein. Diese umfasst die Zusammenarbeit sowohl auf internationaler Ebene als auch in der bilateralen und regionalen Zusammenarbeit, um Menschen, Lebensräume, Ökosysteme und Volkswirtschaften widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu machen, um Schäden und Verluste zu vermeiden. Im weitergehenden internationalen Umfeld richten sich die deutschen Aktivitäten auf internationale Prozesse und Kooperationen inklusive des IPCC. Entwicklungs- und Schwellenländer sind besonders von den Auswirkungen betroffen, denn es fehlt ihnen häufig an Ressourcen und Kapazitäten, um sich gegen Extremwetterereignisse sowie schleichende Klimaveränderungen und deren Auswirkungen zu schützen. Die solidarische Unterstützung der Entwicklungsländer ist aus Gründen der Klimagerechtigkeit schon deshalb geboten, weil sie im Vergleich zu den industrialisierten Staaten und Schwellenländern bisher nur einen vergleichsweise geringen Anteil an den klimawirksamen Treibhausgasemissionen hatten.
Deutschland fördert Anpassungsmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern im Rahmen der Entwicklungs- und klimapolitischen Zusammenarbeit und unterstützt die Formulierung und Umsetzung der Nationalen Anpassungspläne (NAP) und der Anpassungsziele, die in den nationalen Klimabeiträgen (NDCs) unter dem Pariser Klimaabkommen formuliert wurden, beispielsweise über die NDC-Partnerschaft. Im Jahr 2021 entfielen 88 % des deutschen Beitrags zur internationalen Klimafinanzierung auf den Haushalt des Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Weitere Mittel fließen über das BMWK, BMUV und das Auswärtige Amt (AA) überwiegend im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) beispielsweise in den Anpassungsfonds. In Forschungskooperationen sind weitere Ministerien, etwa das BMBF oder BMEL, an Vorhaben beteiligt. Deutschland strebt an, die im Pariser Klimaabkommen genannte Balance von Minderung und Anpassung im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung auch in seinen Beiträgen aus Haushaltsmitteln zu erreichen.
Auf der Weltklimakonferenz in Kopenhagen 2009 haben Industrieländer zugesagt, ab 2020 jährlich 100 Mrd. USD zu mobilisieren. Diese Zusage wurde auf der Klimakonferenz 2015 (COP) in Paris bis 2025 fortgeschrieben. Im Rahmen der COP 26 in Glasgow 2021 wurden die Industriestaaten aufgefordert, ihre Anpassungshilfen für die Entwicklungsländer bis 2025 zu verdoppeln. Unterschieden wird zwischen finanziellen Beiträgen zu multilateralen Programmen und der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit.
Bei der multilateralen Finanzierung zahlen mehrere Staaten in internationale Fonds bei multilateralen Entwicklungsbanken und internationalen Organisationen ein. Der Least Developed Countries Fund (LDCF) ist der globalen Umweltfazilität (GEF) untergeordnet und wurde 2001 etabliert. Seit 2009 unterstützt der Fonds konkrete Anpassungsprojekte ausschließlich in den am wenigsten entwickelten Ländern (LDCs). Deutschland ist über das BMZ größter Geber und hat seit seiner Gründung rund 424 Mio. Euro beigetragen. Die Einrichtung des Grünen Klimafonds (GCF) geht auf eine Entscheidung der Klimakonferenz 2010 in Cancún zurück. Ziel des GCF ist es, die Transformation hin zu einer emissionsarmen nachhaltigen Entwicklung voranzutreiben. Der GCF ist ein zentraler Baustein in der Architektur der internationalen Klimafinanzierung und damit entscheidend für die Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Bei seiner Einrichtung und einer ersten Wiederauffüllung wurden 20 Mrd. USD zugesagt. Bisher sind 216 Projekte über ein Volumen von 12 Mrd. USD positiv entschieden. Über diese Projekte des GCF werden insgesamt über 900 Mio. Menschen erreicht und rund 2,5 Mrd. Tonnen CO2-Emissionen vermieden. Das Portfolio ist mit 51 % Anpassungs- und 49 % Minderungsvorhaben nahezu ausgeglichen. Deutschland hat sich an der Erstauffüllung des GCF für den Zeitraum 2015–2019 mit 750 Mio. Euro und bei der ersten Wiederauffüllung für die Periode 2020–2023 (GCF-1) mit 1,5 Mrd. Euro beteiligt. 2022 wurde die zweite Wiederauffüllungsrunde für 2024–2027 (GCF-2) gestartet. Auf dem Petersburger Klimadialog im Mai 2023 in Berlin gab Bundeskanzler Olaf Scholz die deutsche Zusage für GCF-2 in Höhe von 2 Mrd. Euro bekannt. Dies ist der höchste bisherige Einzelbeitrag seit Bestehen des GCF239. Als weiteres Instrument der multilateralen Finanzierung wurde 2008 unter dem Kyoto-Protokoll der Anpassungsfonds gegründet. Dieser setzt auch Aufgaben unter dem Pariser Klimaabkommen 2015 um. Deutschland ist mit rund 540 Mio. Euro insgesamt ein wichtiger Geber.
Im Rahmen der bilateralen Projekt- und Programmfinanzierungen leistet Deutschland Zuwendungen an spezifische Projekte zur Förderung eines kohlenstoffarmen und klimaresilienten Wachstums. Projekte werden insbesondere von der Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe sowie von privaten, zivilgesellschaftlichen und kirchlichen Trägern oder politischen Stiftungen umgesetzt. Neben Projekten, deren Hauptziel die Klimawandelanpassung ist, haben Projekte der Entwicklungszusammenarbeit auch Bezüge zum Klimawandel als Querschnittsthema. So dienen viele Projekte mit den Zielen Armutsbekämpfung, Ernährungssicherung und Diversifizierung der Wirtschaft auch der Klimawandelanpassung. Die Anpassung an den Klimawandel ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Entwicklung. Umgekehrt fördert nachhaltige Entwicklung die Widerstandsfähigkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels. Die Umsetzung des Pariser Klimaabkommens ist hierfür zentral. Die Verknüpfung von nachhaltiger Entwicklung und Anpassung erhöht zudem die Wirkung der öffentlichen Gelder. Entscheidend für die Anrechnung als Anpassungsprojekt in der internationalen Klimafinanzierung ist aber, dass Anpassungsziele ausdrücklich formuliert sind und spezifische Maßnahmen umgesetzt werden, die die Vulnerabilität der Systeme und die Risiken des Klimawandels mindern und deren Klimaresilienz steigern. Hierzu gehören Maßnahmen zu Information, Bewusstseinsbildung und Kapazitätsaufbau sowie Maßnahmen im rechtlichen, planerischen und programmatischen Bereich oder Umsetzungsmaßnahmen wie die Umstellung auf wassersparende Bewässerungssysteme, der Anbau trockenheitstoleranterer Ackerfrüchte, die Einführung nachhaltiger Praktiken in der Fischerei oder Maßnahmen zur Malariabekämpfung.
Die Gesamtsumme der internationalen Klimafinanzierung Deutschlands für Minderungs- und Anpassungsmaßnahmen aus Haushaltsmitteln ist von 471 Mio. Euro in 2005 auf 5,34 Mrd. Euro in 2021 gestiegen. Deutschland hatte vor der Klimakonferenz in Paris 2015 zugesagt, die öffentliche Klimafinanzierung aus Haushaltsmitteln inklusive Schenkungsäquivalenten bis 2020 auf 4 Mrd. Euro pro Jahr zu steigern. Diese Zusage wurde bereits 2019 erfüllt. Auf dem Petersberger Klimadialog im Juli 2022 sagte der Bundeskanzler zu, diese Summe bis 2025 auf jährlich mindestens 6 Mrd. Euro zu steigern. Seit 2010 erfasst Deutschland den Anteil für Anpassung an der internationalen Klimafinanzierung gesondert. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel waren im Jahr 2021 mit 2,59 Mrd. Euro sieben Mal höher als noch im Jahr 2010 mit 355 Mio. Euro und beliefen sich auf 49 % an der gesamten aus Haushaltmitteln bereitgestellten internationalen Klimafinanzierung.