Boden schützen

Ein Kind hält eine Hand voll Boden.zum Vergrößern anklicken
Eine Hand voll Boden bewahren.
Quelle: S. Marahrens / Umweltbundesamt

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Bodenschutz in Deutschland findet auf vielen Ebenen statt. Der Bund legt die gesetzlichen Grundlagen fest, die Bundesländer führen sie aus. Das UBA sammelt, bewertet und liefert Informationen zum Zustand der Böden. Es entwickelt und beurteilt Maßnahmen, um den Bodenzustand zu erhalten oder zu verbessern. Dabei ist uns eine Zusammenarbeit über die Landesgrenzen hinaus wichtig.

Wie können Bodenfunktionen geschützt werden?

Bodenschutz bedeutet vor allem Schutz der Bodenfunktionen. Hierunter werden die natürlichen Bodenfunktionen als Lebensraum, Filter und Puffer sowie Regelgröße beim Ab- und Umbau von Stoffen im Naturhaushalt verstanden. Sie stehen in enger Beziehung zu der Nutzung der Böden und zu den Nutzungsfunktionen, allen voran der landwirtschaftlichen Nutzung.

Indem alle stofflichen (z.B. durch Lufteintrag und Baustoffe) und nicht-stofflichen Belastungen (z. B. durch ⁠Erosion⁠/Verdichtung) auf ein nötiges Minimum reduziert werden sowie bereits bestehende Belastungen behoben werden. Natürliche Funktionen des Bodens und Nutzungsfunktionen stehen in einem Spannungsverhältnis. Dieses ist ein wesentliches Merkmal des Bodenschutzes. Jahrhundertelang schon wirkt der Mensch auf Böden ein, indem er zum Beispiel den Nährstoffgehalt und die Durchwurzelung verändert oder ihren Wasserhaushalt reguliert. Auch die Grundbelastung der Böden mit Schadstoffen (Hintergrundgehalte) ist teilweise deutlich von der Nutzung beeinflusst. Letztendlich bestimmt auch die Vielfalt der Böden ihre Eignung für bestimmte Nutzungen. Mit anderen Worten: Bodenschutz ist immer auch Abwägung der verschiedenen Interessen zwischen Nutzung und Schutz.

Bodenschutz als Querschnittsaufgabe

Bodenschutz ist eine umweltpolitische Querschnittsaufgabe. Denn Böden als Schadstoffsenke sind Gradmesser der Umweltpolitik. Der Erfolg von Maßnahmen zum Beispiel der Luftreinhaltung, Abwasserbehandlung, der Abfallpolitik kann Böden beeinflussen. Denn Restbelastungen der Luft sammeln sich in Böden an, die Qualität von Klärschlamm beeinflusst die Bodengüte, Abfälle zur Verwertung werden in und auf Böden eingebracht oder gelagert und beeinflussen ebenfalls die Bodenqualität.

Historische Entwicklung

1985 wurde die Bodenschutzkonzeption der Bundesregierung verabschiedet. Zum ersten Mal formuliert diese Konzeption einen ganzheitlichen Ansatz für den Bodenschutz. In den Folgejahren wurde aber deutlich, dass Boden immer noch nicht gleichrangig mit Luft und Wasser geschützt werden konnte. Vor allem die Probleme im Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten machten eine bundesgesetzliche Grundlage erforderlich. Daher wurde 1998 das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) verabschiedet.

Mit dem Gesetz wird die Altlastensanierung praxisgerechter gestaltet. Gegen das Entstehen künftiger Bodenbelastungen legt das Gesetz Vorsorgegrundsätze und Anforderungen an das Ein- und Aufbringen von Material in und auf Böden fest. Als „programmatische“ Aussage enthält Paragraf 1 BBodSchG die Anforderung, bei Einwirkungen auf den Boden die Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte soweit wie möglich zu vermeiden.

Es hat im Wesentlichen zwei Stoßrichtungen: die Gefahrenabwehr bei bestehenden Belastungen und die Vorsorge gegen das Entstehen zukünftiger Belastungen. Beide werden maßgeblich durch die Bodenschutz- und Altlastenverordnung umgesetzt. Sie enthält für besonders wichtige Schadstoffe Bodenwerte zur Vorsorge. Auch Prüf- und Maßnahmenwerte zur Gefahrenabwehr bei schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie Konkretisierungen zur Untersuchung und Bewertung von Böden wurden festgelegt. Zurzeit wird diese Verordnung novelliert. Ziel ist eine noch bessere Verzahnung mit anderen rechtlichen Regelungen, um den Bodenschutz auch in anderen Rechtsbereichen noch stärker zu verankern.

Bodenschutz bedarf der Zusammenarbeit von vielen Akteuren

Bodenschutz wird von sehr unterschiedlichen Akteuren betrieben. Es sind zum Beispiel die Altlastensanierer oder die Land- und Forstwirte. Aber auch Raumplaner setzen sich für den sparsamen Umgang mit der Ressource Boden ein. Gewerbeaufsichtsbeamte vertreten den Bodenschutz bei der Genehmigung einer emittierenden Anlage. Auch Biogärtner gestalten den Bodenschutz mit. Alle tragen zum Bodenschutz bei, ziehen aber häufig nicht am gleichen Strang. Hier und in der Öffentlichkeit muss das Bewusstsein für die Ressource Boden gestärkt werden. Beginnen sollte die Sensibilisierung in den Kindergärten und Schulen: zum Beispiel im fachübergreifenden Unterricht oder naturwissenschaftlichen Profil. Lehrmaterialien stehen zur Verfügung.

Für den Bodenschutz auf fachlicher Ebene spielt die Zusammenarbeit mit den Ländern und Kommunen, Vereinigungen und europäischen Organisationen eine große Rolle. Es werden in verschiedenen Projekten und Forschungsarbeiten Daten zum Boden gesammelt und bewertet. Neue, für den Boden und den Menschen schädliche Stoffe werden untersucht. Sie finden sich in der Wertesystematik der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, aber auch in anderen rechtlichen Regelungen wieder. Die Ergebnisse der Projekte führen zu Empfehlungen und Leitlinien zum Umgang mit dem Interessenskonflikt zwischen Schutz und Nutzung des Bodens. Der Bodenschutz bleibt in seiner Vielfalt und Komplexität spannend und unabdingbar.

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Schlagworte:
 Bodenschutz  Bodenfunktionen  Bodenbewusstsein  Bodenvorsorge