FW-R-1: Förderung des Waldumbaus
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Monitoringbericht 2023 zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel
Der Waldumbau im Staats-, Körperschafts- und Privatwald wird über Förderungen mit EU-, Bundes- und Landesmitteln sowie aus Haushaltsmitteln finanziert vorangetrieben. Infolge der verheerenden Auswirkungen der Dürrejahre 2018 bis 2020 haben vor allem der Bund und die Länder in erheblichem Umfang zusätzliche Mittel bereitgestellt, um den Waldumbau zu beschleunigen und die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen zu ermöglichen.
Naturverjüngung gilt in der Regel als eine günstige und natürliche Form der Walderneuerung. Die forstlichen Eingriffe konzentrieren sich dabei oft auf die Entfernung hiebsreifer Einzelbäume und Baumgruppen aus dem Bestand. Dadurch entstehen Lücken, die ausreichen, um den Keimlingen aus Samen der umstehenden Bäume ausreichend Licht zum Aufwachsen zur Verfügung zu stellen. Im traditionellen naturnahen Waldbau wird zumeist ausschließlich mit dem Verfahren der Naturverjüngung gearbeitet.
Die Anpassung der Wälder an die veränderten Klimabedingungen erfordert allerdings in vielen Fällen einen Umbau des existierenden Bestands. Naturverjüngung führt nicht immer zu einem Baumartenwechsel, vor allem wenn keine Samenbäume von geeigneten Baumarten in der Umgebung zu finden sind oder der Verbiß zu stark ist. Ausnahmen bilden höchstens Aufwüchse aus natürlichem Samenanflug mit sehr leichten Samen von beispielsweise Kiefern, Birke oder Pappeln, die auch aus größerer Entfernung in einen Bestand eingeweht werden können und durch Hähersaat oder Eichhörnchen verbreitete Eichen und Buchen.
Um nicht standortgerechte Nadelholzbestände in Mischwälder umzubauen oder auch gezielt wärmetolerantere Arten oder Herkünfte in Bestände einzubringen, sind Verfahren der künstlichen Verjüngung zwingend erforderlich. Dabei werden die gewünschten Baumarten durch Saat oder Pflanzung in die Bestände eingebracht und – wenn es aufgrund eines zu hohen Wildeinflusses notwendig ist – durch Schutzmaßnahmen in ihrem Aufwuchs gesichert. Auf diesem Wege können auch gezielte Ergänzungen der spontanen Naturverjüngung vorgenommen werden.
Nach der verheerenden Dürre in 2018 bis 2020 sind rund 285.000 ha118 Fläche wiederzuwalden; bis 2023 ist durch die Folgewirkung mit einer noch größeren Fläche von bis zu 540.000 ha zu rechnen. Eine natürliche Sukzession auf allen Flächen ist wenig wahrscheinlich, und es muss mit Pflanzungen und Saat eine neue Bestockung begründet werden. Auf Kalamitätsflächen sind oft zusätzlich Räumungen erforderlich, um die Flächen angemessen für die Pflanzung vorzubereiten. Es ist zu prüfen, ob Naturverjüngung (beispielsweise der vorherigen nicht standortgerechten Waldgeneration) als unerwünscht zu entfernen ist. Allerdings hat Naturverjüngung im Vergleich zur Pflanzung durch die ungebrochene Wurzelentwicklung und die mögliche epigenetische Anpassung bessere Startbedingungen.
Der Waldumbau ist als Ziel und zu fördernde Maßnahme inzwischen in den forstlichen Strategien und Programmen auf Bundes- und Landesebene verankert. Von der EU sowie von Bund und Ländern werden entsprechend finanzielle Mittel für den Waldumbau im Privat- und Körperschaftswald sowie im Staatswald bereitgestellt. Zusätzlich gibt es nun auch für die Wiederbewaldung der Kalamitätsflächen umfangreiche Mittel. Die Finanzierungsmechanismen sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Für den Privat- und Körperschaftswald bildeten bisher die aus GAK und ELER bereitgestellten Fördermittel den deutlich überwiegenden Teil der Förderaktivitäten ab. Dabei werden die EU-, Bundes- und Landesmittel von den einzelnen Bundesländern unterschiedlich kombiniert. Zusätzlich unterstützen einige Länder im Rahmen spezifischer Programme Waldumbaumaßnahmen mit alleinigen Landesmitteln. Ende 2018 wurde in der GAK ein neuer Fördertatbestand „Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald“ beschlossen und auch von Bundesseite mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Vor allem ab 2020 flossen darüber in mehreren Ländern umfangreiche zusätzliche Mittel in den Privat- und Körperschaftswald. Für private und kommunale Waldbesitzende wurde außerdem 2022 das Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ des BMEL etabliert und aus dem KTF bis 2026 mit 900 Mio. Euro ausgestattet, um den beschleunigten Aufbau stabiler und klimaresilienter Wälder zu fördern. Die Förderung ist mit Auflagen verbunden. So ist Vorausverjüngung Pflicht. Naturverjüngung hat Vorrang vor Pflanzung. Es müssen überwiegend standortheimische Baumarten verwendet oder gefördert werden. Die Baumartendiversität ist zu erhöhen und mehr Totholz und Habitatbäume sind vorzusehen. Außerdem sind Maßnahmen zum Bodenschutz und zur Wasserrückhaltung verpflichtend. Bis zum Jahresende 2022 standen 200 Mio. Euro bereit. Diese sind in der 2021 endenden Indikator-Zeitreihe noch nicht berücksichtigt. Beim Privatwald ist zudem zu beachten, dass viele Waldbesitzende Waldumbaumaßnahmen durchführen, für die sie keine Förderung beantragen. Der Umfang umgebauter Fläche wird hier also größer sein, als es die Förderflächen nahelegen.
Im Landeswald erfolgt der Waldumbau nahezu ausschließlich im Rahmen der „normalen“ forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung, die überwiegend aus Haushaltsmitteln finanziert ist. Aktive Umbaumaßnahmen, die für den Indikator berücksichtigt werden, dienen in der Regel dem Ziel, standortgerechte Baumarten zu etablieren und eine größere Baumartenmischung herbeizuführen. Neben der Wiederaufforstung kommt es auch zur Ergänzung der Naturverjüngung in jungen Beständen sowie zum Vor- und Unterbau. Beim Voranbau werden unter einem noch stockenden, in der Regel einschichtigen Hauptbestand neue Zielbaumarten gepflanzt oder eingesät, die nach Ernte des bestehenden Bestands in den neuen Hauptbestand übernommen werden. In einigen Ländern wurden als Reaktion auf den hohen Wiederbewaldungsbedarf zusätzliche Mittelbereitstellungen für den Staatswald auf den Weg gebracht.
Der bundeseigene Wald umfasst in Deutschland nur 4 % der Waldfläche. Es handelt sich im Wesentlichen um Wald auf (ehemaligen) Truppenübungsplätzen sowie entlang von Bundeswasserstraßen und Autobahnen, der von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) / Sparte Bundesforst betreut wird. Auch im Bundeswald werden nicht standortgerechte Bestände in stabile und naturnähere Wälder umgebaut. 2021 wurde die Mittel hierfür gegenüber den drei Vorjahren mehr als verdoppelt, bewegte sich aber in der gleichen Größenordnung wie 2017. Gemessen am Anteil des Landeswalds von 29 % an der Waldfläche in Deutschland war der Anteil der in den Umbau des Landeswalds fließenden Mittel am bundesweiten Mitteleinsatz von 2011 bis 2020 mit knapp 57 % überproportional hoch. Der Anteil der Mittel zum Umbau der Privat- und Körperschaftswälder mit rund 67 % der Waldfläche war demgegenüber mit durchschnittlich 40 % geringer. Mit dem zusätzlichen GAK-Fördertatbestand hat sich dieses Verhältnis ab 2020 umgekehrt. In die Privat- und Körperschaftswälder flossen in 2020 62 % der Mittel.
118 - Bolte A., Höhl M, Hennig P., Schad T., Kroiher F., Seintsch B., Englert H., Rosenkranz L. 2021: Zukunftsaufgabe Waldanpassung. AFZ-DerWald. 04/2021: 12-16.