10 Jahre Übereinkommen von Paris

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"They did it!" Auf der 21. Weltklimakonferenz 2015 in Paris gelang ein Durchbruch beim Klimaschutz.
Quelle: Hajü Staudt / UN Climate Change

Auf dem Messegelände Paris-Le Bourget wurde am 12. Dezember 2015 ein Stück Geschichte geschrieben. Im Konsens verabschiedeten 195 Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention (194 Staaten und die EU) auf der 21. Weltklimakonferenz das Übereinkommen von Paris: das erste Klimaschutzabkommen, das verbindliche Klimaschutzbeiträge von allen Staaten umfasst.

Inhaltsverzeichnis

 

Das Übereinkommen von Paris: Leitlinie für eine lebenswerte Zukunft

„Kohlenstoff in der ⁠Atmosphäre⁠ fängt die Wärme ein und wir fügen der Atmosphäre stetig mehr CO2 hinzu. Der Rest sind Details.“ Dieses Zitat des US-amerikanischen Klimaforschers Michael Mann verdeutlicht, dass der Grund für die menschengemachte Erderwärmung recht leicht nachvollziehbar ist. Seit Beginn der Industrialisierung sorgen technische Prozesse vermehrt für den Ausstoß von Kohlenstoffdioxid (CO2) und anderen Treibhausgasen in die Atmosphäre. Der daraus resultierende ⁠Klimawandel⁠ ist dank globaler Temperaturmessungen seit etwa dem Jahr 1850 nachweisbar.

Kompliziert wird es, wenn es darum geht, Lösungen zu finden. Denn der Klimawandel ist ein globales Problem – Treibhausgase kennen keine Staatsgrenzen – und lässt sich somit nur global lösen. Dazu müssen viele Menschen mit vielen verschiedenen Interessen an einen Tisch kommen und sich einigen. Und zwar unter Zeitdruck: Die Folgen des Klimawandels, wie Eis- und Gletscherschmelze, Meeresspiegelanstieg, zunehmende Extremwetterereignisse und Naturkatastrophen, bedrohen schon heute unsere Lebensgrundlagen. Um sie auch für zukünftige Generationen zu erhalten, müssen wir handeln.

Wie genau die globale Klimatransformation aussehen soll, wird auf den Weltklimakonferenzen der mittlerweile 198 Mitgliedsparteien (englisch „Conference of the Parties“, COP) der Klimarahmenkonvention verhandelt. Und für diese komplexen Aushandlungsprozesse braucht es Leitplanken, die die generelle Richtung vorgeben. Auf diese konnte sich die Weltgemeinschaft nach zähem Ringen und Verhandeln auf der COP21 in Paris 2015 einigen. Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) ist also so etwas wie die Leitlinie für die Lösung eines der existentiellen Probleme der Menschheitsgeschichte. 2018 wurde auf der COP24 im polnischen Katowice zusätzlich ein Regelbuch zur technischen Umsetzung der im ÜvP definierten Ziele und Mechanismen verabschiedet. Aber werfen wir zunächst noch einmal einen Blick zurück.

Eine große Herausforderung für die Bekämpfung des Klimawandels ist die lange Verweildauer von CO2 in der Atmosphäre: CO2 verbleibt hunderte bis tausende Jahre in der Atmosphäre. Rechnet man die aufsummierten (kumulierten) Emissionen seit 1750 in die Klimabilanz von Ländern mit ein, landet Deutschland auf dem vierten Platz der weltweit größten Emittenten, und somit Verursacher der Klimakrise.

 

Wissenschaftlicher Konsens und politische Entwicklung

Als das Übereinkommen von Paris im Jahr 2015 auf der COP21 verabschiedet wurde, war die Klimaforschung bereits knapp 200 Jahre alt: Der Mathematiker und Physiker Jean Baptiste Joseph Fourier formulierte 1824 erstmals das Prinzip des Treibhauseffekts. Spätestens seit den späten 1970er Jahren herrscht in der Wissenschaft Konsens darüber, dass der aktuelle ⁠Klimawandel⁠ menschengemacht ist und das Potenzial hat, das Leben auf der Erde grundsätzlich zu verändern. Seit 1988 fasst der Weltklimarat (englisch „Intergovernmental Panel on Climate Change“, ⁠IPCC⁠) den Stand der Wissenschaft zu Klimafragen zusammen und gibt regelmäßig wissenschaftliche Sachstandsberichte zum vergangenen, aktuellen und künftigen Zustand des Klimasystems sowie Klimawandel-, Anpassungs- und Klimaschutzszenarien heraus. Diese Ausblicke auf gravierende Folgen des Klimawandels haben sich im Rückblick häufig als zutreffend oder sogar überoptimistisch erwiesen. 1992 hat die Staatengemeinschaft die Klimarahmenkonvention (engl. „United Nations Framework Convention on Climate Change“, ⁠UNFCCC⁠) in New York verabschiedet. Sie erkannte damit erstmals offiziell weltweite Klimaänderungen als ernstes Problem an, und verpflichtete sich zum Handeln. Dass die Lücken zwischen wissenschaftlicher Erkenntnis, politischer Handlung und gesellschaftlicher Umsetzung trotzdem so groß sind, liegt auch daran, dass die fossile Industrie seit Jahrzehnten Lobbyarbeit betreibt, um die Ergebnisse der Klimawissenschaft in Zweifel zu ziehenund zwar auch entgegen eigener Forschungsergebnisse dazu. Erst im Jahr 2002 löste sich die eigens zum Zweck der Klimawandel-Leugnung gegründete „Global Climate Coalition“ von Exxon, Shell und anderen Ölkonzernen auf. Das US-amerikanische „Heartland Institute“ gilt aktuell als weltweit bedeutendste Organisation, die öffentlich versucht, weiter Zweifel am menschengemachten Klimawandel zu säen.

Eine globale Studie der Uni Bonn und anderer Institute von 2024 zeigt, dass der Großteil der Weltbevölkerung ⁠Klimaschutz⁠ grundsätzlich unterstützt und der Meinung ist, Regierungen sollten sich stärker für Klimaschutz einsetzen. Geringere Zustimmungswerte zeigen sich besonders in Industrieländern, wenn es um die Umsetzung einzelner Klimaschutzmaßnahmen geht. Laut des sechsten Sachstandsberichts des Weltklimarats (IPCC, AR6 S.146, „Societal Aspects of Mitigation“, 2023) nimmt die Motivation für Klimaschutz zu, wenn Maßnahmen als sozial gerecht wahrgenommen werden, Menschen (z. B. verschiedener Geschlechter und Einkommensgruppen) gleichberechtig einbezogen sowie mögliche Lasten gerecht verteilt werden. Am größten ist die Unterstützung für Klimaschutz in Ländern des globalen Südens, in denen Menschen schon heute weitaus stärker von Klimawandelfolgen betroffen sind, während sie selbst kaum oder gar nicht zur Erderwärmung beigetragen haben. Die hohen Kosten für Verluste und Schäden können hier aufgrund von geringer finanzieller Absicherung oder gänzlich fehlender Ressourcen oft nicht bewältigt werden. Aus diesem Grund verpflichtet das ÜvP wirtschaftsstärkere Staaten dazu, den ärmsten und verwundbarsten Ländern zu helfen, Schäden und Verluste durch den Klimawandel zu bewältigen. Formen der Unterstützung sind beispielsweise finanzielle Mittel für die Minderung von Treibhausgasemissionen und die Anpassung an Klimawandelfolgen, die Weitergabe von Technologie, Kapazitätsaufbau und die Vermittlung und der Austausch von Erfahrungen sowie Wissen.

 

Von Kyoto nach Paris

Mit dem Vorläufer des ÜvP, dem Kyoto-Protokoll, trat 2005 zum ersten Mal ein internationales, völkerrechtlich bindendes Abkommen in Kraft, das absolute Treibhausgasminderungsziele setzte und vor allem die Hauptverursacher der Klimakrise, die Industriestaaten, in die Pflicht nahm. Allerdings verlor das Kyoto-Protokoll mit der Zeit an Wirkmacht: An der zweiten Verpflichtungsperiode von 2013-2020 nahmen einige der weltweit größten Emittenten nicht mehr teil. Die USA hatten das Protokoll nie ratifiziert, weil es verbindliche Ziele nur für Industrieländer vorsah und nicht für große Schwellenländer wie China oder Indien.

2015 gelang dann dank des Einsatzes zahlreicher Akteure aus Zivilgesellschaft, Politik, Wissenschaft und Wirtschaft die Verabschiedung des Übereinkommens von Paris. Dieses verpflichtet die 195 Vertragsparteien (darunter 194 Staaten und die EU) völkerrechtlich bindend dazu, „die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen“ (ÜvP, 2015).

Bild von Juliane Berger, Teil der deutschen COP-Delegation 2015 und Fachgebietsleiterin „Internationaler Klimaschutz“ im Umweltbundesamt, mit einem kurzen Erlebnisbericht.
Juliane Berger, Teil der deutschen COP-Delegation 2015 und Fachgebietsleiterin im UBA, erinnert sich
Quelle: Susanne Kambor / UBA

In den folgenden Interviews teilen weitere Protagonist*innen von Paris ihre Perspektive auf das Abkommen und die Ereignisse von 2015.

Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Persönliche Erinnerungen
Quelle: Umweltbundesamt

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Persönliche Erinnerungen

 

Paris 2015: Ambitionierte Ziele für alle Vertragsparteien

Anders als das Kyoto-Protokoll verpflichtet das ÜvP alle Vertragsparteien, und nicht nur die Industriestaaten, zur ambitionierten Reduzierung ihrer Treibhausgasemissionen. Dabei gilt der Grundsatz der „Gerechtigkeit und der gemeinsamen, aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten und jeweiligen Fähigkeiten angesichts der unterschiedlichen nationalen Gegebenheiten“ (ÜvP, 2015). Das bedeutet: Länder, die mehr Verantwortung für die Klimakrise tragen, vor allem die Industrieländer, sollen auch größere Verantwortung bei der Bekämpfung des Klimawandels übernehmen, und Entwicklungsländer bei ⁠Klimaschutz⁠ und -anpassung unterstützen. Alle fünf Jahre müssen die Vertragsparteien des ÜvP ihre nationalen Klimaschutzbeiträge (engl. „Nationally Determined Contributions“, NDCs) einreichen und so darlegen, welchen Beitrag sie zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten werden. Auf absolute, verbindliche Ziele zur Minderung von Treibhausgasen wurde im ÜvP verzichtet, nicht zuletzt aufgrund des Widerstands der USA.

Stattdessen gibt das ÜvP einen „Ambitionsmechanismus“ vor: Die neuesten Klimaschutzbeiträge müssen stets eine Steigerung gegenüber dem vorherigen Ziel sein und die größtmögliche Ambition darstellen. Die neuen, 2025 eingereichten NDCs sollen sich an einer Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau ausrichten. Diese Entscheidung ging 2023 aus der Globalen Bestandsaufnahme (engl. „Global Stocktake“, GST) hervor, die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet.

Dass das 1,5-Grad-Ziel in das ÜvP mit aufgenommen wurde, ist übrigens insbesondere den kleinen Inselstaaten (engl. „Small Island Developing States“, SIDS) zu verdanken, die in Paris mithilfe einiger Industrieländer – darunter auch Deutschland (als Teil der „High Ambition Coalition“, HAC) – für die 1,5-Grad-Grenze geworben hatten. Für die Inselstaaten geht es dabei um nicht weniger als ihre Existenz. Im Juli 2025 bestätigte der internationale Gerichtshof in einem Gutachten zur Verantwortung der Staaten für die Bewältigung der Klimakrise, dass das 1,5-Grad-Ziel als primäres Temperaturziel des Pariser Abkommens zu verstehen ist.

 

Die Architektur des Übereinkommens

Dank der Verhandlungen auf der 29. Weltklimakonferenz (COP29) in Baku in Aserbaidschan 2024, sind die letzten noch offenen Regelungspunkte abgearbeitet und entschieden worden, so dass nun alle Mechanismen des Übereinkommens von Paris vollständig umgesetzt werden können. Zur Architektur des ÜvP zählen

  • die nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), die dem bereits erwähnten Ambitionsmechanismus unterliegen, sich also immer weiter steigern müssen,
  • der erweiterte Transparenzrahmen (Enhanced Transparency Framework) mit einheitlichen Vorgaben für nationale Berichte zu Emissionsmengen, damit diese untereinander vergleichbar sind,
  • die Globale Bestandsaufnahme (GST), die alle fünf Jahre den gemeinsamen Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Abkommens bewertet und
  • die Marktmechanismen, die Vertragsparteien die Möglichkeit bieten, bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele zusammenzuarbeiten. Das bedeutet, dass im eigenen Land angerechnete Emissionsminderungen unter bestimmten Voraussetzungen in Drittländern durchgeführt werden können, beispielsweise durch den Handel mit Emissionszertifikaten.

Außerdem gibt das ÜvP den Rahmen für die globale Klimafinanzierung, die Klimaanpassung und die Anerkennung von Verlusten und Schäden vor.

 

Das Übereinkommen wirkt, aber nicht schnell genug

Ein Vergleich der früheren und aktuellen Projektionen zur Entwicklung globaler Durchschnittstemperaturen bis zum Ende des Jahrhunderts zeigt: Die Architektur und die Mechanismen des Übereinkommens von Paris funktionieren und wirken. Laut des UNEP Emissions Gap Reports 2016 steuerte die Welt mit der ersten Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) 2015 noch auf eine 3,4 Grad Celsius wärmere Welt zu. Der aktuelle UNEP Emissions Gap Report 2025 geht unter Berücksichtigung der neuen, bis Ende September 2025 eingereichten und angekündigten NDCs von einer globalen Erwärmung von 2,3 bis 2,5 Grad bis zum Jahr 2100 aus. Bei der Fortführung aktueller politischer Maßnahmen zur Treibhausgasminderung würde laut dem Bericht eine Erwärmung von 2,8 Grad bis zum Ende des Jahrhunderts erreicht werden. Letztes Jahr lag diese Zahl in dem Bericht noch bei 3,1 Grad.

Das Übereinkommen von Paris wirkt also noch nicht schnell genug: Mit den aktuellen NDCs sind die Temperaturziele des ÜvP nicht zu erreichen.

Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Erfolge des Abkommens
Quelle: Umweltbundesamt

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Erfolge des Abkommens

 

Wichtige Ziele und Themen des Übereinkommens: Wo stehen wir heute?

 

Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, idealerweise 1,5 °C (Artikel 2.1a):

Artikel 2.1(a) definiert das übergeordnete Ziel des Übereinkommens: die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau und am besten auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Diese Begrenzung soll die schlimmsten Folgen des Klimawandels vermeiden, das Risiko von Extremereignissen reduzieren (z. B. Dürren, Überschwemmungen, Meeresspiegelanstieg) und so der Menschheit noch die Möglichkeit geben, sich an die Folgen des Klimawandels anzupassen. Das 1,5-Grad-Ziel soll außerdem die steigende globale Ungerechtigkeit durch die Auswirkungen einer Erderwärmung über 1,5 Grad Celsius begrenzen. 2024 war jedoch das erste Jahr, in dem bereits eine globale Durchschnittstemperatur von plus 1,5 Grad Celsius gegenüber vorindustrieller Zeit dokumentiert wurde. Setzt sich der aktuelle Erwärmungstrend fort, könnte das Überschreiten des 1,5-Grad-Ziels des ÜvP, das sich auf einen klimatologischen Zeitrahmen von mindestens 20 Jahren bezieht, bereits in den 2030er Jahren rückwirkend nachgewiesen werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum 1,5-Grad-Ziel unter dem Übereinkommen von Paris.

Klimaschutz⁠ und Anpassung finanzieren (Artikel 2.1c und 9.1):

Die Kosten zum Erreichen der Pariser Klimaziele sind enorm. Eine Analyse der Climate Policy Initiative (CPI) aus dem Jahr 2023 kam zu dem Schluss, dass in den Jahren bis 2030 weltweit durchschnittlich Investitionen für Klimaschutz und Anpassung in Höhe von etwa 8.000 Milliarden US-Dollar pro Jahr anfallen.  

Entwicklungsländer haben nur geringe finanzielle Möglichkeiten, sind aber vom ⁠Klimawandel⁠ besonders betroffen, ohne viel zu ihm beigetragen zu haben. In Paris wurde 2015 deshalb beschlossen, dass die Industriestaaten an Entwicklungsländer 100 Milliarden US-Dollar pro Jahr für die Bewältigung der Klimakrise zahlen sollen. Diese Marke wurde erstmals im Jahr 2022 erreicht.

Auf der Klimakonferenz 2024 in Baku (COP29) wurde ein neues Klimafinanzierungsziel, das „New Collective Quantified Goal“ (NCQG) ausgehandelt. Das NCQG sieht vor, dass die Summe der Zahlungen an Entwicklungsländer ab 2035 auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr angehoben werden soll. Zudem soll die Klimafinanzierung durch Einbeziehung aller Akteure, darunter auch der Privatwirtschaft, ab 2035 auf insgesamt 1.300 Milliarden US-Dollar pro Jahr gesteigert werden.

Damit verbleibt immer noch eine enorme Finanzierungslücke. Geld ist indes vorhanden – es müsste nur umgeleitet werden: Laut Zahlen des Internationalen Währungsfonds (IWF) wurden fossile Energien im Jahr 2022 weltweit mit insgesamt 7.000 Milliarden US-Dollar staatlich gefördert. Bis 2030 erwartet der IWF sogar einen Anstieg fossiler Subventionen auf 8.200 Milliarden US-Dollar jährlich. Um das Klimafinanzierungsziel von 1.300 Milliarden US-Dollar zu erreichen, könnte auch eine globale Finanztransaktionssteuer helfen.

Das ÜvP ruft in Artikel 2.1c dazu auf, die globalen „Finanzmittelflüsse in Einklang […] mit einem Weg hin zu einer hinsichtlich der Treibhausgase emissionsarmen und gegenüber Klimaveränderungen widerstandsfähigen Entwicklung“ zu bringen (ÜvP, 2015). Investitionen in erneuerbare Energien lenken die Weltmärkte schon heute in eine klimafreundlichere Richtung. Globale Investitionen in die Energiewende sind laut der internationalen Agentur für erneuerbare Energien (IRENA) 2024 auf 2.400 Milliarden US-Dollar angestiegen. Sie konzentrierten sich allerdings großenteils auf China und Industrieländer. Außerdem bleiben sie hinter den Zielen der ersten Globalen Bestandaufnahme (u. a. Verdreifachung der globalen Kapazitäten für erneuerbare Energien bis 2030) zurück und reichen bei weitem nicht aus, um das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.

Kleine Fortschritte gab es auf der COP30 für die Finanzierung der ⁠Anpassung an den Klimawandel⁠. Diese soll bis 2035 verdreifacht werden. Bislang ist aber unklar, auf welcher Summe diese Verdreifachung basieren wird.

Hier finden Sie weitere Informationen zur internationalen Klimafinanzierung. 

Treibhausgase reduzieren (Artikel 4):

Artikel 4 des Übereinkommens von Paris beschäftigt sich mit dem Klimaschutz, also dem Reduzieren der globalen Treibhausgasemissionen. Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, haben sich die Vertragsparteien darauf geeinigt, dass der Ausstoß von Treibhausgasen reduziert und „in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken“ hergestellt werde soll (ÜvP, 2015). Das bedeutet, dass nur noch so viele Treibhausgase in die ⁠Atmosphäre⁠ gelangen, wie zum Beispiel durch Wälder und andere Senken wieder aufgenommen werden können.

Aktuell besteht eine beachtliche globale Ambitions- und Umsetzungslücke bei der Reduzierung von Treibhausgasen: Um das 1,5-Grad-Ziel von Paris zu erreichen, wäre laut Weltklimarat ein globaler Rückgang der Treibhausgasemissionen bis 2035 von 60 Prozent gegenüber 2019 nötig. Bei vollständiger Umsetzung der neuen, bis zum 10. November 2025 eingereichten nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) wird nur ein Rückgang der Emissionen von circa 12 Prozent bis 2035 gegenüber 2019 erwartet.  Vor Verabschiedung des Übereinkommens von Paris wurde jedoch noch erwartet, dass die Emissionen bis 2035 um 20-48 Prozent steigen.

Zusätzlich zu den NDCs ruft das ÜvP alle Vertragsparteien dazu auf, langfristige Niedrigemissionsstrategien (engl. „Long-Term Low ⁠Emission⁠ Development Strategies“, LT-LEDS) auszuarbeiten. Diese sollen aufzeigen, wie Länder treibhausgasneutral werden. Bislang habe 79 Vertragsparteien des ÜvP LT-LEDS eingereicht.

Um die Temperaturziele des ÜvP in Reichweite zu halten, muss sobald wie möglich der globale Scheitelpunkt der Emissionen erreicht werden, die Emissionen müssen also auf globaler Ebene sinken. Im Jahr 2024 sind die globalen Emissionen noch um 0,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen.   

Hier finden Sie weitere Informationen zu nationalen Klimaschutzbeiträgen (NDCs ).

Natürliche Kohlenstoffsenken stärken (Artikel 5):

Eine wichtige Rolle beim globalen Klimaschutz kommt den sogenannten naturbasierten Lösungen (engl. „Nature-based Solutions“, NbS) zu. Um die Erderwärmung zu begrenzen, brauchen wir intakte Ökosysteme, die Treibhausgase absorbieren. „Maßnahmen zur Erhaltung und gegebenenfalls Verbesserung von Senken und Speichern von Treibhausgasen, darunter Wälder“ sind daher fest im ÜvP verankert (ÜvP, 2015).

Auf der COP26 wurde 2021 in Glasgow entschieden, dass die Entwaldung bis zum Ende des Jahrzehnts beendet werden soll. Dennoch gingen auch 2024 weltweit 8,1 Millionen Hektar Wald verloren – eine Fläche fast so groß wie alle Wälder Deutschlands zusammengenommen (Forest Declaration Assessment 2025), und kaum weniger als die 8,3 Millionen Hektar jährlich zu Beginn der Dekade. Dabei ist die Landwirtschaft der Haupttreiber der Abholzung, aber auch Klimawandelfolgen wie Trockenheit und Waldbrände sorgen für erhebliche Schäden, vor allem an Tropenwäldern. Das Dilemma: Je stärker der Klimawandel voranschreitet, desto mehr büßen die Ökosysteme ihre Klimaschutzwirkung ein, etwa ihre Fähigkeit, Kohlendioxid zu binden und ihre Umgebung durch ⁠Verdunstung⁠ zu kühlen. Auf der COP30 in Brasilien wurde ein freiwilliger Fonds zum Schutz der Tropenwälder angestoßen. Deutschland will sich mit 1 Milliarde Euro bis 2035 beteiligen.

Hier finden Sie weitere Informationen zu naturbasierten Lösungen für Klima- und Biodiversitätsschutz und Klimaschutz in der Landwirtschaft auf globaler Ebene

Transparenz herstellen (Artikel 13):

Der in Artikel 13 des ÜvP ausgeführte Transparenzrahmen soll „zur Stärkung des gegenseitigen Vertrauens und zur Förderung einer wirksamen Umsetzung“ der Pariser Klimaziele beitragen (ÜvP, 2015). Er sorgt dafür, dass alle Staaten offenlegen, was sie zum Klimaschutz beitragen und welche Unterstützung sie erhalten oder leisten. Alle zwei Jahre müssen Vertragsparteien des ÜvP Transparenzberichte (sogenannte „Biennial Transparency Reports“, BTRs) vorlegen. Diese müssen Informationen über die nationalen Treibhausgasinventare, die Fortschritte bei der Umsetzung ihrer nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs), ihre Anpassungsmaßnahmen sowie (bei Industrieländern) geleistete Unterstützung oder (bei Entwicklungsländern) erhaltene Unterstützung enthalten. Außerdem sollen sie Bedarfe und Prioritäten für zukünftige Unterstützung aufzeigen.

Die Umsetzung des erweiterten Transparenzrahmens wurde 2018 auf der COP24 in Katowice beschlossen. Erstmals mussten Staaten Transparenzberichte bis Ende 2024 einreichen, etwa die Hälfte der Vertragsparteien, darunter auch Deutschland, ist dem Aufruf nachgekommen. Die Berichte dienen auch als eine Grundlage für die Globale Bestandsaufnahme.

Das Sekretariat der Klimarahmenkonvention (englisch „United Nations Framework on Climate Change“, UNFCCC) hat Ende Oktober 2025 einen zusammenfassenden Bericht zu den Transparenzberichten veröffentlicht.

Fortschritte messen und bewerten (Artikel 14):

In Artikel 14 ruft das ÜvP die Vertragsparteien zu einer regelmäßigen „Bestandsaufnahme der Durchführung dieses Übereinkommens“ auf (ÜvP, 2015). Die daraus abgeleitete Globale Bestandsaufnahme (engl. „Global Stocktake“, GST) bewertet alle fünf Jahre den kollektiven Fortschritt bei der Umsetzung der Ziele des Übereinkommens von Paris. Die erste Globale Bestandsaufnahme wurde 2023 abgeschlossen. Das Ergebnis zeigte: Um die Ziele des ÜvP zu erreichen, müssen alle Länder ihre Klimaschutzanstrengungen massiv erhöhen. Auf der COP28 in Dubai einigten sich die Vertragsparteien des ÜvP auf konkrete Schritte: Bis 2030 soll die weltweite Kapazität an erneuerbaren Energien verdreifacht und die Energieeffizienz verdoppelt werden. Bis 2050 sollen sich Staaten von fossilen Energien abkehren. Zudem wurde der Beschluss der COP26 bekräftigt, die globale Entwaldung bis 2030 zu stoppen und umzukehren sowie auf nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster und Kreislaufwirtschaftskonzepte umzusteigen.

Hier finden Sie weitere Informationen zur globalen Bestandsaufnahme unter dem Übereinkommen von Paris. 

Die Langversionen aller Interviews finden Sie hier.

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Herausforderungen
Quelle: Umweltbundesamt

10 Jahre Übereinkommen von Paris: Herausforderungen

 

10 Jahre nach Paris

 

Aufwind für die Energiewende – auch ohne die USA

Insbesondere zu der Entscheidung der globalen Bestandsaufnahme, die erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 zu verdreifachen, gibt es Fortschritte: 2024 wurde die globale Kapazität für erneuerbare Energien um 15,1 Prozent gesteigert. Um das Ziel der Verdreifachung bis 2030 zu erreichen, bedarf es ab 2025 einem jährlichen Zuwachs von 16,6 Prozent. Im ersten Halbjahr 2025 produzierten erneuerbare Energien global zudem erstmals mehr Strom als Kohlekraftwerke. Die Energieerzeugung ist, als Sektor mit den weitaus größten Emissionen, eine der wichtigsten Stellschrauben für die globale Klimatransformation.

Die positive Dynamik in der globalen Energiewende wird sich auch durch den erneuten Ausstieg der USA aus dem ÜvP Anfang 2025 nicht aufhalten lassen. Seit die USA in der ersten Amtszeit des US-Präsidenten Donald Trump 2016 aus dem ÜvP ausgestiegen sind (um dann unter der Regierung von Joe Biden wieder beizutreten), hat sich auf dem internationalen Markt einiges getan. 2024 waren 91 Prozent der weltweit in Betrieb genommenen Wind- und Solarprojekte bereits günstiger als die günstigste verfügbare Alternative fossiler Brennstoffe. Insbesondere China setzt für seine wirtschaftliche Entwicklung auf „CleanTech“ und hat sich zum Weltmarktführer erneuerbarer Technologien und elektrischer Mobilität entwickelt. Mehr als jedes fünfte neu zugelassene Auto weltweit fährt inzwischen elektrisch. Etwa Dreiviertel der Elektroautos weltweit wurden 2024 in China hergestellt. Auch beim Export und der eigenen installierten Leistung erneuerbarer Energien verzeichnete China 2024 ein Rekordwachstum, blieb aber gleichzeitig mit etwa 30 Prozent Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen weltweit größter Emittent, gefolgt von den USA auf Platz zwei mit etwa 14 Prozent.

Das Ausscheiden der USA aus dem ÜvP hinterlässt somit eine enorme Lücke im globalen ⁠Klimaschutz⁠, die derzeit weder von China noch der EU gefüllt werden wird. Auf der COP30 in Brasilien hat sich erstmals eine Allianz aus Staaten gebildet, die konkrete Schritte zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gehen wollen. Die EU hat sich zwar offiziell dafür ausgesprochen, steht aber ohne die USA als Unterstützer schwächer gegen Länder mit fossilen Geschäftsmodellen, wie Saudi-Arabien, Russland und auch China, da.  

Künftig steht die EU vor der Herausforderung, auch ohne Rückenwind durch die USA die eigene Wirtschaft konsequent weiter umzubauen und die globale Klimatransformation und den Ausbau klimafreundlicher Technologie mit anzuführen, um auch wirtschaftlich von ihr zu profitieren.

 

Klimaschutz sichert Wohlstand

Insgesamt steht außer Frage, dass ⁠Klimaschutz⁠ wirtschaftliche Vorteile hat: Gut konzipierte Klimapolitiken führen laut einer Studie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und des United Nations Development Programme (UNDP) sogar kurzfristig zu stärkerem Wirtschaftswachstum, wie sich im Vergleich mit Szenarien zeigt, die auf aktuellen Politiken basieren. Langfristig betrachtet lohnt sich ambitionierter Klimaschutz noch viel mehr: Selbst gemäß den eher konservativen Schätzungen von OECD und UNDP verhindern ambitioniertere Klimapläne von Staaten signifikante klimawandelbedingte wirtschaftliche Verluste und sind notwendig, um langfristig Wohlstand zu sichern. Laut der Studie würden ambitionierte Klimaziele bis 2050 ein Plus von 3 Prozent und bis 2100 von 13 Prozent des globalen Bruttoinlandsproduktes bedeuten. Demgegenüber standen allein 2024 laut OECD Schäden durch klimabedingte Katastrophen in Höhe von weltweit 285 Milliarden Euro. Laut einer Studie des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung ist bis 2049 mit sechsmal höheren Kosten für Schäden durch den ⁠Klimawandel⁠ zu rechnen als mit Kosten für die Begrenzung der globalen Erwärmung auf zwei Grad.

 

Trotz Schwächen historisch einzigartig

Das ÜvP wurde geschaffen, um Staaten den Weg hin zur Treibhausneutralität in der zweiten Hälfte des 21. Jahrhunderts zu weisen und anhand von Meilensteinen politischen Druck aufzubauen, die Klimatransformation in ihren Ländern voranzutreiben. Eine zentrale Herausforderung dabei ist, dass die globalen Anstrengungen zum ⁠Klimaschutz⁠ zwar auf internationaler Ebene ausgehandelt werden, aber auf nationaler Ebene umgesetzt werden müssen. Das ÜvP ist völkerrechtlich bindend, sieht aber keine Sanktionen vor, wenn Staaten ihre nationalen Klimaschutzbeiträge nicht einreichen oder umsetzen. Ambitions- und Umsetzungslücken werden in der Globalen Bestandsaufnahme lediglich kollektiv bewertet. Zudem können Entscheidungen nur per Konsens getroffen werden, sodass einzelne Vertragsparteien ambitionierte Beschlüsse blockieren können. Diese Aspekte des Abkommens sind kritisch zu betrachten und können das Vorankommen beim Klimaschutz ausbremsen. Daran haben auch die jüngsten Verhandlungen der COP30 erinnert, bei denen auch zehn Jahre nach Verabschiedung des ÜvP kein Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen gefunden werden konnte.

Trotz dieser Schwächen ist die internationale Zusammenarbeit unter dem ÜvP und der Klimarahmenkonvention historisch einzigartig und für die Lösung des globalen Problems ⁠Klimawandel⁠ unverzichtbar. Heute steht die Welt im Kampf gegen die Klimakrise zwar noch nicht gut da, aber wesentlich besser, als es ohne das ÜvP der Fall gewesen wäre. Zudem haben die internationalen Verhandlungen vor allem auch kleinen Staaten, die mitunter besonders stark vom Klimawandel betroffen sind, eine lautere Stimme verliehen. Denn unter dem ÜvP zählen die Stimmen aller Vertragsparteien, unabhängig von Größe, Bevölkerung oder Wirtschaftskraft, gleichwertig. Dass die Weltgemeinschaft aktuell auf dem Kurs ist, das 1,5-Grad-Ziel zu verfehlen, kann kein Anlass sein, das ÜvP als gescheitert zu erklären. Vielmehr müssen die Ziele und Leitlinien des Abkommens ambitionierter denn je verfolgt werden, um einem immer gefährlicher werdenden Klimawandel entgegenzuwirken.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Eines der zentralen Themen der COP30 im brasilianischen Belém dieses Jahr war die Abkehr von fossilen Energien, die 2023 auf der COP28 in Dubai beschlossen wurde. Zwar konnten die Staaten in Belém keinen Konsens für einen konkreten Fahrplan zum Ausstieg aus den Fossilen finden, trotzdem haben die Verhandlungen den Weg für freiwillige Initiativen von Vorreitern geebnet. Im April 2026 laden Kolumbien und die Niederlande zur ersten internationalen Konferenz zum Ausstieg aus den fossilen Brennstoffen ein. COP30-Präsident André Corrêa do Lago hat zudem die Erstellung von Fahrplänen für den Ausstieg aus den Fossilen sowie für den Stopp der Entwaldung unter seiner noch bis zur nächsten COP andauernden Präsidentschaft angekündigt.

Freiwillige Allianzen sind für das Erreichen der Pariser Klimaziele enorm wichtig und helfen, Lücken im globalen ⁠Klimaschutz⁠ zu schließen. Für solche „Koalitionen der Willigen“ gibt es bereits viele Beispiele von Zusammenschlüssen staatlicher und nicht-staatlicher Akteure. Hierzu zählt auch die auf der COP30 ins Leben gerufene „Tropical Forest Forever Facility“ (TFFF) zum Erhalt der für den Klimaschutz so wichtigen Tropenwälder oder die auf der COP28 in Dubai gegründete Koalition für hohe Ambitionen und Multilevel-Partnerschaften (CHAMP), die die Zusammenarbeit von nationalen und sub-nationalen Regierungsebenen beim Klimaschutz stärken soll.

Auch internationale Energiepartnerschaften wie die „Just Energy Transition Partnerships“ (JTEP) können zum notwendigen Wandel beitragen. Sie orientieren sich an den Pariser Klimazielen und haben zum Ziel, fossile Energieträger in Entwicklungs- und Schwellenländern mit hohen Treibhausgasemissionen zu ersetzen und dabei soziale Gerechtigkeit zu stärken. Deutschland hat derzeit JTEPs mit Südafrika, Indonesien, Vietnam und Senegal.  

Das Umweltbundesamt begleitet zudem bilaterale Klimapartnerschaften, etwa den Deutsch-Chinesischen Track-2-Dialog und den Deutsch-Brasilianischen Track-1.5-Dialog.

Als Co-Vorsitzende bringt Deutschland sich auch im Klimaclub ein, ein Zusammenschluss aus derzeit 46 Ländern, der sich auf Wissensaustausch zur Dekarbonisierung der Industrie fokussiert – mit dem Ziel, die Pariser Klimaziele zu erreichen.

 

Die Rolle Deutschlands und der EU

Die neue Runde der nationalen Klimaschutzbeiträge (NDCs) unter dem ÜvP weisen dieses Jahr den Weg für den globalen ⁠Klimaschutz⁠ bis 2035. Das neue NDC der EU, das aus dem EU-Klimaziel für 2040 abgeleitet wurde, reicht wie jenes vieler anderer Vertragsparteien des ÜvP nicht aus, um bis 2035 auf einen mit dem 1,5-Grad-Ziel kompatiblen Emissionspfad zu kommen.

Die EU und Deutschland tragen historisch eine besonders große Verantwortung für den ⁠Klimawandel⁠ und liegen mit einem Pro-Kopf-Ausstoß von 9,1 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (EU) und 10,8 Tonnen CO2-Äquivalenten pro Jahr (Deutschland) auch heute noch um circa 60 Prozent über dem globalen Durchschnitt. Sie sollten daher ihrer selbstgesteckten Vorreiterrolle beim Klimaschutz gerecht werden. Hierfür gibt es in Deutschland auch Mehrheiten: Laut der Umweltbewusstseinsstudie 2024 des UBAs halten 54 Prozent der Menschen in Deutschland Umwelt- und Klimaschutz weiterhin für sehr wichtig. Dennoch fällt Deutschland derzeit im Vergleich von 63 Ländern und der EU beim Klimaschutz zurück: Beim Climate Change Performance Index 2026 erreichte Deutschland nur noch Platz 22, im vergangenen Jahr hatte es noch für Platz 16 gereicht.

Derweil schreitet der Klimawandel in Europa seit den 1980er Jahren doppelt so schnell voran wie im globalen Durchschnitt. Für Deutschland meldete der Gesamtverband der deutschen Versicherer für 2024 Schäden durch Extremwetter in Höhe von 5,7 Milliarden Euro – etwa eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Dafür verantwortlich sind vor allem zunehmende Starkregenereignisse und Überschwemmungen. Während der globale Meeresspiegelanstieg besonders für kleine Inselstaaten im Pazifik bereits heute existenzbedrohend ist, macht dieser auch an europäischen Küsten nicht Halt. Laut Weltklimarat ist in diesem Jahrhundert mit einem globalen Meeresspiegelanstieg von bis zu einem Meter zu rechnen (⁠IPCC⁠, 2021). Dieser wird auch in Deutschland zu zunehmenden Sturmfluten und Überschwemmungen führen.

Zitat-Kachel Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, Europäische Kommission
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin, Europäische Kommission
Quelle: Teresa Ribera / Europäische Kommission
 

Jedes zehntel Grad weniger globale Erwärmung zählt

Die Ziele des Übereinkommens von Paris sind nicht willkürlich gesteckt. Sie resultieren aus einem Prozess, in dem die Grenzen der politischen, technischen und sozialen Machbarkeit ausgelotet wurden. Jedes Überschreiten der Pariser Temperaturziele kann neben zunehmenden Naturkatastrophen und Extremwetterereignissen schwerwiegende und möglicherweise irreversible Veränderungen im ⁠Klimasystem⁠ zur Folge haben. Das Übereinkommen von Paris bleibt auch zehn Jahre nach Verabschiedung zentrale Leitlinie und Orientierungsrahmen für den internationalen ⁠Klimaschutz⁠. In den vergangenen Jahren wurden viele Berichte veröffentlicht, die Lücken beim Verfolgen der Pariser Klimaziele aufzeigen. Zukünftig braucht es noch mehr konkrete Fahrpläne, wie wir diese Lücken schließen und die Ziele des Abkommens in Reichweite halten können, denn es geht um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen, unsere wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit und unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt. Zehn Jahre nach Paris gilt: Jedes zehntel Grad zählt!

 

UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz

Die Langversion des Interviews finden Sie hier.

10 Jahre Übereinkommen von Paris: UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz
Quelle: Umweltbundesamt

10 Jahre Übereinkommen von Paris: UBA-Präsident Dirk Messner über Chancen und Risiken für den Klimaschutz