Strategien auf Bundesebene
Die Strategien haben insgesamt das Ziel, aus einer länderübergreifenden, das gesamte Bundesgebiet umfassenden Sichtweise, wo erforderlich, die Initiative für eine bundesweit und grenzüberschreitend abgestimmte nachhaltige Entwicklung zu ergreifen.
Bei der Umsetzung sind einschlägige Gesetze wichtig. Zu den einschlägigen Gesetzen zählen in diesem Zusammenhang unter anderem das
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzenverordnung (BauNVO).
- das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und
- das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
Strategische Ansätze mit Raum- und Umweltrelevanz finden sich zum Beispiel:
- in den Leitbildern und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland (2016)
- in der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und deren Fortschreibung (seit 2002) und
- in verschiedenen themenspezifischen Strategien und Konzepten der Bundesregierung, zu denen folgende Aktivitäten zählen:
- Nationale Strategie zum Integrierten Küstenzonenmanagement (IKZM) 2006 (Nationale IKZM-Strategie)
- Nationale Strategie zur Biologischen Vielfalt 2007, (s. BMUB)
- Nationale Strategie zum Schutz und zur Nutzung der Meere 2008 (s. BfN)
- Nationale Klimaschutzinitiative (seit 2008) (s. BMUB)
- Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel 2008, Aktionsplan Anpassung 2011 (s. UBA)
- Energiekonzept der Bundesregierung 2010, und Energiepaket zur Energiewende 2011 (s. Bundesregierung)
- Entwicklungsplan Meer 2011. (s. BMVI)
- Deutsches Ressourceneffizienzprogramm (ProgRess) 2012 (s. Publikation beim BMUB)
- Demografiestrategie der Bundesregierung 2012 (s. Bunderegierung)