Die POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) und die REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006) sind unabhängige Rechtsvorschriften, die beide parallel in der EU zu beachten sind. Es gilt jeweils die strengere Regelung. Daraus folgt, dass die Inverkehrbringens-, Abfallbehandlungs- und Kennzeichnungsvorschriften der POP-Verordnung zu beachten sind. Weiterhin sind die Zulassungspflicht und die Mitteilungspflichten unter der REACH-Verordnung zu befolgen. Zudem gelten die Vorschriften des deutschen Abfallrechts für die Einstufung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle.