Notifizierungspflichtige Abfälle
Die Daten werden von den zuständigen Behörden bei der Überwachung des Transports und der Entsorgung erhoben. Rechtliche Grundlage hierfür ist die europäische Verordnung (EG) 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen. Es bestehen Berichtspflichten an die Europäische Kommission und an das Sekretariat des Basler Übereinkommens. Verfügbar sind die Daten jeweils ab der zweiten Hälfte des auf den Berichtszeitraum folgenden Jahres.