Eine offene Auslegung von Fraßködern mit Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagetieren ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zieltiere keinen Zugang haben, weiterhin gestattet. Hierzu zählen unter anderem Mäuse- und Rattenlöcher, geschlossene Kabeltrassen und Rohrleitungen, Unterbauten von zum Beispiel Elektroschaltschränken und Hochspannungsschränken sowie Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.