Die Abfallpolitik der Bundesregierung, die eine Vermeidung und Verwertung von Abfällen zum Ziel hat, war mit Blick auf die Verwertung erfolgreich. Die Abfallmenge, die abgelagert (deponiert) werden muss, sank zwischen den Jahren 2000 und 2022 von 28,7 auf 16,3 Prozent. Am erfolgreichsten war diese Politik bei Siedlungsabfällen. Von ihnen mussten im Jahr 2022 nur etwa 0,5 Prozent deponiert werden.
Die Ablagerung (Deponierung) von Abfällen ging im Zeitraum von 2000 bis 2022 von 28,7 auf 16,3% des Abfallaufkommens zurück. In dieser Angabe ist die Ablagerung von „Abfällen aus Gewinnung und Behandlung von Bodenschätzen“ enthalten (bis 2008: „Bergematerial aus dem Bergbau“). Diese Abfallgruppe wird fast vollständig deponiert und macht daher den größten Teil der insgesamt deponierten Mengen aus. Bezieht man diese Abfälle nicht in die Berechnung der Ablagerungsquote ein, so wurden 2000 noch 19,1 % des Abfallaufkommens deponiert. 2022 waren es nur noch 10 % (siehe Abb. „Ablagerungsquoten der Hauptabfallströme“).
Ablagerung von Siedlungsabfällen auf Deponien
Seit Juni 2005 müssen die nicht verwertbaren Reste von Siedlungsabfällen vor der Ablagerung auf Deponien vorbehandelt werden, da sie in der Regel die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen für die Ablagerung (Deponierung) nicht einhalten. Zu den nicht verwertbaren Resten zählen zum Beispiel der Inhalt der Restmülltonne oder Sortierreste aus Abfall-Sortierungsanlagen. Die Vorbehandlung erfolgt thermisch in Müllverbrennungsanlagen mit Energie- und Materialrückgewinnung (zum Beispiel Metalle) oder mechanisch-biologisch mit Erzeugung von Ersatzbrennstoffen. Dadurch reduzierte sich die Ablagerung von Siedlungsabfällen auf die nicht behandlungsbedürftigen Abfälle wie zum Beispiel Boden und Steine. So sank zwischen 2000 und 2022 die Ablagerungsquote der Siedlungsabfälle von 27,1 % auf einen Rest von nur rund 0,5 %.
Geänderte statistische Erfassung
Bei der Interpretation der Angaben zu den einzelnen Hauptabfallströmen ist zu beachten, dass im dargestellten Zeitraum mehrere Umstellungen in der Erhebung und Zurechnung der erfassten Mengen zu Abfallarten erfolgten. Erfasst werden seit 1996 in erster Linie die bei den Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen jeweils eingesetzten Abfallmengen.
Durch folgende Faktoren ergeben sich Einschränkungen bezüglich der Vergleichbarkeit der Daten in der hier betrachteten Periode:
Ab 2002: Im Jahr 2002 wurde der Europäische Abfallkatalog (EAK) durch das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) abgelöst, was Verschiebungen innerhalb der Siedlungsabfälle sowie zwischen nicht gefährlichen und gefährlichen Abfällen zur Folge hatte.
Ab dem Jahr 2004 enthalten die Bau- und Abbruchabfälle keine eingesetzten Mengen an Bodenaushub, Bauschutt und Straßenaufbruch bei Bau- und Rekultivierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand.
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