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Umweltverträglichkeitsprüfung

Kann mich das UBA bei einem konkreten Vorhaben in meiner Nachbarschaft unterstützen?

Das UBA informiert die Öffentlichkeit zu Fragen der UVP und SUP und kann zum Beispiel dabei helfen, Verständnisfragen zu klären. Das Umweltbundesamt hat zumeist keine Kenntnis über konkrete Bauvorhaben vor Ort und verfügt auch nicht über die Befugnis, die Arbeit von Zulassungsbehörden in konkreten Einzelfällen zu bewerten oder gar dagegen einzuschreiten. Insofern führen wir auch keine …

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Welche Aufgaben hat das ⁠UBA⁠ im Themenfeld Umweltprüfungen?

Die Aufgaben des Umweltbundesamts sind im UBA-Errichtungsgesetz festgelegt. Hiernach informiert das UBA die Öffentlichkeit zu allen Umweltfragen, so auch zu den Umweltprüfungen UVP und SUP. Als wissenschaftliche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums beraten wir das BMUV und andere öffentliche Stellen zu Fragen der Umweltprüfungen und leisten Beiträge zur methodischen …

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Wie können Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen teilhaben?

Die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürger*innen an Umweltverträglichkeitsprüfungen sind gesetzlich geregelt. Sie reichen vom Erhalt von Informationen, zum Beispiel durch Einsichtnahme in Dokumente, wie den UVP-Bericht, bis zur Erhebung von Einwendungen und der Teilnahme an Erörterungsterminen. Einwendungen zum UVP-Bericht und den weiteren umweltrelevanten Dokumenten eines laufenden Vorhabens sind …

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Warum wird die Öffentlichkeit an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt?

Bei der Durchführung einer ⁠Umweltverträglichkeitsprüfung⁠ spielt die Beteiligung der Öffentlichkeit eine wichtige Rolle. Die Bürger*innen sollen anhand des ⁠UVP⁠-Berichts erkennen können, ob sie durch das geplante Vorhaben selbst betroffen sind. Darüber hinaus können die Bürger*innen ihr Wissen und ihre Bedenken in das Verfahren einbringen und so zu einer besseren Entscheidung der Behörde …

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Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Rechtsgrundlagen der Umweltprüfungen in Deutschland

Das Bild zeigt ein weißes Paragraphensymbol dahinter sind Böden und Wald zusehen.

Im Folgenden stellen wir Ihnen den Zugang zu einer Auswahl wesentlicher Rechtsvorschriften zu Umweltprüfungen (UVP und SUP) zur Verfügung. Eine vollständige Übersicht kann der einschlägigen Literatur entnommen werden. Alle Angaben ohne Gewähr.

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Klima | Energie

Übereinkommen von Paris

ein Finger kippt einen Würfel an, auf dem vorne eine 1.5 und unten eine 2 steht, daneben ein Würfel mit der Aufschrift °C

Das Übereinkommen von Paris (ÜvP) wurde auf der 21. Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (COP21) im Dezember 2015 in Paris verabschiedet und trat im November 2016 in Kraft. Die beigetretenen Staaten verpflichten sich, die Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C, möglichst jedoch auf 1,5 °C, gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

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Klima | Energie, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales

Klimawandelfolgen in der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)

über einer Industrieanlage bei Nacht tobt ein Unwetter mit Blitzen und dunklen Wolken

Durch den Klimawandel nehmen Extremwetterereignisse, wie Hochwasser oder Dürren, zu und der Meeresspiegel steigt. Deshalb sind bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die Genehmigung von Vorhaben, wie neue Industrieanlagen, mittlerweile auch Risiken durch Naturereignisse zu berücksichtigen. Ein UBA-Forschungsprojekt gibt Empfehlungen für Vollzugsbehörden, Vorhabenträger und Gutachterbüros.

Kurzlink: www.uba.de/t21223de