Dürfen Köder mit Antikoagulanzien ohne Köderstationen ausgebracht werden?
Eine offene Auslegung von Fraßködern mit Antikoagulanzien zur Bekämpfung von Nagetieren ohne Köderstationen ist grundsätzlich untersagt. Nur geschulten berufsmäßigen Verwendern wie zum Beispiel ausgebildeten Schädlingsbekämpfer/innen ist eine Köderausbringung ohne Köderstationen in geschützten Bereichen, zu denen Nicht-Zieltiere keinen Zugang haben, weiterhin gestattet. Hierzu zählen unter anderem Mäuse- und Rattenlöcher, geschlossene Kabeltrassen und Rohrleitungen, Unterbauten von zum Beispiel Elektroschaltschränken und Hochspannungsschränken sowie Hohlräume in Wänden und Wandverkleidungen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.
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