Schwere Nutzfahrzeuge

Lkws im Stauzum Vergrößern anklicken
Lkws im Stau
Quelle: RRF / Fotolia

Die Schadstoffemissionen von schweren Nutzfahrzeugen, wie Lkws und Bussen, werden durch europaweite Richtlinien und Verordnungen reguliert.

Die europäische Abgas-Gesetzgebung für schwere Nutzfahrzeuge

Ein ähnlicher Stufenplan wie für Pkw ist auch für die Abgasemissionen von schweren Nutzfahrzeugen (SNF) und Bussen in Europa definiert. Während die Richtlinie 91/542/EWG zunächst die Stufen Euro I (ab 1992/93) und Euro II (ab 1995/96) regulierte, schlossen sich nach und nach überarbeitete Versionen der Richtlinie 99/96/EG für die Stufen Euro III (ab 2000/2001), Euro IV (ab 2005/2006) sowie Euro V (ab 2008/2009) an. Die zu erwartenden Reduktionen gegenüber der davor geltenden Regelung lagen dabei ähnlich wie bei Diesel-Pkw. Bei Euro V wurde der Stickoxid-Grenzwert beispielsweise von 3,5 auf 2,0 g/kWh herabgesetzt. Die Stufe Euro V wurde mit einer Abgasnachbehandlung für die Stickstoffoxidemission realisiert.

Mit der Abgasnorm Euro VI (Verordnung EG 595/2009) konkretisiert durch Verordnung (EU) 582/2011) wurden die Grenzwerte für SNF und Busse bei den Emissionen von Partikeln um etwa 67 Prozent und bei Stickstoffoxiden sogar um 80 Prozent gegenüber Euro V gesenkt. Auch ein Grenzwert für die Partikelanzahl wurde mit Euro VI eingeführt.

Datentabelle Grenzwerte der Schadstoffemissionen für schwere Nutzfahrzeuge und Busse
Grenzwerte Schadstoffemissionen schwere Nutzfahrzeuge und Busse
Quelle: Umweltbundesamt 2024_tabelle_grenzwerte_snf_busse.pdf

Die europäische CO2-Gesetzgebung: Flottenzielwerte für schwere Nutzfahrzeuge

Nach Prognosen des Bundesverkehrsministeriums für das Jahr 2030 werden die Fahrleistungen der Lkw-Flotte auf deutschen Straßen in den kommenden Jahren stark wachsen. Bereits in der Vergangenheit waren die Fahrleistungen und auch die Klimagasemissionen deutlich gestiegen. Daher waren Regelungen zur Minderung der Treibhaugasemissionen von schweren Nutzfahrzeugen überfällig.

Mit dem Beschluss der Verordnung (EU) 2019/1242 vom 20. Juni 2019 führte die EU erstmals CO2-Flottenzielwerte für SNF ein. Diese sahen vor, dass – basierend auf den Werten einer Vergleichsflotte 2019/20 – die durchschnittlichen spezifischen CO2-Emissionen pro Kilometer ab 2025 um mindestens 15 % niedriger sein müssen. Ab 2030 galt zunächst als Richtwert eine Verringerung um mindestens 30 % im Vergleich zu 2019/20.

Es wurden die vier bedeutendsten SNF-Klassen der Fahrzeugklassen N2 und N3 mit Zielwerten belegt. Um die CO2-Emissionen pro Kilometer zu ermitteln, werden Zugfahrzeuge bzw. Sattelzugmaschinen mit einem Standard-Anhänger bzw. -Trailer von den Herstellern getestet. Ab 2025 müssen Hersteller über die Einhaltung spezifischer ihnen auferlegter Flottenzielwerte berichten. Dabei gelten Anrechnungsfaktoren für Fahrzeuge mit geringen oder Nullemissionen (LEV und ZEV). Bei Nichteinhaltung der Flottenzielwerte müssen die Fahrzeughersteller Geldstrafen zahlen.

Die Überarbeitung der Verordnung (EU) 2019/1242 erfolgte 2024 mit der Verordnung (EU) 2024/1610 und resultierte in der Festlegung neuer Flottenzielwerte ab 2030 sowie einer erweiterten Definition von SNF. Der Anwendungsbereich umfasst nun auch Busse (Fahrzeugklasse M) und Anhänger (Fahrzeugklasse O). Darüber hinaus werden die Emissionsziele ab 2030 verschärft bzw. neu eingeführt: auf -45 % (2030), -65 % (2035) und -90 % (2040) für SNF. Zudem lässt die Definition von emissionsfreien Fahrzeugen (Zero-⁠Emission⁠ Heavy-Duty Vehicles) nun die Verwendung von synthetischen Kraftstoffen (z. B. Wasserstoff nun auch im Verbrennungsmotor) zu. Neu hergestellte Stadtbusse müssen schon ab dem Jahr 2030 zu 90 % emissionsfreie Busse (ZEV) sein.  

Das den Berechnungen der Flottenzielwerte zugrunde liegende Rechentool VECTO (Vehicle Energy Consumption Calculation Tool) wird kontinuierlich an den Stand der Technik wie zum Beispiel die Einführung neuer CO2-mindernder Technologien angepasst.