Chemikalien / REACH
Die REACH - Verordnung (EG) 1907/2006] ist die Europäische Chemikalienverordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
REACH – Was ist das?
REACH ist seit 2007 in Kraft und soll ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherstellen. Sie soll gleichzeitig den freien Verkehr von Chemikalien auf dem Binnenmarkt gewährleisten und Wettbewerbsfähigkeit und Innovation fördern. REACH beruht auf dem Grundsatz, dass Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender die Verantwortung für ihre Chemikalien übernehmen. Sie müssen sicherstellen, dass Chemikalien, die sie herstellen und in Verkehr bringen, sicher verwendet werden. Das Kürzel „REACH“ leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regulation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals. Die REACH-Verordnung gilt als eines der strengsten Chemikaliengesetze der Welt.
Warum REACH?
REACH baut auf den Erfahrungen des vorherigen Chemikalienrechts auf. Nach altem Recht mussten die Behörden die Sicherheit von Chemikalien prüfen. Über die meisten Chemikalien, nämlich die, die vor 1981 auf dem europäischen Markt waren, lagen keine systematisch erhobenen Informationen vor. Die Hersteller wurden erst dann verpflichtet, fehlende Informationen vorzulegen, wenn eine Stoffbewertung der Behörden Informationslücken nachwies oder Hinweise auf eine Gefährdung von Umwelt oder Gesundheit ergab. Das Verfahren stellte sich als langsam und schwerfällig heraus. Diesen Missstand soll REACH beheben. Die Hersteller und Importeure von Chemikalien müssen nun mit der obligatorischen Registrierung Daten vorlegen und die von den Stoffen ausgehenden Risiken selbst bewerten. Es gilt: „keine Daten – kein Markt“. Das heißt, ohne Registrierung dürfen Chemikalien nicht in Verkehr gebracht werden. Die Aufgaben der Behörden sind die Unterstützung der Akteure, die Prüfung der Registrierungen und die Regulierung von Stoffen mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften oder von Stoffen, die zu Risiken für Mensch oder Umwelt führen. Mit REACH wurden auch weitere Probleme angegangen. Es gibt nun ein Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher, Informationen über Chemikalien in Produkten zu erhalten. Die Weitergabe von Daten innerhalb der Lieferkette ist geregelt und die Substitution besonders besorgniserregender Stoffe wird gefördert. Das Zulassungsverfahren schafft eine weitere Möglichkeit, Chemikalien zu regulieren.
REACH ist nicht nur eines der modernsten und zugleich auch strengsten Chemikaliengesetze, es ist auch ein sehr detailliertes Regelwerk.
Artikel
Interreg ECHT
Anfang 2024 ist das Interreg-Projekt "ECHT" gestartet, bei dem das UBA Projektpartner ist. Das Ziel: Die Förderung der Kreislaufwirtschaft durch die Rückverfolgbarkeit von Chemikalien in Produkten mittels eines digitalen Produktpasses.
Zinkoxid-Nanoformen in der REACH-Stoffbewertung: Umweltaspekte
Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien und dem Bundesinstitut für Risikobewertung führt das Umweltbundesamt (UBA) seit 2017 eine REACH-Stoffbewertung zu den registrierten Nanoformen von Zinkoxid durch. Die Auswertung der Daten zu Umweltverhalten und -wirkung der registrierten Zinkoxid-Nanoformen ist abgeschlossen.
PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet.
ECHA erhält über 5.600 Kommentare zum PFAS-Beschränkungsvorschlag
Am 25.09.2023 endete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Es wurden mehr als 5.600 Kommentare von 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht.
REACH-Beschränkungsdossier zu Bisphenolen zurückgezogen
Mit Ende der sechsmonatigen öffentlichen Konsultation zu dem Beschränkungsvorschlag der deutschen Behörden, die von Dezember 2022 bis Juni 2023 durchgeführt worden ist, sind mit den Eingaben zahlreicher Interessenvertreter substanzielle neue Informationen zu Verwendungsmustern und Emissionen der betrachteten fünf Bisphenole (BPA, BPS, BPB, BPF und BPAF) eingegangen.
Unterstützung der EU-Beschränkung von PFAS in Feuerlöschschäumen
Die wissenschaftlichen Ausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA), Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) und Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC), haben ihre Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag verabschiedet und unterstützen eine EU-weite Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen.
EU beschränkt die Verwendung von C9-C14 PFCA
In der EU ist ab 2023 die Verwendung von perfluorierten Carbonsäuren mit 9-14 Kohlenstoffatomen (C9-C14 PFCA) beschränkt. Die Stoffe bauen sich in der Umwelt kaum ab und reichern sich in Organsimen an. Ein Teil der Stoffe hat auch negative Auswirkungen auf den Menschen. Der Beschränkungsvorschlag wurde ursprünglich vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit Schweden eingebracht.
Öffentliche Konsultation zum Beschränkungsdossier für Bisphenole
Betroffene Akteure wie Industrieverbände und Unternehmen sind eingeladen, den Beschränkungsvorschlag für hormonell schädliche Bisphenole in der Umwelt zu kommentieren. Die sechsmonatige öffentliche Konsultation startet am 21. Dezember 2022. Die Beschränkung gilt für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung dieser Stoffe in der EU.
REACH Beschränkungsdossier für Bisphenole veröffentlicht
Zusammen mit der Bundesstelle für Chemikalien hat das UBA bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einen EU-weiten Beschränkungsvorschlag im Rahmen der REACH-Verordnung für Bisphenol A und weitere Bisphenole mit ähnlicher Umweltwirkung eingereicht. Dieser Beschränkungsvorschlag ist nun von der ECHA veröffentlicht worden. Die öffentliche Konsultation startet voraussichtlich im Dezember.
UBA-Position zur Reform der REACH-Verordnung
Die EU-Kommission bereitet eine Revision der REACH-Verordnung im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit vor. Das UBA positioniert sich zu der Reform der Beschränkungs- und Zulassungsverfahren in einem Scientific Opinion Paper und schlägt vor, die Verfahren schneller und effizienter zu machen sowie den vorsorgeorientierten Umweltschutz zu stärken.
Kommentierung Beschränkungsvorschlag: PFAS in Feuerlöschschäumen
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat einen Vorschlag für eine EU-weite REACH-Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen vorgelegt.
EU beschränkt Verwendung weiterer PFAS
Aufgrund ihrer wasser-, öl- und schmutzabweisenden Eigenschaften werden per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) vielseitig eingesetzt. Sie sind in der Umwelt jedoch kaum abbaubar. Einige PFAS reichern sich in der Umwelt und in Organismen an und wirken zudem gesundheitsschädigend. Daher hat die EU die Verwendung einiger PFAS beschränkt, weitere Beschränkungen sind in Vorbereitung.