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Störfall-Verordnung

Neu

Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen

Unternehmen müssen seit 1991 Störfälle und sonstige meldepflichtige Betriebsstörungen bei den Landesbehörden melden. Bisher wurden zwischen 11 und 41 derartige Ereignisse pro Jahr gemeldet. Die häufigsten Ursachen im Jahr 2022 waren Reparaturarbeiten und Bedienfehler, technische Fehler sowie System- und Auslegungsfehler. Die häufigsten Folgen waren Freisetzungen von gefährlichen Stoffen. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

IT-Sicherheit bei Anlagen

Der Grad der Digitalisierung von Prozessen und Anlagen ist in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten enorm angestiegen und entwickelt sich weiter in Richtung einer durchgängigen Digitalisierung im Sinne einer Industrie 4.0, der digitalen Transformation der industriellen Produktion. Das UBA hat in einer Studie die hieraus resultierenden Herausforderungen und Lösungswege untersuchen lassen. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Meldeweg und Meldepflichten

Ein Ereignis wird vom Betreiber an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet, weiter an das Umweltministeriums des Landes, weiter an das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt und schließlich an weitere, wie die Arbeitsschutzbehörden der Länder

Nach Paragraf 19 der Störfall-Verordnung müssen Betreiber von Betriebsbereichen nach Paragraf 3 Absatz 5a BImSchG Störfälle und bestimmte Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs der zuständigen Behörde mitteilen. Von den Behörden der Länder werden diese Mitteilungen und ihre Analysen der Störfälle an das Bundesumweltministerium und an die an die ZEMA weitergeleitet. weiterlesen

Wirtschaft | Konsum

Stand der Sicherheitstechnik

Beschaffenheit und Betrieb einer Anlage, die der Störfall-Verordnung unterliegt, müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Dies gilt sowohl für technische Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen. In Gutachten und Arbeitshilfen wird diese Grundsatzanforderung erläutert und weiter konkretisiert. weiterlesen

News zum Thema Klima | Energie und Wirtschaft | Konsum

Biogasanlagen: Neue Technische Regel soll Sicherheit erhöhen

Biogasanlage, davor ein Maisfeld

Biogasanlagen sind wegen des enthaltenen, entzündbaren Biogases sowie der wassergefährdenden Substrate und Gärreste mögliche Quellen von Gefahren. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat das Bundesumweltministerium am 21.01.2019 die neue Technische Regel für Anlagensicherheit „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ (TRAS 120) veröffentlicht, an der das UBA mitgearbeitet hat. weiterlesen

News zum Thema Wirtschaft | Konsum

Mehr Anlagensicherheit bei Wind, Schnee und Eis

Verkehrsschild warnt vor Schnee- und Sturmgefahr

Betriebsbereiche, die der Störfall-Verordnung unterliegen, wie etwa Chemiefabriken oder Gefahrstofflager, müssen zukünftig besser gegen Wind, Schnee- und Eislasten gesichert werden. Grundlage ist eine neue Technische Regel für Anlagensicherheit (TRAS), die im Juli 2015 in Deutschland in Kraft trat. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt