Die Landwirtschaft trägt zur Emission von Treibhausgasen bei. Die größten Quellen sind die Methanemissionen aus der Tierhaltung und die Lachgasemissionen aus der Düngung und Bearbeitung landwirtschaftlich genutzter Böden. Zu beachten sind aber auch solche Emissionen, die von der Landwirtschaft verursacht und in anderen Sektoren bilanziert werden.
Die Landwirtschaft spielt beim Klimawandel eine besondere Rolle. Einerseits ist sie, wie kaum ein anderer Sektor, von klimatischen Bedingungen abhängig und von den Folgen des Klimawandels direkt betroffen. Andererseits verursacht sie selbst klimaschädliche Emissionen. Gleichzeitig speichern landwirtschaftlich genutzte Böden Kohlendioxid und entziehen es damit der Atmosphäre. Insbesondere in Böden mit einem hohen Anteil organischer Substanz wie in Mooren oder Grünland sind große Mengen Kohlenstoff gespeichert. Diese können abhängig von der Bewirtschaftungsweise wieder freigesetzt werden.
Die Zuordnung der Emissionen zu den im Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgelegten Sektoren regelt Anlage 1 des KSG. Die Abgrenzung der Sektoren erfolgt entsprechend der Quellkategorien des gemeinsamen Berichtsformats (Common Reporting Tables – CRT) nach der Europäischen Klimaberichterstattungsverordnung. Demnach sind einige durch die Landwirtschaft erzeugte Emissionen in anderen Bereichen zu finden. So werden beispielsweise Emissionen, die durch Landnutzungsänderungen wie zum Beispiel der landwirtschaftlichen Nutzung von Mooren entstehen, dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF) zugeordnet. Eine Besonderheit des KSG ist, dass Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Energieverbrauch, die in der Klimaberichterstattung nicht der Landwirtschaft zugewiesen werden, im KSG zum Sektor Landwirtschaft gehören.
Emissionen aus dem Sektor Landwirtschaft
Die deutsche Landwirtschaft war 2023 für die Freisetzung von 54,8 Millionen Tonnen (Mio. t) Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalenten (-Äq.) verantwortlich. Das sind 8,2 Prozent der gesamten Treibhausgas-Emissionen Deutschlands (672 Mio. t CO2-Äq., ohne LULUCF) des Jahres 2023. Die Methanemissionen des landwirtschaftlichen Sektors (rund 62 Prozent der Emissionen, ca. 34,2 Mio. t CO2-Äq.) stammen hauptsächlich aus der Verdauung und dem Wirtschaftsdüngermanagement aller Nutztiere. Hinzu kommen Lachgasemissionen aus der Düngung und Bearbeitung landwirtschaftlicher Böden sowie aus dem Wirtschaftsdüngermanagement, die weitere 33 Prozent der THG-Emissionen (ca. 18,3 Mio. t CO2-Äq.) verursachen. Weitere Quellen sind die Anwendung von Harnstoffdünger, die Kalkdüngung und die Vergärung von nachwachsenden Rohstoffen.
Energiebedingte Emissionen aus dem landwirtschaftlichen Verkehr und der Wärmeerzeugung (z.B. Beheizen von Ställen und Gewächshäusern) werden gemäß internationaler Klimaberichterstattung nicht der Landwirtschaft, sondern den energiebedingten Emissionen (der Quellgruppe 1A4c) zugerechnet. Diese Emissionen betrugen 2023 8,2 Mio. CO2-Äq. In der nationalen Sektorzuordnung des in 2019 verabschiedeten KSG werden sie aber zur Landwirtschaft gezählt. Das deutsche Klimaschutzziel, bezieht in der im Gesetz verankerten Jahresemissionsmenge von 56 Mio. in 2030 deswegen diese Emissionen aus der sogenannten mobilen und stationären Verbrennung mit ein.
Die Emissionen des Sektors Landwirtschaft betrugen demnach in 2023 63 Mio. t CO2-Äq. (vgl. Abbildung). Dies entspricht einem Anteil von 9,4 Prozent an den Gesamtemissionen Deutschlands (ohne LULUCF).
Die Vorjahresschätzung für 2024 zeigt, dass die Emissionen aus der Landwirtschaft ggü. dem Vorjahr um rund 1 Mio. t CO2-Äq. sanken und bei 62,1 Mio. t CO2-Äqu. lagen.
Neben diesen Emissionen gibt es weitere, ursächlich mit der Landwirtschaft in Verbindung stehende Emissionen, die jedoch gemäß der Klimaberichterstattung in anderen Sektoren verbucht werden. Hierzu zählen unter anderem die CO2-Emissionen, die durch die landwirtschaftliche Nutzung von entwässerten Mooren und Grünlandumbruch aus organischen Böden freigesetzt werden. Die Gesamthöhe der Treibhausemissionen aus landwirtschaftlich genutzten Mooren betrug 2023 42,1 Mio. t CO2-Äq. Diese werden im Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF) berichtet (siehe dazu Beitrag Landwirtschaftlich genutzte Moore). Werden die Netto-Emissionen aus der Nutzung und der Änderung der Landnutzung auf Acker- und Grünland (43,8 Mio. t CO2-Äq.) aus der Quellgruppe LULUCF, sowie die Emissionen aus der mobilen und stationären Verbrennung zur Landwirtschaft hinzugerechnet, betragen diese Emissionen in 2023 106,8 Mio. t CO2-Äq. Bezogen auf die Gesamtemissionen Deutschlands würde dies einen Anteil von rund 14,4 Prozent ausmachen.
Weitere Emissionen entstehen bei der Herstellung von Mineraldüngern und Pestiziden. Diese werden in den nationalen Trendtabellen für die deutsche Berichterstattung atmosphärischer Emissionen vor allem in der Kategorie der chemischen Industrie berücksichtigt. Hier liegen sie allerdings nicht branchen- und produktspezifisch vor, so dass eine einfache Zuordnung zur Dünge- oder Pflanzenschutzmittelproduktion nicht möglich ist. Schätzungen des Thünen-Instituts zufolge betragen die Emissionen aus der Mineraldüngerherstellung jährlich etwa 5 Mio. Tonnen CO2-Äq.. Würden diese hinzugerechnet, stiege der Anteil der landwirtschaftlich bedingten Emissionen auf 15 Prozent an den Gesamtemissionen.
Auch der Anbau, die Ernte und der Transport von importiertem Kraftfutter für die heimische Tierfütterung (vor allem Soja) sowie die durch ihren Anbau entstehenden Emissionen aus direkten und indirekten Landnutzungsänderungen in den Erzeugerländern, stehen ursächlich mit der Landwirtschaft in Verbindung. Auch diese sind in den Emissionen des Landwirtschaftssektors nicht enthalten. Ihre Berechnung ist aufwendig und allein mit den Informationen aus dem nationalen Inventar nicht möglich.
Treibhausgasemissionen aus der Landwirtschaft nach Sektoren des KSG
Zusatz Quellenangabe: Emissionsübersichten nach Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes 1990-2022 (Stand 15.03.2023)
Auch im nachgelagerten Bereich, etwa bei der Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung nicht verwendeter landwirtschaftlicher Erzeugnisse entstehen Emissionen, die dem Sektor Landwirtschaft nicht angerechnet werden. Alle energiebedingten THG-Emissionen der Verarbeitung und Lieferketten werden ebenfalls nicht branchenscharf abgebildet, da es Abnehmer der Energieerzeuger sind. Die Entsorgung von Nahrungsmittelabfällen, soweit diese gesondert gesammelt wurden, sind im Abfallbereich unter biologische Abfallbehandlung berücksichtigt. Werden die Abfälle im Hausmüll entsorgt, gehen diese ebenfalls in den Energiesektor ein.
Aktuelle Emissionsentwicklung
Die Treibhausgasemissionen der Landwirtschaft sind im Zeitraum von 1990 bis 2023 von 85 Mio. t auf 63 Mio. t CO2-Äq. gesunken (-26%) (vgl. Abbildung 1). Die im KSG festgelegten maximalen Jahresemissionsmengen der vergangenen Jahre hat die Landwirtschaft eingehalten und auch die berechnete Jahresemissionsmenge in Höhe von 58,8 Mio. t CO2-Äq. für 2030 wird sie voraussichtlich erreichen.
Mit dem KSG wurden 2019 jährliche Emissionszielwerte verbindlich festgelegt. Das Gesetz wurde 2021 novelliert und die sektorspezifischen Ziele verschärft. Mit der erneuten Novellierung 2024 haben die verbindlichen Sektorziele zwar zugunsten eines zu erreichenden Gesamtziels an Bedeutung verloren. Das KSG enthält aber weiterhin sektorspezifische Jahresemissionsmengen, deren Über- und Unterschreitung das Umweltbundesamt auch weiter ausweisen muss (§5 Abs.2 KSG).
Auf Grundlage der Festlegungen des KSG in seiner Fassung vom 31.08.2021 hat das Umweltbundesamt diese Jahresemissionsmenge auf Basis der Über- und Unterschreitungen der Jahre 2021 bis 2023 in den letzten Jahren u.a. für die Landwirtschaft angepasst. Bei der in 2024 errechneten Jahresemissionsmenge für 2030 von 58,8 Mio. t CO2-Äq (vgl. Abb. 1) handelt es sich um den Vorschlag des UBA für die rechnerische Anpassung der Jahresemissionsmengen bis 2030, der als Grundlage für die Anpassung der Jahresemissionsmengen gemäß § 5 Abs. 5 des KSG durch die Bundesregierung dienen soll. Die Wirkung dieses Mechanismus ist hier näher erläutert. Damit ist jedoch keinerlei Vorfestlegung bezüglich entsprechender Anpassungen gemäß §5 Abs. 5. KSG verbunden.
Aktuell ist die Landwirtschaft also auf dem Zielpfad, die „Ergebnisse kompakt“ der Projektionsdaten 2025 zeigen, dass bei Fortsetzung des bisherigen Trends die berechnete Jahresemissionsmenge in 2030 leicht unterschritten wird. Für die Zeit nach 2030 stagnieren die projizierten Emissionen bei rund 55 Mio. t CO2-Äq..
Neben tatsächlichen Minderungen aufgrund sinkender Tierbestände und eines Rückgangs von Mineraldüngeranwendung u.a. infolge hoher Preise und einer verschärften Düngegesetzgebung, gab es methodische Änderungen, die in den vergangenen Jahren zu einer rechnerischen Absenkung der Emissionen geführt haben. Mit der Berichterstattung 2022 wurden z.B. neue Emissionsfaktoren für die Berechnung der N2O-Emissionen angewendet. Dies hatte zur Folge, dass die Emissionen aus der Bearbeitung und Düngung landwirtschaftlicher Böden gegenüber der Berichterstattung 2021 um rund 5 Mio. t CO2-Äq. niedriger lagen. Die absolute Jahresemissionsmenge im Klimaschutzgesetz 2021 hingegen wurde nicht angepasst, so dass sich die Landwirtschaft auf dem Zielpfad befindet, obwohl ein Teil der Minderung lediglich methodisch bedingt ist. In einem gemeinsamen Factsheet von Umweltbundesamt und Thünen-Institut wurden die Folgen umfänglich dargestellt und diskutiert. Auch der vom Expertenrat für Klimafragen 2022 vorgelegte Zweijahresbericht geht auf diese Problematik ein.
Maßnahmen in der Landwirtschaft zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen
Im September 2019 hat die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030 (KSP) zur Umsetzung des Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzplans verabschiedet. Dieses enthält für die Landwirtschaft fünf konkrete Maßnahmen mit denen das damals noch geltende landwirtschaftliche Sektorziel bis 2030 erreicht werden soll:
Senkung der Stickstoffüberschüsse einschließlich Minderung von Ammoniakemissionen und Verminderung der Lachgasemissionen, Verbesserung der Stickstoffeffizienz
Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe
Ausbau des Ökolandbaus
Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung
Energieeffizienz in der Landwirtschaft
Weitere Maßnahmen enthalten die 2021 und 2023 vorgelegten Klimaschutzsofortprogramme, die vor der Novellierung des KSG in 2024, bei Zielverfehlung erstellt werden mussten.
Bewertung der Maßnahmen
Entscheidend für den Erfolg der Maßnahmen des Klimaschutzprogramms ist, dass diese ambitioniert, konsequent und mit Blick auf alle Umweltziele umgesetzt werden. Die Senkung der Stickstoffüberschüsse hat für das Umweltbundesamt einen hohen Stellenwert, da sie hohe Synergien zu vielen Umweltzielen aufweist. Sinnvoll wäre, dass auch die betriebliche Nährstoffbilanzierung als Grundlage für ein verursachergerechtes Düngerecht zur Senkung der Lachgasemissionen aus der Düngung etabliert wird. Dieser Ansatz würde das Prinzip der Verursachergerechtigkeit in der Düngegesetzgebung deutlich stärken.
Die Stärkung der Vergärung von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft und landwirtschaftlicher Reststoffe kann eine große Minderungswirkung für das Treibhausgas Methan entfalten. Ziel laut KSP ist es, die Güllemenge, die vergoren wird, von heute rund 25 auf 70 Prozent zu steigern. Um dies zu erreichen, müssen Förderkonzepte für den Weiterbetrieb und die Umrüstung von Bestandsanlagen entwickelt und fortgesetzt werden. Dabei gilt es zu vermeiden, dass der Bau von neuen Biogasanlagen eine Bestandserhaltung von hohen Viehdichten unterstützt.
Der Ausbau des Ökolandbaus auf 30 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche ist ebenfalls Ziel der Bundesregierung. Der Ökolandbau verursacht, bezogen auf die Fläche geringere Emissionen, u.a. weil keine chemisch-synthetischen Pflanzenschutz- und Düngemittel eingesetzt werden, Lachgasemissionen geringer sind. Auch der Bodenkohlenstoffgehalt ist häufig höher als bei konventionell bewirtschafteten Böden. Bezogen auf das erzeugte Produkt sind die Emissionen in etwa so hoch wie in der konventionellen Landwirtschaft, da die Erträge im ökologischen Landbau geringer sind und somit für die gleiche Ertragsmenge mehr Fläche bewirtschaftet werden muss. Auch wenn die Klimawirkung geringer ist als bei anderen Maßnahmen, sollten Produktion und Nachfrage nach Ökoprodukten weiter ausgebaut werden, da hier große Synergien zu allen Umweltzielen bestehen.
Die Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung ist für das Erreichen der Jahresemissionsmengen zentral. Die im Maßnahmenprogramm enthaltenen Teilmaßnahmen und Instrumente, wie bspw. eine Flächenbindung der Tierhaltung, werden begrüßt. Entscheidend ist jedoch, dass diese auch ambitioniert und konsequent umgesetzt werden, sonst können sie nicht zur Reduktion der Emissionen beitragen. Bislang entfaltet die KSP-Maßnahme „Verringerung der Emissionen aus der Tierhaltung“ noch keine quantifizierbare Wirkung, da sich die Maßnahmen und Instrumente noch im Prozess der Einführung befinden und der Schwerpunkt der bisher konkretisierten Maßnahmen auf dem Tierwohl liegt. Der bisherige und auch künftig zu erwartende Rückgang der Viehbestände ist auf andere Ursachen (u.a. höhere Umwelt- und Tierwohlanforderungen, strukturelle Ursachen, rückläufiger Fleischverzehr) zurückzuführen und nicht auf die Wirkung von Klimaschutzmaßnahmen. Das für 2026 zu erwartende neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sollte diese Maßnahme daher mit entsprechenden Instrumenten unterlegen und deren Umsetzung fördern und unterstützen.
Damit eine Reduzierung von Tierbeständen auch zu einer Gesamtreduktion von Emissionen führt und die Produktion nicht ins Ausland verlagert wird, muss auch die Nachfrage nach tierischen Produkten sinken. Maßnahmen außerhalb der Landwirtschaft, die zu Strukturänderungen in der Landwirtschaft führen, sind daher besonders wichtig. So können beispielsweise die Vermeidung von Lebensmittelabfällen und die Reduktion des Konsums tierischer Produkte einen positiven Einfluss auf die Erreichung der Jahresemissionsmenge haben, wenn die verringerte Nachfrage gleichzeitig mit einer verminderten Produktion einhergeht. Hierfür müssen wirkungsvolle konsumseitige Maßnahmen entwickelt werden. Die im Januar 2024 veröffentlichte Ernährungsstrategie ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch hier ist aber entscheidend, dass konkrete und zielführende Maßnahmen und Instrumente entwickelt und ambitioniert umgesetzt werden.
Maßnahmen im Bereich Landnutzung und Landnutzungsänderung
Neben den fünf landwirtschaftlichen Maßnahmen kommen drei weitere aus dem Bereich Landnutzung und Landnutzungsänderungen hinzu, die mit der Landwirtschaft ursächlich in Verbindung stehen. Ihre Wirkung wird im Sektor Landnutzung und Landnutzungsänderungen (LULUCF) bilanziert:
Schutz von Moorböden
Humuserhalt und -aufbau im Ackerland
Erhalt von Dauergrünland
Die wichtigste Maßnahme im Bereich Landnutzung ist der Schutz und die Wiedervernässung der Moorböden. Gemäß der Nationalen Moorschutzstrategie (BMUV 2022) sollen jährlich mindestens 5 Mio. t THG aus organischen Böden bis 2030 reduziert werden. 2023 wurde das Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (BMUV 2023) verabschiedet, das die Nationale Moorschutzstrategie aufgreift und den Schutz, Erhalt und die Wiederherstellung von Moorökosystemen fördert. Bei der Wiedervernässung von drainierten Moorböden können durch die sukzessive Anhebung des Wasserstandes die THG-Emissionen erheblich reduziert werden. Moore können auf diese Weise renaturiert oder weiterhin in der sogenannten Paludikultur landwirtschaftlich genutzt werden. Darunter versteht man Landwirtschaft auf nassen Böden, die den Torfkörper erhält oder zu dessen Aufbau beiträgt. Auch wenn die Wiedervernässung von landwirtschaftlich genutzen Moorböden mit vielen Herausforderungen verbunden ist, zeigt sich diese Maßnahme als sehr wirkungsvoll. Die wissenschaftlichen Beiräte des BMEL kamen in ihrem 2016 veröffentlichten Klimaschutzgutachten zu dem Ergebnis, dass bis zu 15 Mio. t CO2-Äq. eingespart werden können, wenn auf 75% der Moorflächen ambitionierte Wiedervernässungs- und Extensivierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auch hier.
Der Humuserhalt und -aufbau im Ackerland führt nicht nur zu einer Speicherung von Kohlenstoff, sondern fördert auch die Bodenfruchtbarkeit und sichert die Ertragsstabilität des Bodens. Das Wasserspeichervermögen und die Infiltrationsrate werden erhöht. Im Ergebnis können Pflanzen bei extremer Trockenheit, die im Klimawandel eine zunehmende Bedeutung hat, besser mit Wasser versorgt werden. Der Humusaufbau sorgt auch für eine bessere Bodenstruktur und eine Verringerung der Erosionsanfälligkeit. Dies kann durch Zwischenfruchtanbau, Fruchtfolgegestaltung und mit der Anlage von Ackerstrukturelementen wie Baumreihen und Hecken, erreicht werden. Das Potenzial dieser Maßnahme ist standortspezifisch begrenzt und derzeit noch mit großen Unsicherheiten u.a. im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit der Kohlenstoffspeicherung verbunden.
Im Grünland werden erhebliche Mengen an Kohlenstoff gespeichert, die bei Umwandlung in Ackerland freigesetzt werden. Der Umbruch des Dauergrünlands konnte durch entsprechende Regelungen der Bundesländer und mit der Einführung des Greenings 2013 im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik (GAP) in Deutschland weitestgehend gestoppt werden. Auch in der aktuellen Förderperiode der GAP (2023-2027) ist der Erhalt des Dauergrünlands in der Konditionalität verankert und damit Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen. Der Schutz von Dauergrünland ist eine wichtige Maßnahme für den Klimaschutz und den Erhalt der Biodiversität. Er sollte auch weiterhin über das Ordnungsrecht und/oder Förderrecht abgesichert werden. Weitere Informationen zum Klimaschutz in der GAP finden Sie hier.
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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