Überwachung und Bewertung

Nord- und Ostsee werden regelmäßig von Bund und Ländern überwacht. Mit den erhobenen Daten wird der Zustand der Meeresumwelt ermittelt. Für die Bewertung gemäß EG-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie werden elf Deskriptoren genutzt.

Inhaltsverzeichnis

 

Überwachung Nord- und Ostsee

Die deutschen Meeresgebiete in Nord- und Ostsee werden regelmäßig im Rahmen des Bund-Länder-Messprogramms (BLMP ) überwacht. Diese Gebiete umfassen Übergangs- (Ästuare) und Küstengewässer sowie Meeresgewässer in der ausschließlichen Wirtschaftzone. Die Überwachung beruht auf Anforderungen nationaler, (sub-)regionaler und europäischer Rechtsetzung: unter anderem ⁠OSPAR⁠, HELCOM, Trilaterale Wattenmeerkooperation, Nitrat-Richtlinie, ⁠Flora⁠-⁠Fauna⁠-Habitatrichtlinie (FFH-RL), EU-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ (WRRL) und EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Sie besteht grundsätzlich aus einer langfristigen, routinemäßigen Erhebung von Daten, um den Zustand der Meeresumwelt zu erfassen. Feste Bojen messen im Dauereinsatz hydrografische und physiko-chemische Werte. Mit Schiffen werden biologische, physikalisch-chemische sowie hydrografische Daten erfasst. Aus Flugzeugen wird die großräumige Verteilung etwa von Großalgen, Seegras oder von Meeressäugern beobachtet. Das Monitoringhandbuch des BLMP  enthält ausführliche Informationen unter anderem zu Messstationen, Messparametern und Messmethoden. Die Datenerhebung kann je nach Bedarf oder ereignisbedingt sowie durch überblicksartige Erfassungen und Forschungsaktivitäten ergänzt werden.

 

Zustandsbewertungen

Um Belastungen der Meeresumwelt zu erkennen und wirksam zu bekämpfen, ist zunächst eine detaillierte Bestandsaufnahme erforderlich. Während diese in der Vergangenheit meist auf lokale Eingriffe wie Verklappung von Klärschlamm, Baggergut, Bohrgut von Ölplattformen und andere Abfälle beschränkt war, entwickelten sich unter den Meeresschutzkonventionen ⁠OSPAR⁠ und HELCOM, der trilateralen Wattenmeerkooperation und bei der Umsetzung der FFH-RL, WRRL-RL und MSRL zunehmend komplexere Bewertungsverfahren für den ökologischen Zustand. Für einige Belastungen liegen bereits ausgereifte Bewertungsverfahren vor (wie bei ⁠Eutrophierung⁠, Schadstoffen und Teilaspekten der Fischerei). Ihre Auswirkungen auf Organismen und Populationen sind bereits gut belegt. Für andere wenig untersuchte Störgrößen wie die Lärmverschmutzung der Meere oder den Eintrag von Müll gibt es derzeit zwar eine Reihe interessanter Bewertungsansätze. Es muss jedoch noch weiter diskutiert werden, ob sie sich eignen.

 

Weiterentwicklung der Überwachung und Bewertung

Für einige Belastungen liegen bereits ausgereifte Bewertungsverfahren vor (wie bei ⁠Eutrophierung⁠, Schadstoffen und Teilaspekten der Fischerei) Ihre Auswirkungen auf Organismen und Populationen sind bereits gut belegt. Für andere wenig untersuchte Störgrößen wie die Lärmverschmutzung der Meere oder den Eintrag von Müll gibt es derzeit zwar eine Reihe interessanter Bewertungsansätze. Es muss jedoch noch weiter diskutiert werden, ob sie sich eignen. Die Erfolge von Maßnahmen, die für die einzelnen Deskriptoren der anthropogenen Belastungen entworfen werden, sollten daher anhand der weiterzuentwickelnden biologischen Qualitätskomponenten regelmäßig zu evaluieren.

Für ⁠Makrozoobenthos⁠, Fischfauna, Phytoplankton und Makrophyten wurden bereits Bewertungsverfahren für die Umsetzung der EG-⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ entwickelt und erprobt. Entsprechende integrierende Verfahren fehlen jedoch weitgehend für die Bewertung von Seevögeln, des Zooplanktons und der marinen Säugetiere. Es empfiehlt sich daher, mit den zur Verfügung stehenden Verfahren der EG-WRRL zu beginnen. Diese sollten dann sukzessiv – soweit erforderlich – mit Verfahren der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie, von ⁠OSPAR⁠ und HELCOM unter anderen ergänz werden. Eine besondere Herausforderung bei der Umsetzung der MSRL stellt die Notwendigkeit der Betrachtung kumulativer Auswirkungen dar.

Außerdem ist eine wirtschaftliche und gesellschaftliche Analyse der Nutzung der betreffenden Gewässer sowie der Kosten einer Verschlechterung der Meeresumwelt erforderlich. Es sind also Informationen und Daten zusammenzustellen, aus denen sich ergibt:

  • welche gesamtgesellschaftlichen Werte durch die Nutzung der Meere (z.B. Fischfang) geschaffen werden,
  • wie sich Kosten und Nutzen der erforderlichen Maßnahmen zueinander verhalten und
  • welche Kosten für diese Nutzungen und die Gesellschaft entstünden, wenn sich die Qualität der Meere weiterhin negativ verändern würde (Kosten der Degradation z.B. durch Überfischung).
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