Treibhausgas-Emissionen

rauchende Schornsteine eines Braunkohlekraftwerks, davor ein Tagebauzum Vergrößern anklicken
Fossile Kraftwerke stoßen große Mengen an Treibhausgasen aus.
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Das Umweltbundesamt ist in Sachen Treibhausgasemissionen die offizielle Anlaufstelle und wichtiger Ansprechpartner in Deutschland.

Die Lufthülle unseres Planeten besteht aus verschiedenen Gasen, die über vielfältige Funktionen und Prozesse zu einem komplexen chemischen System verknüpft sind. Anthropogene Emissionen bedrohen das atmosphärische Gleichgewicht vor allem in zweierlei Hinsicht: Treibhausgasemissionen führen zu einem Anstieg der globalen Temperatur. Die Klassischen Luftschadstoffe sind für ⁠Versauerung⁠ und ⁠Eutrophierung⁠ von Ökosystemen, aber auch für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit verantwortlich.

Auf den folgenden Seiten geben wir eine kurze Einführung in die im Kyoto-Protokoll geregelten Treibhausgase und erläutern, wie sie entstehen und sich auf unser ⁠Klima⁠ auswirken. Wir stellen Ihnen die wichtigsten Emissionsquellen vor und liefern aktuelle Daten zur Entwicklung der ⁠Treibhausgas⁠-Emissionen. Außerdem zeigen wir, wie Deutschland in Sachen Emissionen im Vergleich zu anderen EU-Staaten dasteht und wie die für Deutschland verpflichtende internationale Emissionsberichterstattung funktioniert.

Berichte & Daten

  • Daten der Treibhausgasemissionen des Jahres 2022 nach KSG

    Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.
    Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).

    Presseinformation: Treibhausgasemissionen sanken 2022 um 1,9 Prozent

    Emissionsübersichten KSG-Sektoren 1990-2022 Kurzer Begleitbericht

  • Daten der Treibhausgasemissionen des Jahres 2021 nach KSG

    Das Umweltbundesamt erstellt entsprechend §5 Bundesklimaschutzgesetz (KSG) zum 15. März eines jeden Jahres die Daten der Treibhausgasemissionen des Vorjahres nach den in Anlage 1 KSG festgelegten Sektoren und stellt Über- und Unterschreitungen der in Anlage 2 KSG festgelegten zulässigen Jahresemissionsmengen fest.
    Diese Daten sind die Grundlage für die im Gesetz festgesetzten Aufgaben des Unabhängigen Expertenrats für Klimafragen (vgl. Bundes-Klimaschutzgesetz §11, §12).

    Presseinformation: Treibhausgasemissionen stiegen 2021 um 4,5 Prozent

    Emissionsübersichten in Sektoren Kurzer Begleitbericht Kurzdoku