Was ist dran an dem Vorwurf, die Umweltverbandsklage befördere eine „Klageflut“?
Die UBA-Studie „Evaluation des UmwRG“ belegt, dass die Klagerechte für Umweltverbände nicht zu einer Klageflut führen, denn die Verbände klagen gezielt in wenigen aussichtsreichen Fällen. Die UBA-Studie erfasst alle Umweltverbandsklagen im Berichtszeitraum 12/2006 bis 04/2012. Im Jahresmittel wurde von den Verbänden in 12 Fällen geklagt. Dieser Zahl stehen etwa 700 Vorhaben pro Jahr gegenüber, die der Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.
Eine nach Abschluss der UBA-Studie durchgeführte Untersuchung im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu Verbandsklagen im Natur- und Umweltschutzrecht kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass eine starke Belastung der Gerichte nicht festgestellt werden kann.
Die UBA-Studie „Evaluation von Gebrauch und Wirkung der Verbandsklagemöglichkeiten nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG)“ und die BfN-Studie „Verbandsklagen im Natur- und Umweltschutzrecht 2011 und 2012 unter Berücksichtigung der Entwicklung von 2007 bis 2010“ stehen im Internet zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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