In fast allen Bereichen ja. Für Dämmstoffe aus expandiertem Polystyrol (EPS) gibt es noch eine Ausnahme. Das Handels- und Verwendungsverbot von HBCD ist auf die Stockholm Konvention zurückzuführen und wird in der Europäischen Union (EU) im Anhang I der POP-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe) umgesetzt. Seit dem 22. März 2016 dürfen Produkte (Stoffe, Gemische und Erzeugnisse1) mit einem Gehalt von mehr als 100 mg/kg HBCD in derEU nicht mehr hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Für Restbestände an Dämmstoffen galt abweichend, dass diese noch bis zum 22. Juni 2016 verkauft und verbaut werden durften. Weiterhin dürfen Dämmstoffe aus EPS mit HBCD über dieses Datum hinaus in der EU hergestellt und in Gebäuden verwendet werden, sofern der Hersteller über eine Zulassung unter der Europäischen Chemikalienverordnung REACH verfügt. Gleiches gilt für HBCD-haltige EPS-Dämmstoffe, die von außerhalb der EU importiert werden.
Die Ausnahme für das Inverkehrbringen und Verwenden von Dämmstoffen aus EPS mit HBCD endet voraussichtlich am 21. Februar 2018 (6 Monate nach Ende des Überprüfungszeitraums der aktuell erteilten Zulassungen). Es sind jedoch bereits jetzt ausreichend EPS-Dämmstoffe ohne HBCD erhältlich, so dass auf die Verwendung HBCD-haltiger Produkte verzichtet werden sollte.
1 Die im Chemikalienrecht verwendeten Begriffe „Erzeugnis“ und „Artikel“ entsprechen sich in ihrer Bedeutung.