Die Luftreinhaltung in der EU bezogen auf die Außenluft fußt auf drei Säulen:
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Emissionsgrenzwerte für einzelne Emissionsquellen wie Verkehr oder Industrie
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Emissionsreduktionsverpflichtungen der nationalen Emissionen (siehe Artikel zur Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe (EU) 2016/2284)
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Luftqualitätsgrenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit (siehe Artikel zur neuen Luftqualitätsrichtlinie (EU) 2024/2881)
Darüber hinaus gibt es weitere Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt sowie definierte Belastungsgrenzen von Land-Ökosystemen gegenüber Stoffeinträgen aus der Luft. Auch Bausubstanz soll vor Schadeinwirkungen durch Luftschadstoffe geschützt werden.
Für die Luftqualität in Innenräumen gibt es weitere relevante Regelungen.