Die Stockholm-Konvention sieht international die Beendigung oder Einschränkung der Produktion, Verwendung und Freisetzung von persistenten organischen Schadstoffen („Persistent Organic Pollutants“, POPs) vor. Sie ist in der EU in eine direkt geltende Verordnung (VO 850/2004/EG) umgesetzt und mit umfangreichen Berichtspflichten für die Mitgliedstaaten verbunden. 14 POPs sind auch in der Oberflächengewässerverordnung geregelt.
Für die Bromierten Diphenylether (BDE), Heptachlor, Hexabromcyclododecan (HBCDD), Hexachlorbenzol (HCB), Hexachlorbutadien und Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) sind in der Oberflächengewässerverordnung Umweltqualitätsnormen (UQN) für die Konzentrationen im Schwebstoff/Sediment (polychlorierte Biphenyle (PCB)), in Biota und in Gesamtwasser festgelegt. Die Biota-UQN für Heptachlor, HBCDD und PFOS wurden in Jahresdurchschnitts-UQN für Gesamtwasser umgerechnet. Die Bewertung muss aber vorrangig anhand der Messungen in Biota und bei den PCB der Messungen im Schwebstoff erfolgen. Die Biota-UQN für die stark anreichernden BDE, Dioxine, Heptachlor, HCB und PFOS dient dem Gesundheitsschutz beim Verzehr von Fischereierzeugnissen. Für HBCDD und Hexachlorbutadien soll die maßgebliche Biota-UQN Tiere schützen, die sich von Fischen oder Muscheln ernähren.
Die Umweltqualitätsnormen werden im Zeitraum 2014 - 2016 bei den Cyclodien Pestiziden (Drine), Endosulfan, Pentachlorbenzol, Pentachlorphenol und der Summe DDT (einschließlich 4,4-DDT) eingehalten.