Schwerpunkte und Ziele des Umweltbundesamtes bei der Gestaltung von Normen
Normung ist ein wichtiges Instrument für die Umweltpolitik. Das UBA beteiligt sich an der Normungsarbeit und verfolgt damit mehrere Ziele:
- Der Umwelt- und Gesundheitsschutz muss einen höheren Stellenwert in der Normung bekommen, und – wie die Wirtschaftlichkeit technischer Systeme – ein integraler Bestandteil technischen Handelns werden.
- Normen, die das Umweltrecht konkretisieren.
- Der hohe Standard des Umwelt- und Gesundheitsschutzes ist im EU-Binnenmarkt zu sichern und weiter auszubauen.
Grundlage für die Zusammenarbeit mit den nationalen, europäischen und internationalen Normungsgremien ist der Kooperationsvertrag (Normenvertrag) von 1975 zwischen dem DIN Deutsches Institut für Normung e.V. und der Bundesrepublik Deutschland.
Damit Normen entstehen, die umsetzbar sind, wirken etwa 100 Fachleute des Umweltbundesamtes in nationalen und internationalen Normenausschüssen mit. Das UBA ist besonders in solchen Gremien vertreten, die die Normen zur Konkretisierung und für den Vollzug des Umweltrechts erarbeiten. Andere Schwerpunkte unserer Tätigkeiten sind Normen, die Produktanforderungen festlegen, sowie medienübergreifende Umweltmanagementnormen.
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Normungsarbeit finanziell und fördert das DIN jährlich mit etwa 3,5 Millionen Euro. Bis heute sind unter direkter Beteiligung des UBA mehrere hundert Normen mit positiven Wirkungen auf die Umweltqualität entstanden.
In den Jahren 2017 bis 2019 hat das UBA in einem Forschungsprojekt die eigene Normungsbeteiligung und die finanzielle Förderung durch das BMU genauer untersuchen lassen. Dazu wurden auch aktuelle Entwicklungen in der Normungslandschaft analysiert, drei Fallbeispiele erarbeitet, sowie fast 100 Interviews durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in Form eines Abschlussberichtes veröffentlicht und sollen für die zukünftige strategische Ausrichtung der eigenen Normungsarbeit genutzt werden.