1947: US-Admiral Richard Byrd wirft Flaggen aller UN-Staaten über dem Südpol ab, um den Kontinent dem „Ideal der Brüderschaft aller Völker” zu widmen.
1957/58: Das internationale geophysikalische Jahr mit Wissenschaftlern aus 67 Ländern gibt den Anstoß für die Verhandlungen zum Antarktis-Vertrag.
1959: Zwölf Staaten (Argentinien, Australien, Belgien, Chile, Frankreich, Großbritannien, Japan, Neuseeland, Norwegen, Sowjetunion, Südafrikanische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika) unterzeichnen den Antarktis-Vertrag.
1961: Der Antarktis-Vertrag tritt in Washington D. C. in Kraft. Er ist das erste internationale Abkommen nach dem Zweiten Weltkrieg. Mit der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages, der das gesamte Gebiet südlich 60° südlicher Breite umfasst, einigen sich die Vertragsstaaten unter anderem auf die: friedliche Nutzung der Antarktis und ein Verbot militärischer Aktivitäten, freie internationale Zusammenarbeit in der Forschung mit ungehindertem Informationsaustausch sowie die Zurückstellung der Gebietsansprüche einzelner Länder.
1964: Maßnahmenkatalog zur Erhaltung der antarktischen Flora und Fauna
In den 1980er Jahren versuchten die Konsultativstaaten, Regelungen für den Rohstoffabbau in der Antarktis zu treffen. Seither bemühen sich die Umweltverbände, wie Greenpeace oder World Wide Fund for Nature (WWF), die Antarktis als Weltpark auszuschreiben.
1989: Die Vereinten Nationen fordern in einer Resolution, die Antarktis als Welt-Naturschutzpark auszuweisen.
1991: Das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag mit den Annexen I-IV wird nach langen Verhandlungen in Madrid (USP; „Madrid-Protokoll”) beschlossen. Das USP setzt die schärfsten und umfangreichsten Umweltschutzregelungen um, die jemals für eine Region der Erde in einem internationalen Übereinkommen erarbeitet wurden. Die Vertragsstaaten verbieten darin den Abbau von Rohstoffen in der Antarktis. Des Weiteren wird die Antarktis als ein Naturreservat deklariert, das dem Frieden und der Wissenschaft gewidmet ist.
1998: Das deutsche Gesetz zur Ausführung des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (AUG) tritt mit der Ratifizierung des USP durch alle Konsultativstaaten in Kraft.
2016: Die Antarktis-Vertragsstaaten geben auf dem jährlichen Treffen der Konsultativstaaten in Chile die "Santiago-Erklärung" ab, in der sie ihr starkes und unerschütterliches Engagement für den Antarktis-Vertrag und das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag bekräftigten. Zusätzlich wird eine Resolution verabschiedet, in der betont wird, dass das Umweltschutzprotokoll und das Bergbauverbot in der Antarktis kein Verfallsdatum haben.
2019: Anlässlich des 60. Jahrestags der Unterzeichnung des Antarktis-Vertrags wird die Prager Erklärung von den Antarktisvertragsstaaten des Antarktis-Vertrags während des 42. Antarktisvertragsstaatenkonferenz verabschiedet. Die Erklärung bekräftigt unter anderem das Bekenntnis der Vertragsstaaten zu den Prinzipien und Zielen des Antarktisvertrags, einschließlich des Schutzes und der Erhaltung der Antarktis.
2021: Die Antarktis-Vertragsstaaten unterzeichnen während der 43. Antarktisvertragsstaatenkonferenz die Pariser Erklärung zum 60. Jahrestag des Inkrafttretens des Antarktis-Vertrages und zum 30. Jubiläums der Unterzeichnung des USP am 04.10.1991. Die Erklärung unterstreicht die Bedeutung, die Errungenschaften und Herausforderungen des AV-Systems und hebt „best scientific and technical advice“ als Kriterium zur Umsetzung von Maßnahmen zum Beispiel für die Einrichtung von Schutzgebieten heraus.