Initiativen und Projekte zum IKZM und zur maritimen Raumordnung

Die vier deutschen Hauptflüsse mit den Messstationen in den jeweiligen Flusseinzugsgebieten unterliegen einem Programm, das regelmäßig Überwachungsdaten an OSPAR liefert.zum Vergrößern anklicken
Karte: OSPAR-Meeresgebiet-Regionen
Quelle: D. Koch / Umweltbundesamt Karte als PDF

Angesichts steigender Nutzungsansprüche im deutschen Küstenraum soll das IKZM dazu beitragen, den Küstenbereich als ökologisch intakten und wirtschaftlich wachsenden Lebensraum zu erhalten und zu entwickeln. Die maritime Raumordnung zielt darauf, den Meeresraum nachhaltig zu ordnen, zu entwickeln und zu sichern (Aufstellung von verfahrensbasierten Raumordnungsplänen).

Inhaltsverzeichnis

 

Informationen zu den IKZM Fortschritten

Das Bundesumweltministerium hat einen nationalen Bericht zur Umsetzung des integrierten Küstenzonenmanagements in Deutschland im März 2011 der EU-Kommission zugeleitet.
Integriertes Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠) oder auf Englisch “Integrated Coastal Zone Management“ (ICZM) ist ein Management-Ansatz, der darauf zielt, Konflikte bei der Entwicklung der Küstenzone zu vermeiden oder zu reduzieren, die Umweltqualität zu erhalten und eine am Leitbild der Nachhaltigkeit orientierte Abstimmung zwischen den wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Belangen bei der Entwicklung der Küste zu unterstützen.

Der mit fachlicher Unterstützung des ⁠UBA⁠ erstellte Bericht informiert über die Fortschritte bei der Umsetzung der deutschen IKZM-Strategie in den Jahren 2006-2010. Die IKZM-Berichte der einzelnen Küstenstaaten der Europäischen Union bilden für die EU-Kommission eine wichtige Grundlage für Optionen zur Weiterentwicklung des IKZM in Europa.

 

Rolle des fach- und länderübergreifenden IKZM-Beirats

Der ⁠IKZM⁠-Beirat ist im Rahmen des F+E-Vorhabens „Konzeption und Umsetzung eines länderübergreifenden IKZM-Kooperationsprozesses“ entstanden, das durch das ⁠BMU⁠ und das ⁠UBA⁠ Anfang August 2008 in Auftrag gegeben wurde. Die Prognos AG betreute diesen Prozess und moderierte die IKZM-Beiratssitzungen.

Auf ihrer 10. Sitzung am 10. November 2011 in Kiel verständigten sich die Mitglieder des IKZM-Beirats auf ihre zukünftigen Aufgaben. Der Beirat tauschte Informationen und Erfahrungen aus, war darüber hinaus Impuls- und Ideengeber für eine nachhaltige Entwicklung an der deutschen Küste. Dem informellen Gremium gehören die betroffenen Bundesressorts/-behörden, die fünf deutschen Küstenländer an

  • Bremen
  • Hamburg
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein

und die drei kommunalen Spitzenverbände

 

Klimaschutz und Klimaanpassung bei der Nutzung von Flächen im Küstenraum: Projekt "KüstenKlima"

Ziel des Projektes (KüstenKlima) war es, unter Auswertung von Fallstudien und Praxisbeispielen, raumrelevante Erfordernisse und Handlungsmöglichkeiten für eine nachhaltige Planung aufzuzeigen (Laufzeit: 2012 - 2013) . Es galt Strategien, Maßnahmen, Instrumente und Kriterien zur Realisierung von Klimaschutzmaßnahmen im Küstenstreifen und in den küstennahen Meeresgewässern zu ermitteln, aufzuzeigen und unter Berücksichtigung der Herausforderungen und Chancen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels optimieren. Dabei wurden neben dem Integrierten Küstenzonenmanagement mit seinen informellen Kooperations- und Partizipationsprozessen die küstenbezogenen räumlichen Gesamtplanungen einbezogen (Raumordnungsplan AWZ, Landes- und Regionalplanung, ⁠Bauleitplanung⁠). Ebenfalls einzubeziehen sind die raumbezogenen Fachplanungen des Umwelt- und Naturschutzes und der Land- und Forstwirtschaft sowie sonstige relevante Fachkonzepte (zum Beispiel Tourismusförderung).

 

Wettbewerb und Modellvorhaben „Lust op dat Meer“

BMU⁠ und ⁠UBA⁠ haben den Wettbewerb „Lust op dat Meer“ des Landes Schleswig-Holstein von 2009 bis 2011 gefördert. Die Ergebnisse der Modellprojekte belegen, dass informelle Prozesse einer integrierten Küstenzonenentwicklung rechtlich verankerte Planungsverfahren sinnvoll ergänzen und dass ein problemorientiertes ⁠IKZM⁠ in der Praxis vor Ort Wirkung entfaltet. Die Empfehlungen sind auch für andere Küstenregionen von Nutzen.

 

Umsetzung der nationalen IKZM-Strategie: Umgang mit der Ressource Fläche

Angesichts der Standortvorteile des Küstenraumes konkurrieren zahlreiche Nutzungsansprüche – wie Hafenwirtschaft, Verkehr, Windenergiegewinnung, Tourismus und Siedlungsentwicklung – um die knappe Ressource „Fläche“. Mit Blick auf die Möglichkeiten eines integrierten Küstenzonenmanagements liefert die 2012 veröffentlichte Studie Handlungsempfehlungen für eine sparsame und umweltschonende Flächeninanspruchnahme.

 

Kooperation bei der räumlichen Planung und Entwicklung in der Ostsee

Die Helsinki-Kommission zum Schutz der Ostsee (HELCOM) und das Netzwerk der Raumordnungsministerien im Ostseeraum (VASAB) wollen verstärkt die Entwicklung einer zusammenhängenden ⁠Raumordnung⁠ in der Ostsee fördern. Grundlage für die Zusammenarbeit sind zehn Planungsgrundsätze. Das ⁠UBA⁠ hat am Entwurf der Grundsätze mitgewirkt. Die Grundsätze legen dar, dass der Schutz und die Stärkung der Meeresumwelt ein wichtiges Ziel der maritimen Raumplanung sind. Der Ökosystemansatz wird als ein übergreifendes Prinzip einer querschnittsorientierten und nachhaltigen Raumordnung auf See herausgestellt, daneben wird das Integrierte Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠) als strategische Klammer zwischen den Aktivitäten auf See und an Land gewürdigt. Die Arbeitsgruppe zur maritimen Raumordnung hat 2010 ihre Arbeit aufgenommen. Auf deutscher Seite sind das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie (BSH), das UBA und das Bundesamt für Naturschutz (⁠BfN⁠) vertreten.

Die zehn Planungsgrundsätze  (in englischer Sprache) sind verfügbar unter Baltic Sea Broad-scale Maritime Spatial Planning (MSP) Principles. (Weitere Informationen: siehe unter "Planung und Entwicklung der Meeres- und Küstengebiete")

Die Karte zeigt in grün, die Einzugsgebiete, aus dem die HELCOM-Vertragsstaaten in die Ostsee entwässern. In der Abbildung kann gesehen werden, das Deutschland ein relativ kleines Gebiet hat, welches in die Ostsee entwässert.
Karte: Ostseeeinzugsgebiete der HELCOM-Vertragsstaaten, DE
Quelle: HELCOM
 

Initiatives for Managing Maritime and Coastal Areas in Germany / Initiativen für das Management von Meeres- und Küstengebieten in Deutschland

Die Europäische Umweltagentur (EEA) hat am 18./19.11.2009 in Triest einen European Environment Information and Observation Network (EIONET)-Workshop zum Thema „Maritime and coastal information systems“ durchgeführt. Ziel des Workshops war es, die Küstenstaaten  der Europäischen Union (EU) über ein neu geplantes National Refence Center (NRC) - Netzwerk „Maritime network“ zu informieren. Dieses NRC-Netzwerk soll sich vorrangig mit Nutzungen, Funktionen und Aktivitäten im Küsten- und Meeresraum (z. B. Windenergie, Tourismus, klimabedingter Küstenschutz) unter dem Aspekt der ⁠Nachhaltigkeit⁠ beschäftigen.

Der Workshop bot die Gelegenheit zu einem ersten Informationsaustausch zwischen  EU-Institutionen, Projektinitiativen, Experten-Konsortien, wie z. B. dem European Topic Center for Land Use and Spatial Planning, und den EU-Küstenstaaten. Von deutscher Seite präsentierte das ⁠UBA⁠ in dieser Veranstaltung drei ausgewählte Initiativen zur Bewirtschaftung und Planung der Meeres- und Küstengebiete in Deutschland:

  1. Integriertes Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠) - Umsetzung der nationalen IKZM-Strategie (Best Practice-Projekte, eingerichtete Kontaktstelle „Küsten-Kontor“ u.a.)
  2. Raumordnungspläne für die deutsche Ausschließliche Wirtschaftzone (AWZ)
  3. Nationale Strategie für die nachhaltigen Nutzung und den Schutz des Meeres.

Die Vorträge der Mitgliedsstaaten und europäischen Institutionen machten deutlich, dass z. Z. die Ermittlung und Bewertung meeresbezogener Daten und Indikatoren einen Schwerpunkt bilden. Zunehmend wichtiger wird es aber sein, dass diese Aktivitäten mit konkreten Zielen und geeigneten Strategien, Instrumente und Maßnahmen zur Zielerreichung verknüpft werden und die Lösung vorhandener Nutzungskonflikte einbezogen wird.

 

Herausforderungen, Initiativen und Projekte einer nachhaltigen Entwicklung im Küsten- und Meeresraum

Auf dem 9. Bundesweiten Netzwerk 21-Kongress am 04./05.November 2015 in Lübeck informierte das Umweltbundesamt (Wulf Hülsmann, Regine Dickow-Hahn) die Teilnehmer eines Workshops über die grundsätzlichen Herausforderungen sowie über verschiedene Initiativen und Projekte des Bundes zur nachhaltigen Entwicklung im Küsten- und Meeresraum. Ausgangspunkt sind die zunehmenden, miteinander konkurrierenden Aktivitäten um die Nutzung von Flächen und Standorten einschließlich der damit verbundenen erheblichen Umweltauswirkungen. Umso mehr bedarf es fachübergreifender, vorsorgender Steuerungsinstrumente, die die ökonomischen und sozialen Ansprüche an den Küsten- und Meeresraum mit seinen ökologischen Funktionen in Einklang bringen. Das ⁠UBA⁠ stellte u.a. die „Maritime Raumordnung“ vor, für die die EU 2014 eine Rahmenrichtlinie (2014/89/EU) verabschiedet hat, deren Vorschriften in das deutsche Raumordnungsgesetz (ROG) umgesetzt werden. Aus Umweltsicht relevante Aspekte sind: Umweltverbesserung als Ziel der Meeresraumordnung; Anwendung eines Ökosystemansatzes, Berücksichtigung von Land-Meer-Wechselwirkungen, Verknüpfung mit informellen Prozessen, wie dem Küstenzonenmanagement (⁠IKZM⁠). Die PP-Präsentation wurde auf der Internetseite des Netzwerk21-Kongreses veröffentlicht.

 

Umweltbelange der Meeresraumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unter Berücksichtigung des Ökosystemansatzes

Der Bund hat 2009 erstmals Raumordnungspläne für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und in der Ostsee aufgestellt, also für das Gebiet seewärts der 12 Seemeilen-Grenze bis maximal 200 Seemeilen Entfernung zur Küste. Aufgrund verschiedener nationaler und internationaler Initiativen ergeben sich inzwischen neue oder erweiterte Anforderungen an die Meeresraumordnung. Ziel des Forschungsberichtes ist es, der Umweltseite des Bundes geeignete Informations- und Bewertungsgrundlagen sowie Lösungsvorschläge für die Mitwirkung bei einer Fortschreibung der Raumordnungspläne für die deutsche AWZ zur Verfügung zu stellen. Die Empfehlungen zeigen, wie Umweltbelange in Ziele und Grundsätze der Meeresraumordnung  umgesetzt werden können. Handlungsmaxime ist dabei, negative Auswirkungen der verschiedenen maritimen Nutzungen auf die Schutzgüter der Meeres zu vermeiden oder zu reduzieren, geeignete Meeresflächen für umweltrelevante Funktionen zu sichern und insgesamt den Meeresraum sparsam und effizient in Anspruch zu nehmen.

5.5.6 DzU-Galerie: Ökologischer Zustand der Übergangs- und Küstengewässer Ostsee

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  1. Karte: Ökologischer Zustand/Ökologisches Potenzial in den Küstengewässern der Ostsee
  2. Ökologische Zustandsbewertung der Wasserkörper in den Küstengewässern der Ostsee