Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.umweltbundesamt.de/ des Umweltbundesamtes. Sie ist auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache verfügbar.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Juni 2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen größtenteils vereinbar. Folgende Barrieren sind noch vorhanden:
1.
Anderssprachige Wörter und Abschnitte innerhalb eines Textes sind nicht ausgezeichnet, so dass Screenreader sie eventuell mit falscher Aussprache vorlesen (Prüfschritt 3.1.2a beziehungsweise WCAG-Erfolgskriterium 3.1.2). Grund ist, dass das notwendige Plugin, um anderssprachige Textpassagen zu markieren, für unsere (im Jahr 2013 eingeführte) Version des Redaktionssystems nicht verfügbar ist. Wir werden dieses Problem bis etwa Ende des Jahres 2024 mit dem Umstieg auf die aktuelle Version, für die ein solches Plugin zur Verfügung steht, lösen. Eine Lösung vor diesem Umstieg stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein: Das Plugin für unsere derzeitige, veraltete Version des Redaktionssystems programmieren zu lassen, ist angesichts des anstehenden Umstiegs nicht wirtschaftlich.
2.
Das Prüfergebnis des W3C-HTML-Validators zeigt Fehler in der HTML-Syntax, so dass bei Screenreadern eventuell Probleme beim Umgang mit der Seite auftreten können (Prüfschritt 4.1.1a beziehungsweise WCAG-Erfolgskriterium 4.1.1). Der Grund: Unsere Website wurde in den Jahren 2012/13 neu konzipiert und aufgesetzt und entspricht damit dem damaligen „Stand der Technik“. Durch die alte HTML-Code-Basis ist der HTML-Quellcode nicht mehr valide. Wir werden diese Barriere mit dem bis etwa Ende des Jahres 2024 anstehenden Relaunch beseitigen. Eine Beseitigung vor diesem Relaunch stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein: Die Behebung der Validator-Fehler ist ziemlich umfangreich, weil sie unter anderem das Hauptmenü betreffen, aber auch verschiede andere Elemente der Website. Dies noch für die jetzige Website durchzuführen ist angesichts des anstehenden Relaunches nicht wirtschaftlich.
3.
Ältere Videodateien sind nicht mit einer Audiodeskription oder Volltext-Alternative versehen (Prüfschritte 1.2.3a und 1.2.5a beziehungsweise WCAG-Erfolgskriterien 1.2.3 und 1.2.5) und ältere Audio-Dateien sind zum Teil nicht mit einer Alternative für Hörbehinderte (Textversion / Transkription) versehen (Prüfschritt 1.2.1a beziehungsweise WCAG-Erfolgskriterium 1.2.1). Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um Inhalte handelt, die nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die größtenteils auch in anderer, barrierefreier Form auf unserer Website vorhanden sind. Eine Nachbearbeitung stufen wir deshalb als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein.
4.
Ältere PDF-Dateien sind zum Teil nicht barrierefrei. Von einer Nachbearbeitung sehen wir ab, da es sich um archivierte Alt-Inhalte handelt, deren Inhalte nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden und die vor dem 23. September 2019 erstellt oder aktualisiert wurden (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 BITV 2.0). Größtenteils handelt es sich um umfangreiche Abschlussberichte von Forschungsprojekten für einen eng begrenzten Leserkreis. Eine Nachbearbeitung stufen wir als unverhältnismäßige Belastung nach § 12a Absatz 6 BGG ein. In unserer Publikationendatenbank sind alle barrierfreien PDF-Dateien an der Zusatzinfo „PDF ist barrierefrei“ zu erkennen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt und am 02.09.2024 zuletzt aktualisiert.
Stichtag für die verpflichtende Veröffentlichung der Erklärung war der 23.09.2020, da die Website vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurde.
Barrieren melden und Kontakt
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen?
Über unser Online-Formular „Barriere melden“ können Sie sich an uns wenden, wenn Sie Probleme oder Fragen bezüglich der Barrierefreiheit unserer Website haben. Bitte füllen Sie das Formular aus und senden Sie es ab. Ihre Nachricht wird dann von der Internetredaktion des Umweltbundesamtes bearbeitet. Sie erhalten eine Antwort per E-Mail.
Kontaktangaben der Internetredaktion:
Umweltbundesamt
Referat PB 2, Internetredaktion
Postfach 1406
06813 Dessau-Roßlau
E-Mail: internetredaktion [at] uba [dot] de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie, auch in Gebärdensprache und in Leichter Sprache, unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter der E-Mail-Adresse info [at] schlichtungsstelle-bgg [dot] de und in Gebärdensprache per SQAT-Verfahren unter www.schlichtungsstelle-bgg.de.