Nichtöffentliche Abwasserentsorgung

Nichtöffentliche Betriebe leiteten im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter Wasser in Gewässer ein. Rund 74 Prozent davon gelangten als Kühlwasser unbehandelt in Flüsse und Seen. Das waren rund 5.203 Millionen Kubikmeter weniger als 2019.

Inhaltsverzeichnis

 

Abwasser aus der Wirtschaft

Die Menge des Abwassers aus nichtöffentlichen Betrieben betrug im Jahr 2022 rund 11,2 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³). Gegenüber 2019 sank diese Menge um rund 15 %. 2022 wurden davon 8,3 Mrd. m³ unbehandeltes Abwasser direkt in ein Oberflächengewässer oder in den Untergrund eingeleitet. Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden, Verarbeitendes Gewerbe und Energieversorgung hatten daran einen Anteil von 98,5 % (siehe Abb. „Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen“).

Diagramm: In nichtöffentlichen Betrieben fielen im Jahr 2022 insgesamt 11,2 Milliarden Kubikmeter Abwasser, ungenutztes Wasser und Wasserverluste an. 74 Prozent davon wurden unbehandelt in Oberflächengewässer eingeleitet.
Abwassereinleitung nach Wirtschaftszweigen
Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF
 

Kühlwassereinleitungen in deutsche Flüsse

Kühlwasser kann – besonders wenn es aus der Kreislaufkühlung kommt – problematisch sein: Dem Wasser werden zur Korrosionsverminderung, zur Härtestabilisierung und zur Bekämpfung von Mikro- und Makroorganismen Chemikalien zugesetzt. Die Einleitung von Kühlwasser kann zudem Gewässer erwärmen. Daten aus dem Jahr 2022 weisen für die meisten Flusssystemen einen Rückgang der Abwassermengen aus Kühlsystemen auf (siehe Abb. „Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse“). Die größte Menge an Kühlwasser wurde 2022 mit etwa 4,4 Mrd. m³ in den Rhein eingeleitet. Dies ist ein Rückgang um etwa 37 % im Vergleich zum Jahr 2019.

Diagramm: Die höchsten Mengen an Abwässer aus Kühlsystemen wurden im Jahr 2022 im Rhein eingeleitet. Insgesamt ist ein Trend zu weniger Einleitungen von Kühlwasser in Flüsse über die Jahre erkennbar.
Abwassereinleitungen aus Kühlsystemen nichtöffentlicher Betriebe in deutsche Flüsse
Quelle: Statistisches Bundesamt Diagramm als PDF
 

Abwasserverordnung und Oberflächengewässerverordnung

Die Gewässerbelastung durch chemische Stoffe und zu warmes Kühlwasser wollen Bund und Länder in vertretbaren Grenzen halten. Daher wurden in der Abwasserverordnung für verschiedene Stoffe Vorgaben für das eingeleitete Abwasser aus Kühlsystemen und der Dampferzeugung festgelegt. Dem Kühlwasser dürfen mit der Ausnahme von Phosphonaten und Carboxylaten nur leicht abbaubare ⁠Komplexbildner⁠ zugesetzt werden. Nicht zulässig ist die Einleitung von Chrom-, Quecksilber- und metallorganischen Verbindungen (siehe Anhang 31 der Abwasserverordnung).

Die Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung enthält Vorgaben, welche Temperaturwerte für die Fließgewässer eingehalten werden sollen: Für einen sehr guten ökologischen Zustand des Gewässers darf die Abwärme des Kühlwassers nicht dazu führen, dass die Temperatur unterhalb der Einleitungsstelle die in der Oberflächengewässerverordnung für unterschiedliche Fischgemeinschaften festgelegten Temperaturwerte überschreitet.

Für das Einleiten von Abwässern in Oberflächengewässer gelten für die unterschiedlichen Industriebranchen stoffliche Vorgaben der Abwasserverordnung. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die zuständigen Behörden der Bundesländer.

 

Abwasservermeidung

Ziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässer möglichst wenig zu belasten. Noch sinnvoller ist allerdings, die Schadstoffbelastung an der Quelle zu vermeiden oder reduzieren, damit Klärwerke nicht erst aufwändig Schadstoffe aus dem Abwasser entfernen müssen. Es gibt bereits eine Vielzahl etablierter technischer Verfahren. Einige Beispiele:

  • abwasserfreie (und chlorfreie) Zellstoffherstellung,
  • abwasserfreie Altpapier- und Papierherstellung,
  • abwasserfreie Rauchgasreinigung,
  • abwasserfreie Fahrzeugreinigung,
  • abwasserfreie Metalloberflächenbehandlung (zum Beispiel Galvanik),
  • abwasserfreie Mehrwegflaschenreinigung,
  • abwasserfreier Siebabdruck,
  • wasserfreie Stoffsynthesen,
  • abwasserfreie Pulverlackierung.

Viele dieser abwasserfreien oder abwasserarmen Verfahren gelten bereits als Stand der Technik. Neue aber auch bestehende Anlagen müssen diese Verfahren dann in der Regel anwenden.

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