Um die Bestände der antarktischen Robben vor kommerzieller Ausbeutung zu schützen, wurde am 1. Juni 1972 das Übereinkommen zur Erhaltung der antarktischen Robben (Convention for the Conservation of Antarctic Seals, CCAS) beschlossen. Es trat 1978 in Kraft.
Ziel des Übereinkommens ist der Schutz der sechs in der Antarktis vorkommenden Robbenarten, um eine zufriedenstellende Balance innerhalb des Ökosystems der Antarktis zu erhalten. Die Robbenbestände in der Antarktis haben sich seither gut erholt, was zeigt, dass CCAS ein erfolgreiches internationales Abkommen darstellt. Für wissenschaftliche Untersuchungen können unter Beachtung festgelegter Bestimmungen (wie zulässiger Fang, geschützte Arten, Fang- und Schonzeiten, Fangzonen und Fangmethoden etc.) Sondererlaubnisse zum Fang und zur Tötung von antarktischen Robben erteilt werden. Zuständig dafür ist das Bundesamt für Naturschutz.