Was sind Risikominderungsmaßnahmen (RMM)?
Werden im Rahmen der EU-weiten Bewertung für Biozid-Wirkstoffe oder bei der Zulassung von Biozidprodukten Risiken für unannehmbare Wirkungen auf Menschen, Tiere und/oder die Umwelt ermittelt, so darf dieser Wirkstoff bzw. das Produkt nur eingesetzt werden, wenn diese Risiken mit geeigneten Maßnahmen (Risikominderungsmaßnahmen, RMM) ausreichend reduziert werden können. Dies geschieht zum Beispiel durch die Beschränkung von Anwendungen, den Ausschluss bestimmter Gruppen von Verwendern (zum Beispiel breite Öffentlichkeit) oder durch Auflagen in Form technischer Anwendungsbestimmungen, die einen Eintrag des Stoffes in die Umwelt ausreichend verringern. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
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