Rechtliche Grundlagen der Umweltbewertung der Arzneimittel
Der Gemeinschaftskodex 2001/83/EC sowie die EU Verordnung 726/2004/EC regeln die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung neuer Humanarzneimittel. Seit dem 07. Juli 2019 ist die neue Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 für Tierarzneimittel in Kraft, die die Richtlinie 2001/82/EC aufhebt.
Die Europäische Arzneimittelrechtsreform stärkte mit den Änderungsrichtlinien 2004/27/EC sowie 2004/28/EC die Anforderungen an die Umweltsicherheit der Medikamente für Mensch sowie Tier. Das deutsche Arzneimittelgesetz zur Ein- und Ausfuhr und zum Verkehr mit Arzneimitteln hat diese EU Regelungen 2005 umgesetzt.
Gesetze und Verordnungen finden sie in nachstehender Liste.