Beschaffenheit und Betrieb einer Anlage, die der Störfall-Verordnung unterliegt, müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Dies gilt sowohl für technische Vorkehrungen als auch organisatorische Maßnahmen. In Gutachten und Arbeitshilfen wird diese Grundsatzanforderung erläutert und weiter konkretisiert. weiterlesen