Dämmstoffe aus Polystyrol sind, sofern sie HBCD enthalten, bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln. Die POP-Verordnung ((EG) Nr. 850/2004) fordert in Art. 7 (2), dass POP-haltige Abfälle so beseitigt werden, „dass die darin enthaltenen persistenten organischen Schadstoffe zerstört oder unumkehrbar umgewandelt werden“.
Diesem Zerstörungsgebot wird bei Entsorgung HBCD-haltiger Abfälle mittels thermischer Behandlung genüge getan. Bei der Verbrennung der HBCD-haltigen Dämmstoffe wird die entstehende Wärme genutzt (energetische Verwertung). Dabei wird das HBCD vollständig zerstört und das enthaltene Brom als Salz in der Abgasreinigung aufgefangen. Mit diesen salzhaltigen Rückständen der Abgasreinigung werden in der Regel Hohlräume im Untergrund aus dem Abbau von Salzgestein verfüllt. Damit kommt es beim Durchlaufen der einzelnen Entsorgungsstufen (Abbruch, Transport und thermische Behandlung) von HBCD-haltigen Dämmplatten unter Einhaltung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen zu keinem Gesundheitsrisiko.
Ein werkstoffliches Recycling HBCD-haltiger Dämmstoffe wird in Zukunft nur stattfinden können, wenn der entsprechende, seit dem 22. März 2016 geltende Grenzwert von 100 mg/kg aus Anhang I der POP-Verordnung für neu in Verkehr zu bringende Werkstoffe und Erzeugnisse unterschritten wird. Gleiches gilt für Verpackungen, Gehäusekunststoffe oder Textilien, die HBCD enthalten.
HCBD-freier Verschnitt von expandiertem Polystyrol (EPS) aus Neubau- oder Sanierungs-Aktivitäten, wie z.B. der Anbringung von Wärmedämmverbundsystemen (WDVS), kann hingegen werkstofflich recycelt werden. Der in loser oder gepresster Form gesammelte Verschnitt kann nach Zerkleinerung und Extrusion für die Gewinnung von Polystyrol-„Re-Granulat“ verwendet werden.
Bau-EPS aus dem Rückbau von Gebäuden, muss bislang auch deshalb thermisch verwertet werden, da bautypische Anhaftungen das werkstoffliche Recycling unmöglich machen. Verfahren zur Abreicherung von Schadstoffen in Polystyrol-Kunststoffen, mit dem Ziel Verunreinigungen und HBCD aus dem Material selektiv herauszulösen und auszuschleusen, sind in Erprobung (z.B. das CreaSolv®-Verfahren). Zur Unterscheidung zwischen HBCD-frei und HBCD-haltig existiert ein Schnelltest auf Basis der Röntgenfluoreszenzanalyse.