Einen Befall mit der Kraut- und Braunfäule (Phytophthora infestans) erkennen Sie an folgenden Symptomen: Bei anhaltend hoher Luftfeuchtigkeit zeigen sich auf den Blättern graugrüne bis braune Flecken, scharf abgegrenzte dunkelbraune Flecken auf den Stängeln und /oder graugrüne bis glasigbraune harte Stellen auf den Früchten. Oft sterben zunächst einzelne Blätter ab, doch unter ungünstigen, sprich dauerhaft feuchten Bedingungen kann innerhalb weniger Tage ein kompletter Tomatenbestand zugrunde gehen. Die befallenen Früchte sollten über den Biomüll entsorgt werden und sind nicht mehr zum Verzehr geeignet. Sie sollten befallene Pflanzenteile nicht auf den Kompost werfen, da die Sporen dort überleben können.
Von allen Pilzkrankheiten, die bei Tomaten nennenswerten Schaden anrichten können, dürfen neben dem Echten Mehltau ausschließlich die Samtfleckenkrankheit und die Kraut- und Braunfäule mit Fungiziden behandelt werden.
Davon ist jedoch aus zweierlei Gründen abzuraten. Zum einen ist es schlicht nicht notwendig: Widerstandsfähige Sorten und die in den vorherigen Absätzen beschriebenen vorbeugenden Maßnahmen senken das Risiko für einen Befall radikal.
Zum anderen werden die zugelassenen Spritzmittel nicht immer sachgemäß angewendet, wie die Erfahrung zeigt. Zur sachgerechten Anwendung gehört beispielsweise, dass nicht nach dem Motto "viel hilft viel" gespritzt wird, sondern in der auf der Verpackung angegebenen Dosierung. Zwischen den Spritzungen muss gemäß der Zulassung ein vorgeschriebener zeitlicher Abstand liegen, ebenso dürfen gespritzte Früchte erst nach Ablauf einer wirkstoffabhängigen Wartezeit geerntet werden. Diese und weitere Auflagen müssen selbst dann eingehalten werden, wenn die Behandlung nicht zum gewünschten Ergebnis führt und sich der Pilz weiter ausbreitet – was bei einigen Produkten zu erwarten und auch im Beipackzettel angegeben ist. Für diese Einschränkungen gibt es einen guten Grund: Nur wenn sie eingehalten werden, halten sich die Auswirkungen für die Umwelt in einem vertretbaren Rahmen und unmittelbare Gefahren für die eigene Gesundheit sind nicht zu erwarten.
Was hingegen nie ganz ausgeschlossen werden kann, sind Effekte, die entstehen, wenn sich in einem Lebewesen Rückstände vieler verschiedener Wirkstoffe ansammeln: Es gibt eine zu große Zahl an Kombinationsmöglichkeiten, um die Wirkung solcher Mischungen im Rahmen der Zulassungsverfahren zu untersuchen. Ein "Restrisiko" bleibt daher immer bestehen, insbesondere bei Wirkstoffen, die sich im Boden nur sehr langsam abbauen und von nachfolgend angebauten Pflanzen oder aber von Tieren, die belastetes Pflanzenmaterial verzehren, aufgenommen werden können. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Artikel Zulassung von Pflanzenschutzmitteln und das verbleibende Restrisiko.