Immissionsschutzrecht
Zentrale Aufgabe ist die Luftreinhaltung und die Lärmbekämpfung, es schützt aber auch alle anderen Umweltmedien wie den Boden und des Wasser (sogenannter integrativer Ansatz). Es schafft die rechtliche Grundlage, um Maßnahmen der Gefahrenabwehr zu treffen. Darüber hinaus trägt es dem Vorsorgegrundsatz Rechnung, um bereits dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen entgegenzutreten.
Bereits im 19. Jahrhundert führte die Industrialisierung zu einem starken Anstieg der Schadstoff- und Lärmbelastungen. Deshalb entwickelte sich schon früh ein Recht zum Schutz vor Schadstoffen und Lärm auf polizeirechtlicher Grundlage. Das immissionsschutzrechtliche Zulassungsverfahren für Industrieanlagen ist so historischer Ausgangspunkt für einzelfallbezogenen, umweltmedienspezifischen Umweltschutz.
Heute verfolgt das Immissionsschutzrecht einen wesentlich breiteren Ansatz. Bei Industrieanlagen, die geeignet sind, Mensch und Umwelt zu beeinträchtigen, sieht es zum Beispiel nicht nur Gefahrenabwehrmaßnahmen, sondern auch Vorsorgemaßnahmen nach dem Stand der Technik vor. Diese setzen bei den unmittelbaren Auswirkungen der betrieblichen Tätigkeit selbst (Emissionen) an. Auf diese Weise wird Schadstoffeinträgen in die Umweltmedien schon an der Quelle vorgebeugt. Darüber hinaus verfolgt das Immissionsschutzrecht auch eine planerische Strategie. Es sieht zum Beispiel die Aufstellung von Luftreinhalteplänen zur Einhaltung von Luftqualitätsstandards sowie die Aufstellung von Lärmaktionsplänen für besonders lärmbelastete Gebiete vor.