Die Ergebnisse werden in einem Bericht, dem sogenannten „UVP-Bericht“, zusammengefasst und veröffentlicht – gerade auch im Internet in den UVP-Portalen. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger erkennen, ob sie vom Vorhaben betroffen sind, Einwendungen erheben und ihr Wissen einbringen. Auch andere Behörden werden beteiligt.
Quelle: Umweltbundesamt / Maresch & Sturm
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