Konkretisierung des Standes der Sicherheitstechnik
Der Begriff „Stand der Sicherheitstechnik“ wird in Paragraf 2 12. BImSchV (Störfallverordnung) wie folgt definiert: „Stand der Sicherheitstechnik ist der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung ihrer Auswirkungen gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Sicherheitstechnik sind insbesondere vergleichbare Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen heranzuziehen, die mit Erfolg im Betrieb erprobt worden sind.“
Der Begriff „Stand der Sicherheitstechnik“ zielt somit auf ein materiell anspruchsvolles Sicherheitsniveau ab, das einer dynamischen Entwicklung unterliegt und bei dem sich der Maßstab des rechtlich gebotenen am technischen Fortschritt orientieren soll. Der Stand der Sicherheitstechnik wird daher nicht ausschließlich durch Technische Regeln bestimmt. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass Technische Regeln grundsätzlich den Stand der Sicherheitstechnik wiedergeben. Soweit keine abschließende Bestimmung in einer Technischen Regel für Anlagensicherheit (TRAS) erfolgt ist, muss der Stand der Sicherheitstechnik im Einzelfall bestimmt werden. Zur Bewertung, ob der Stand der Sicherheitstechnik eingehalten wird, sind unter anderem heranzuziehen
- Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die in sicherheitstechnischen Regeln (TRAS) der Kommission für Anlagensicherheit festgelegt sind,
- sonstige dem Stand der Technik entsprechende Regeln, soweit sie für die Verhinderung von Störfällen oder die Begrenzung von Störfallauswirkungen von Bedeutung sind,
- Maßnahmen, die noch nicht im Betrieb erprobt worden sind. Bei denen aber sichergestellt ist, dass ihre praktische Eignung zur Verhinderung von Störfällen oder zur Begrenzung der Auswirkungen aus dem allgemeinen technischen Entwicklungsstand abgeleitet werden kann,
- Erkenntnisse aus vergleichbaren Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, der Kombination oder Verknüpfung unterschiedlicher Sicherheitsmaßnahmen oder Sicherheitsvorkehrungen, die hinsichtlich ihrer Technologie und der eingesetzten Stoffe mit dem betrachteten Betriebsbereich vergleichbar sind.
Zur systematischen Ermittlung des Standes der Sicherheitstechnik kann der SFK-Leitfaden SFK-GS-33, ein Leitfaden der Störfallkommission, einem Vorläufer der Kommission für Anlagensicherheit nach Paragraf 51a BImSchG, angewandt werden. Das UBA bereitet die Erarbeitung und Weiterentwicklung von Technischen Regeln durch Forschungsvorhaben vor und unterstützt sie durch Mitarbeit in regelsetzenden Gremien. Weiter werden in Forschungsprojekten Erkenntnisse über Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen ermittelt und dokumentiert, die den Stand der Sicherheitstechnik darstellen können.