Rodentizide mit Antikoagulanzien der 2. Generation (SGAR) dürfen nur von geschulten berufsmäßigen Verwendern eingesetzt werden. Für diese Verwender ist der Anwendungsbereich nicht eingeschränkt. Die Bekämpfung kann sowohl im Innen- als auch im Außenbereich erfolgen. Bei der Anwendung ist die „Gute fachliche Anwendung von Fraßködern bei der Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien durch geschulte berufsmäßige Verwender“ einzuhalten. Die breite Öffentlichkeit ist von der Anwendung von SGAR ausgeschlossen. Auch dürfen berufsmäßige Verwender, die keine Sachkunde nachweisen können, Antikoagulanzien der 2. Generation nicht zur Bekämpfung von Nagetieren einsetzen. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier.