Militärische und Rüstungsaltlasten

Die Begriffe „Militärische Altlasten“ und „Rüstungsaltlasten“ sind in Deutschland rechtlich nicht definiert. Sie lassen sich jedoch grundsätzlich den Altlasten zuordnen und umfassen somit sowohl Altstandorte als auch Altablagerungen. Häufig wird auch eine historisch geprägte Unterteilung verwendet, die auf die Nutzung und den Betrieb bis oder ab 1945 abstellt.

Militärische Altlasten

Militärische Altlasten sind Altstandorte und Altablagerungen, die dem unmittelbaren Militärbetrieb nach dem Zweiten Weltkrieg zugeordnet werden.

Nach den politischen Veränderungen in Europa zum Ende der 1980er Jahre kam es zur Auflösung der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR, zum Abzug der Westgruppe der ehemaligen sowjetischen Truppen (WGT) und zum Teilabzug der nach dem Vertrag von 1954 in der Bundesrepublik stationierten acht westlichen Streitkräfte. Auch die NATO-Verbündeten reduzierten ihre militärische Präsenz in Deutschland drastisch. Ein großer Teil der militärisch genutzten Liegenschaften wurde aufgegeben. Der Umbau der Bundeswehr hatte und hat ebenfalls die Aufgabe von Standorten zur Folge.

Der Bund bot 1993 den neuen Bundesländern an, die WGT-Liegenschaften – soweit nicht eine Nutzung durch die Bundeswehr vorgesehen war – einschließlich der Verantwortung für die Altlasten zu übernehmen und unter Eigenregie zu vermarkten. Einige Länder machten davon Gebrauch.

Aufgrund des Ausmaßes der Problematik hatten die Erfassung, Erkundung und Bewertung der altlastverdächtigen Flächen sowie die Sanierung der Altlasten einen hohen politischen Stellenwert in Deutschland. Bundeswehr und Bundesländer entwickelten umfassende Altlastenprogramme, allgemein gültige Vorgehensweisen und Instrumentarien für die militärisch genutzten Liegenschaften. Bereits im Jahr 1995 waren unmittelbare Gefahren abgewehrt sowie die bundesweite Bestandsaufnahme der Liegenschaften abgeschlossen.

Aufbauend auf den Erkenntnissen aus den Altlastenprogrammen beauftragte das ⁠UBA⁠ mehrere Forschungsprojekte und stellte die Ergebnisse im Jahr 2003 abschließend auf einer CD zusammen, die beim UBA (über die rechte Kontaktbox) angefordert werden kann.

<>

Rüstungsaltlasten

Bei den als Rüstungsaltlasten bezeichneten Grundstücken handelt es sich um Altstandorte und Altablagerungen, auf denen insbesondere rüstungsspezifische Stoffe (zum Beispiel Explosivstoffe, Brand- und Rauchstoffe, chemische Kampfmittel, Produktionsrückstände) entwickelt, erprobt, hergestellt, verarbeitet, gelagert oder vernichtet wurden.

Das Umweltbundesamt hat die aktive Bearbeitung dieser Themen mittlerweile eingestellt und führt mindestens seit 2003  keine Datenaktualisierung mehr durch. Anfragen zu in der Vergangenheit militärisch genutzten Standorten richten Sie bitte an die zuständigen Behörden des Bundes und der Länder.

Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Militärproduktion  Rüstungsaltlast  Rüstungsstandort  Rüstungsaltlastverdachtsstandort  Militärische Liegenschaften