Regelungen
Die Regulierung von PFAS ist uneinheitlich gestaltet: Während einige bereits verboten oder eingeschränkt sind, sind andere noch unreguliert. Die langkettigen Verbindungen Perfluoroktansulfonsäure (PFOS), Perfluoroktansäure (PFOA) und Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sind z.B. seit 2010, 2020 bzw. 2022 mit dem Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten, mit Ausnahme weniger Einsatzbereiche.
Insgesamt finden sich Rechtsvorschriften/rechtliche Bestimmungen für PFAS in:
- der REACH-Verordnung, der CLP-Verordnung und der Stockholmer Übereinkommen für marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften, mit der EU-POP-Verordnung für Regelungen zur Herstellung, Verwendung und Abfall/Recycling.
- dem Montrealer Protokoll sowie der Verordnung (EU) 2024/573 und ihrer nationalen Umsetzung für PFAS als Treibhausgase und FCKW.
- der europäischen Trinkwasserrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung für Konzentrationsobergrenzen in Trinkwasser.
- der europäischen Wasserrahmenrichtlinie und ihrer nationalen Umsetzung für Konzentrationsobergrenzen in Oberflächengewässern.
Es wurden bislang vor allem die PFAS reguliert, die in den höchsten Konzentrationen in der Umwelt nachgewiesen wurden und für die schädliche Auswirkungen festgestellt wurden. Der Kenntnisstand über PFAS nimmt jedoch stetig zu. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind insbesondere die extreme Langlebigkeit und weitreichende Verbreitung problematisch. Zudem werden PFAS zunehmend mit schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit in Verbindung gebracht.
Die zuständigen deutschen Behörden haben daher gemeinsam mit den Behörden aus Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden ein übergeordnetes Verfahren zur Beschränkung von PFAS in der EU begonnen. Es zielt darauf ab, PFAS nur noch in Bereichen zu verwenden, in denen auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen bestehen bzw. wo die sozio-ökonomischen Vorteile gegenüber den Nachteilen für Mensch und Umwelt überwiegen. Von der PFAS-Beschränkung sind im Beschränkungsdossier teilweise Chemikalienbereiche ausgenommen, dazu zählen beispielsweise Pestizide oder Arzneimittel (siehe auch: Warum werden im Dossier für die Beschränkung von PFAS Ausnahmen vorgeschlagen z.B. für Aktivsubstanzen in Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und Arzneimitteln?).
Artikel
Regelungen zu PFAS: fluorierte Treibhausgase und FCKW
Viele teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe sind nicht nur Treibhausgase sondern auch PFAS. Häufig entsteht bei ihrem Abbau in der Umwelt Trifluoressigsäure (TFA). Sie sind teilweise durch das Montrealer Protokoll zum Schutz der Ozonschicht sowie durch die EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (Verordnung (EU) 2024/573) und deren nationale Umsetzungen reguliert.
PFAS -Überwachung im Grundwasser und Geringsfügigkeitsschwellen
In Deutschland erfolgt noch kein einheitliches flächendeckendes Monitoring von PFAS im Grundwasser. In allen Bundesländern werden anlassbezogen PFAS im Grundwasser untersucht. Diese Untersuchungen finden in der Regel an Messstellen statt, in deren Einzugsgebiet PFAS-Belastungen bekannt sind oder vermutet werden, wie in der Nähe von Militär- und Industriestandorten, Brandflächen oder Flughäfen.
Oberflächengewässer: Umweltqualitätsnormen für PFAS
Für PFAS existiert nach den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) derzeit nur für Perfluoroktansulfonsäure (PFOS) eine Umweltqualitätsnorm (UQN) für Oberflächengewässer wie Flüsse, Übergangs- und Küstengewässer.
Regulierung unter REACH- & CLP-VO und Stockholmer Übereinkommen
Einige marktrelevante PFAS mit besorgniserregenden Eigenschaften werden durch die europäische Chemikalienverordnung REACH, die CLP-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien oder die Stockholm-Konvention über persistente organische Schadstoffe (POPs) reguliert.